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AuslWBG

Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 203 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005530952

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c067bba1bbf1bedaf7dd0c042aab22871d140fcf41ad21d662944dff25df0de3

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseGliederungAbschnitt I Allgemeine Grundzüge des Bereinigungsverfahrens§ 1Auslandsbonds, Begebungsland§ 2Bereinigung der Auslandsbonds§ 3Voraussetzungen der Anerkennung§ 4Feststellungsbescheide§ 5Nebenurkunden§ 6Tilgungsstücke§ 7Anmeldung beim Auslandsbevollmächtigten§ 8Auslandsbevollmächtigte§ 9Auslandsspruchstellen§ 10Anmeldung bei der Prüfstelle§ 11Prüfstellen§ 12Amtliche Liste der anerkannten Auslandsbonds§ 13Sammelanerkennung§ 14Leistungsverbot§ 15Ersatzurkunden§ 16Entzogene Auslandsbonds§ 17Amts- und Rechtshilfe§ 18Entgegennahme von Anmeldungen und Erklärungen§ 19Stichtag§ 20Unterrichtung der ÖffentlichkeitAbschnitt II Anmeldung bei dem Auslandsbevollmächtigten§ 21Anmeldung, Anmeldefristen§ 22Inhalt der Anmeldung§ 23Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds§ 24Beweisführung§ 25Unzuständigkeit des Auslandsbevollmächtigten§ 26Zurücknahme der Anmeldung§ 27Anerkennung des Auslandsbonds§ 28Ablehnung der Anerkennung§ 29Rechtsbehelfe§ 30Antrag auf Überprüfung der Ablehnung§ 31Antrag auf gerichtliche Entscheidung§ 32Wirkung und Durchführung der gerichtlichen Entscheidung§ 33Anrufung eines Gerichts des Begebungslands§ 34Vereinbarte Schiedsgerichte§ 35Gesetzliche Schiedsgerichte§ 36Maßnahmen bei endgültiger AblehnungAbschnitt III Anmeldung bei der Prüfstelle§ 37Anmeldung, Anmeldefristen§ 38Rechtmäßiger Erwerb§ 39Inhalt der Anmeldung§ 40Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds§ 41Beweisführung§ 42Unzuständigkeit der Prüfstelle§ 43Zurücknahme der Anmeldung§ 44Anerkennung durch die Prüfstelle§ 45Vorlage an die Kammer für Wertpapierbereinigung§ 46Einspruch des Ausstellers§ 47Verfahren und Entscheidung der Kammer für Wertpapierbereinigung§ 48Durchführung der EntscheidungAbschnitt IV Doppelanmeldungen§ 49Abschnitt V Nicht anerkannte Auslandsbonds, Entschädigungsansprüche§ 50Kraftlosigkeit nicht anerkannter Auslandsbonds§ 51Nachträgliche Anerkennung§ 52Entschädigungsansprüche für kraftlos gewordene Auslandsbonds§ 53Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden§ 54Entschädigungsansprüche für TilgungsstückeAbschnitt VI Sammelanerkennung§ 55Antrag auf Sammelanerkennung§ 56Ermittlungen§ 57Entscheidung über die Sammelanerkennung§ 58DurchführungsvorschriftenAbschnitt VII Freigabe von Sicherheiten§ 59Voraussetzungen der Freigabe§ 60Gerichtliche Geltendmachung des Freigabeverlangens§ 61Wirkung der FreigabeentscheidungAbschnitt VIII Kosten§ 62Verfahrenskosten§ 63Erstattung von Aufwendungen§ 64Verwaltungsabgabe§ 65DurchführungsvorschriftenAbschnitt IX Ergänzende Vorschriften§ 66Bindende Wirkung der Entscheidungen§ 67Ausschließliche Zuständigkeit§ 68Pfandrechte und andere Rechte Dritter an Auslandsbonds§ 69Sinngemäß anzuwendende Vorschriften§ 70Zustellungen§ 71Kammern für Wertpapierbereinigung§ 72Entscheidungsbefugnis des Vorsitzenden der Kammer für Wertpapierbereinigung§ 73Mehrheit von Ausstellern§ 74Auslandsbonds des Deutschen Reichs und des ehemaligen Landes Preußen§ 75Ein- und Ausfuhrvorschriften§ 76Durchführungsvorschriften§ 77Mitwirkung des BegebungslandsAbschnitt X Schlußvorschriften§ 78Land Berlin§ 79InkrafttretenAnlage 1(§ 1 Abs. 1) Verzeichnis der Auslandsbonds