AuslWBG
§ 45Vorlage an die Kammer für Wertpapierbereinigung
Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
- 1.
- wenn sie die Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 44 Abs. 1 nicht für gegeben hält oder
- 2.
- wenn sie im Falle des § 44 Abs. 1 nicht selbst anerkennt oder
- 3.
- wenn ein Feststellungsbescheid beansprucht wird oder
- 4.
- wenn wegen desselben Auslandsbonds mehrere Anmeldungen vorliegen oder für den angemeldeten Auslandsbond bereits ein Feststellungsbescheid erteilt ist oder
- 5.
- wenn die Bankaufsichtsbehörde die Vorlage angeordnet hat oder
- 6.
- wenn die Anmeldung eigene Bestände des als Prüfstelle tätigen Kreditinstituts betrifft.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 203 V v. 31.8.2015 I 1474
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR005530952
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c067bba1bbf1bedaf7dd0c042aab22871d140fcf41ad21d662944dff25df0de3