Recht einfach erklärt
Wir erklären häufige Rechtsfragen – verständlich und auf den Punkt.
Kündigung erhalten – was jetzt?
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Die Kündigung liegt im Briefkasten. Vielleicht völlig überraschend. Jetzt ist vor allem eines wichtig: Warten Sie mit der Prüfung nicht bis zum letzten Arbeitstag.
Wer sich gegen eine schriftliche Kündigung wehren will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Entscheidend ist also regelmäßig, wann das Schreiben zugegangen ist. Gespräche mit dem Arbeitgeber oder ein Widerspruch beim Betriebsrat ersetzen die Klage nicht.
Notieren Sie deshalb den Zugang und bewahren Sie das Schreiben samt Umschlag auf. Legen Sie auch Ihren Arbeitsvertrag und die letzten Gehaltsabrechnungen bereit. Unterschreiben Sie einen Klageverzicht oder eine zusätzliche Vereinbarung erst, wenn die Folgen geklärt sind.
Denken Sie außerdem an die Arbeitsuchendmeldung. Erfahren Sie weniger als drei Monate vor dem Ende von der Beendigung, müssen Sie sich grundsätzlich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit melden. Das gilt auch, wenn Sie die Kündigung angreifen.
Ob sich eine Klage lohnt, hängt unter anderem von Kündigungsgrund, Betriebsgröße und besonderem Kündigungsschutz ab. Auch eine Abfindung entsteht nicht automatisch. Wir prüfen bei STEINWACHS, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Schritte jetzt nötig sind. Schicken Sie uns die Kündigung möglichst frühzeitig.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.
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Kündigung und Jobende
Kündigung per WhatsApp – Wie Sie auf die Nachricht reagieren (1:21 Min.)
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Eine Nachricht auf dem Handy: Sie brauchen morgen nicht mehr zu kommen. Ist damit Ihr Arbeitsverhältnis beendet? Eine Kündigung allein per WhatsApp genügt der gesetzlichen Form nicht.
Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses verlangt das Gesetz grundsätzlich ein unterschriebenes Original auf Papier. Eine E-Mail, eine Sprachnachricht oder das Foto eines unterschriebenen Briefes ersetzt dieses Original nicht. Auch Ihre eigene Kündigung können Sie nicht wirksam allein per WhatsApp erklären.
Trotzdem sollten Sie die Nachricht ernst nehmen. Sichern Sie den vollständigen Verlauf mit Absender und Datum. Klären Sie, ob der Arbeitgeber Sie nur freistellen will oder tatsächlich eine Kündigung erklärt. Bleiben Sie nicht einfach eigenmächtig zu Hause. Wie Sie Ihre Arbeitsleistung anbieten und Ihren Vergütungsanspruch sichern, hängt von den konkreten Erklärungen ab.
Kommt anschließend ein unterschriebener Brief, beginnt für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich die Dreiwochenfrist mit dessen Zugang. Eine vorherige Diskussion im Chat ersetzt die gerichtliche Klärung nicht. Bewahren Sie daher auch später eingehende Schreiben auf.
Aus einer unwirksamen Nachricht kann schnell ein Streit über Arbeitspflicht und Gehalt werden. Wir prüfen bei STEINWACHS den Wortlaut und helfen Ihnen, gegenüber dem Arbeitgeber richtig zu reagieren. Am besten, bevor Sie Zusagen machen oder Ihre Arbeit einstellen.
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Krankgeschrieben und gekündigt – Welche Rolle die Krankheit wirklich spielt (1:27 Min.)
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Sie sind krankgeschrieben und erhalten eine Kündigung. Viele denken: Während einer Krankheit darf der Arbeitgeber gar nicht kündigen. Einen solchen allgemeinen Schutz gibt es allerdings nicht.
Entscheidend ist, warum gekündigt wird und welcher Kündigungsschutz für Sie gilt. Eine Kündigung während einer Erkrankung ist rechtlich etwas anderes als eine Kündigung wegen der Erkrankung. Der Arbeitgeber kann beispielsweise einen ganz anderen Grund anführen.
Greift der allgemeine Kündigungsschutz und stützt sich die Kündigung auf krankheitsbedingte Fehlzeiten, reicht der Blick auf vergangene Krankheitstage allein nicht. Es geht auch um die voraussichtliche weitere Entwicklung, erhebliche Belastungen des Betriebs und die Abwägung der beiderseitigen Interessen. Außerdem muss geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung mit geeigneten Anpassungen möglich ist.
Dabei kann ein betriebliches Eingliederungsmanagement wichtig werden. Fehlt es, ist die Kündigung zwar nicht automatisch unwirksam. Der Arbeitgeber muss dann aber regelmäßig genauer erklären, weshalb mildere Lösungen ausgeschieden sind.
Besonders wichtig: Eine Krankschreibung stoppt die grundsätzlich dreiwöchige Klagefrist nicht. Sammeln Sie die Kündigung und Unterlagen zu bisherigen Gesprächen und Eingliederungsmaßnahmen. Bei STEINWACHS prüfen wir, ob die Begründung trägt und welche Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen. Lassen Sie das zeitnah klären, auch wenn Sie noch nicht wieder gesund sind.
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Kündigung in der Probezeit – Welche Prüfung sich trotzdem lohnt (1:23 Min.)
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Noch in der Probezeit und schon die Kündigung. Lohnt sich da überhaupt eine Prüfung? Ja, denn auch am Anfang eines Arbeitsverhältnisses gelten rechtliche Grenzen.
Zunächst muss man zwei Dinge auseinanderhalten. Die vereinbarte Probezeit betrifft unter anderem die Kündigungsfrist. Der allgemeine Kündigungsschutz setzt dagegen grundsätzlich voraus, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb groß genug ist. Beides ist also nicht automatisch dasselbe.
Während einer vereinbarten Probezeit gilt gesetzlich für höchstens sechs Monate eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Im Arbeitsvertrag kann aber eine längere Frist stehen. Auch Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten. Das Wort Probezeit allein beantwortet deshalb noch nicht, zu welchem Termin gekündigt werden darf.
Außerdem muss die Kündigung die vorgeschriebene Schriftform einhalten. Gibt es einen Betriebsrat, ist grundsätzlich auch in der Probezeit seine vorherige Anhörung erforderlich. Besonderer Schutz, etwa während einer Schwangerschaft, kann ebenfalls eingreifen.
Eine Prüfung kann daher den Beendigungstermin, weitere Gehaltsansprüche oder die Wirksamkeit der Kündigung betreffen. Für eine Klage gilt grundsätzlich auch hier die Dreiwochenfrist. Wir prüfen bei STEINWACHS Ihren Vertrag und die Kündigung gemeinsam. So erfahren Sie, welche Einwände in Ihrer konkreten Situation tatsächlich weiterhelfen.
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Kündigung im Kleinbetrieb – Welche Gegenwehr möglich ist (1:27 Min.)
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Ihr Arbeitgeber sagt: Wir sind ein Kleinbetrieb, gegen die Kündigung können Sie nichts machen. So pauschal stimmt das nicht. Zuerst muss geklärt werden, ob überhaupt ein Kleinbetrieb im rechtlichen Sinn vorliegt.
Für den allgemeinen Kündigungsschutz kommt es regelmäßig darauf an, ob im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Teilzeitkräfte werden dabei anteilig berücksichtigt, Auszubildende nicht mitgezählt. Für bestimmte ältere Arbeitsverhältnisse bestehen Sonderregeln. Ein bloßer Blick auf die aktuelle Personalliste reicht deshalb nicht immer.
Greift der allgemeine Kündigungsschutz tatsächlich nicht, hat der Arbeitgeber größere Freiheit bei einer ordentlichen Kündigung. Die Schriftform und die richtige Kündigungsfrist muss er trotzdem einhalten. Besonderer Kündigungsschutz, beispielsweise in der Schwangerschaft, kann ebenfalls gelten.
Auch eine verbotene Benachteiligung oder eine Kündigung als Reaktion darauf, dass Sie berechtigt Ihre Rechte ausgeübt haben, kann angreifbar sein. Entscheidend sind konkrete Umstände und Belege. Das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, genügt für sich allein nicht.
Notieren Sie deshalb den Ablauf und sichern Sie vorhandene Nachrichten. Auch im Kleinbetrieb sollten Sie die grundsätzlich dreiwöchige Klagefrist beachten. STEINWACHS prüft, welche Regeln tatsächlich gelten und ob ein Vorgehen gegen Ihre Kündigung Aussicht auf Erfolg hat.
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Fristlose Kündigung – Welche Vorwürfe Sie genau prüfen sollten (1:27 Min.)
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Fristlos gekündigt. Der Vorwurf klingt schwerwiegend, das Arbeitsverhältnis soll sofort enden. Trotzdem ist nicht jede behauptete Pflichtverletzung ein ausreichender Grund für diesen Schritt.
Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dabei zählen die tatsächlichen Umstände: Was ist geschehen, was lässt sich beweisen und wie schwer wiegt das Verhalten im konkreten Fall?
Auch eine vorherige Abmahnung kann erforderlich sein. Sie ist aber keine zwingende Voraussetzung in jedem Fall. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann eine Kündigung ohne vorherige Warnung zulässig sein. Umgekehrt gibt es keinen Vorwurf, der jede weitere Prüfung automatisch ersetzt.
Eine weitere Frage betrifft den Zeitpunkt. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen kündigen, nachdem die kündigungsberechtigte Person ausreichend von den maßgeblichen Tatsachen erfahren hat. Notwendige Ermittlungen können dabei eine Rolle spielen.
Für Sie läuft eine andere Frist: Gegen die schriftliche Kündigung müssen Sie grundsätzlich innerhalb von drei Wochen klagen. Halten Sie Ihre Erinnerung fest und sichern Sie rechtmäßig verfügbare Belege. Wir prüfen bei STEINWACHS den Vorwurf, die Fristen und mögliche mildere Reaktionen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie unter Druck etwas einräumen oder unterschreiben.
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Abfindung angeboten – Geld annehmen oder weiterverhandeln? (1:24 Min.)
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Der Arbeitgeber bietet eine Abfindung an. Der Betrag klingt ordentlich. Aber ob das Angebot für Sie gut ist, lässt sich an dieser Zahl allein nicht erkennen.
Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer Kündigung nicht. Häufig ist sie das Ergebnis einer Vereinbarung. Dann kommt es darauf an, welche Risiken der Arbeitgeber mit der Einigung beseitigt und auf welche Ansprüche Sie dafür verzichten sollen.
Vielleicht ist die Kündigung rechtlich angreifbar. Vielleicht fehlen im Angebot noch Gehalt, ein Bonus oder die Regelung offener Urlaubstage. Auch das Beendigungsdatum, die Freistellung und das Arbeitszeugnis können wirtschaftlich wichtig sein. Eine umfassende Ausgleichsklausel kann weitere Forderungen erledigen.
Das häufig genannte halbe Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist keine allgemeine Obergrenze und auch kein automatischer Anspruch. Für ein gesetzliches Abfindungsangebot bei betriebsbedingter Kündigung gelten besondere Voraussetzungen. Hier kann gerade entscheidend sein, ob Sie innerhalb der Klagefrist klagen.
Hinzu kommen mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Prüfen Sie deshalb das gesamte Angebot, bevor Sie unterschreiben oder eine Frist verstreichen lassen. Bei STEINWACHS beurteilen wir Ihre rechtliche Ausgangslage und die vorgeschlagenen Bedingungen. So können Sie fundiert entscheiden, ob Sie annehmen oder welche Punkte Sie verhandeln sollten.
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Aufhebungsvertrag – Abfindung, Sperrzeit und Bedenkzeit (1:27 Min.)
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Der Aufhebungsvertrag liegt vor Ihnen. Dazu das Angebot einer Abfindung und der Satz: Das müssen Sie heute unterschreiben. Jetzt lohnt sich ein genauer Blick auf das gesamte Paket.
Mit Ihrer Unterschrift vereinbaren Sie selbst die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei manchen Verbraucherverträgen gibt es dafür grundsätzlich nicht. Auch eine allgemeine gesetzliche Bedenkzeit können Sie nicht voraussetzen. Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer sofortigen Entscheidung macht den Vertrag noch nicht unwirksam.
Prüfen Sie besonders das Enddatum und die Kündigungsfrist. Wird das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung vorzeitig beendet, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld zunächst ruhen. Daneben kann eine Sperrzeit eintreten, wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund selbst herbeiführen. Beides muss anhand Ihrer konkreten Situation beurteilt werden.
Zur Vereinbarung gehören außerdem offene Vergütung, Urlaub, Freistellung und Zeugnis. Achten Sie darauf, welche Ansprüche eine Schlussklausel erledigen soll. Die Abfindung ist nur ein Teil dieser Entscheidung.
Bitten Sie um den vollständigen Entwurf zur Prüfung. Wenn das Angebot nur sofort gelten soll, entscheiden Sie bewusst, ob Sie dieses Risiko eingehen wollen. STEINWACHS prüft die rechtlichen Folgen und mögliche Änderungen vor Ihrer Unterschrift. Danach lässt sich eine ungünstige Vereinbarung oft nur schwer korrigieren.
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Jobwechsel geplant – So vermeiden Sie eine Lücke zwischen den Verträgen (1:19 Min.)
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Der neue Job ist zugesagt. Jetzt schnell beim alten Arbeitgeber kündigen? Prüfen Sie vorher, ob der Wechsel vertraglich und zeitlich wirklich abgesichert ist.
Eine mündliche Zusage kann zwar bereits verbindlich sein. Für Ihre Planung ist aber entscheidend, was tatsächlich vereinbart wurde und was Sie später beweisen können. Liegt der neue Vertrag vollständig vor? Ist der Beginn festgelegt? Hängt die Einstellung noch von einer Bedingung oder Zustimmung ab?
Danach kommt der bisherige Vertrag. Welche Kündigungsfrist gilt für Sie, und zu welchem Termin dürfen Sie kündigen? Vier Wochen sind nicht dasselbe wie ein Monat. Vertragliche oder tarifliche Regelungen können andere Fristen vorsehen. Ihre Kündigung muss außerdem formgerecht beim richtigen Empfänger ankommen. Das Absenden allein reicht nicht.
Passt der neue Starttermin nicht zum bisherigen Vertragsende, brauchen Sie eine verbindliche Lösung. Eine Freistellung bedeutet nicht automatisch, dass Sie schon bei einem Wettbewerber arbeiten dürfen. Auch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen können beim Wechsel eine Rolle spielen.
Kündigen Sie deshalb erst, wenn die wesentlichen Bedingungen geklärt sind. Bei STEINWACHS prüfen wir beide Verträge zusammen und zeigen Ihnen, wo eine Lücke, eine Überschneidung oder eine zusätzliche Verpflichtung entstehen kann. So lässt sich der Wechsel vor der Kündigung gezielt vorbereiten.
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Freigestellt nach der Kündigung – Was mit Urlaub und Überstunden geschieht (1:20 Min.)
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Nach der Kündigung sagt der Arbeitgeber: Sie bleiben ab sofort zu Hause. Damit sind Urlaub und Überstunden aber nicht automatisch erledigt. Entscheidend ist, wie die Freistellung erklärt oder vereinbart wurde.
Bei einer widerruflichen Freistellung müssen Sie grundsätzlich damit rechnen, wieder zur Arbeit gerufen zu werden. Gesetzlicher Urlaub lässt sich auf diese Weise nicht wirksam erfüllen. Dafür brauchen Sie eine endgültige Befreiung von der Arbeitspflicht für den Urlaubszeitraum.
Außerdem muss erkennbar sein, dass die Freistellung gerade Ihren Urlaubsanspruch erfüllen soll. Der Arbeitgeber muss die Urlaubsvergütung vorab zahlen oder vorbehaltlos zusagen. Eine unklare Formulierung kann deshalb später Streit darüber auslösen, ob Urlaub noch offen ist.
Für Überstunden oder ein Zeitguthaben gilt eine eigene Prüfung. Auch diese werden nicht allein dadurch abgebaut, dass Sie nicht mehr arbeiten. Es muss hinreichend deutlich geregelt sein, dass und in welchem Umfang die Freistellung dem Freizeitausgleich dient.
Klären Sie zusätzlich die Bezahlung und eine mögliche neue Tätigkeit. Eine Freistellung hebt bestehende Wettbewerbsbindungen nicht automatisch auf. Legen Sie uns bei STEINWACHS das Schreiben und Ihre Urlaubs- und Zeitkonten vor. Wir prüfen, welche Ansprüche fortbestehen und was vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses verbindlich geregelt werden sollte.
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Der letzte Arbeitstag – Welche Unterlagen Sie mitnehmen sollten (1:29 Min.)
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Der letzte Arbeitstag ist vorbei, aber wichtige Unterlagen fehlen.
Bitten Sie rechtzeitig um das Arbeitszeugnis, offene Abrechnungen und die notwendigen Bescheinigungen. Die Arbeitsbescheinigung wird grundsätzlich elektronisch an die Arbeitsagentur übermittelt. Ihre persönlichen Vertragsunterlagen und rechtmäßig verfügbaren Zeitnachweise sollten Sie geordnet sichern. Nehmen Sie jedoch keine Kundendaten oder Geschäftsunterlagen ohne Berechtigung mit. Halten Sie die Rückgabe von Schlüsseln, Geräten und sonstigem Firmeneigentum nachvollziehbar fest. Eine Übergabebestätigung sollte keine versteckte Verzichtserklärung enthalten.
Gerade am Ende eines Arbeitsverhältnisses sollten offene Ansprüche einzeln geprüft werden. Eine allgemeine Erledigungsklausel kann auch Forderungen erfassen, über die noch gar nicht gesprochen wurde. Trennen Sie deshalb organisatorische Übergabe und endgültige rechtliche Einigung. Was mit Restvergütung, Urlaub oder Unterlagen geschieht, sollte für beide Seiten klar und überprüfbar feststehen.
Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Arbeitsvertrag, Abrechnungen und Übergabeprotokoll. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.
Wir klären mit Ihnen bei STEINWACHS Ihre offenen Ansprüche und die Folgen einer Vereinbarung. Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an uns. Gemeinsam lässt sich ein Vorgehen entwickeln, das zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passt.
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Schlechtes Arbeitszeugnis – Versteckte Kritik erkennen und korrigieren lassen (1:21 Min.)
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Ihr Arbeitszeugnis klingt freundlich, trotzdem stören Sie einzelne Formulierungen?
Prüfen Sie das Zeugnis im vollständigen Zusammenhang. Nicht jedes ungewöhnliche Wort ist ein Geheimcode. Ein qualifiziertes Zeugnis muss Tätigkeit, Leistung und Verhalten nachvollziehbar beschreiben; versteckte Aussagen sind unzulässig. Wer eine überdurchschnittliche Bewertung verlangt, muss dafür grundsätzlich entsprechende Leistungen darlegen. Sammeln Sie frühere Beurteilungen und konkrete Arbeitsergebnisse. Benennen Sie genau, welche Passage sachlich falsch oder unvollständig ist.
Ein Zeugnis soll berufliches Fortkommen ermöglichen und zugleich wahrheitsgemäß sein. Deshalb kommt es auf konkrete Tätigkeiten und nachweisbare Leistungen an. Eine gewünschte Formulierung ist nicht schon deshalb geschuldet, weil sie in einem Muster steht. Auch Schlussformeln und die eigentliche Bewertung sind rechtlich auseinanderzuhalten. Das gewünschte Korrekturziel sollte sich aus dem vollständigen Text ergeben.
Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Zeugnis und frühere Leistungsbeurteilungen. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihr Zeugnis und besprechen mit Ihnen einen sachlich begründeten Korrekturvorschlag.
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Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub
Gehalt bleibt aus – Welche Schritte jetzt sinnvoll sind (1:26 Min.)
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Ihr Gehalt bleibt aus. Der Arbeitgeber bittet Sie um Geduld.
Prüfen Sie zuerst den vereinbarten Zahlungstermin und ob nur ein Teil oder die gesamte Vergütung fehlt. Eine Abrechnung beweist noch keine Überweisung. Stellen Sie die fehlenden Monate und Bestandteile übersichtlich zusammen und verlangen Sie die Zahlung nachweisbar. Verzugszinsen können hinzukommen. Einfach die Arbeit einzustellen oder selbst fristlos zu kündigen, ist riskant und braucht eine eigene Prüfung. Bei Anzeichen einer Insolvenz können zusätzlich kurze Antragsfristen für Insolvenzgeld wichtig werden.
Bei Geldforderungen müssen Sie auch darauf achten, Ihre Ansprüche rechtzeitig einzufordern. Vergleichen Sie vertragliche Fälligkeit, tatsächliche Zahlung und mögliche Ausschlussfristen. Ein zugesagtes späteres Gespräch schützt offene Beträge nicht zuverlässig. Bei Teilzahlungen sollte erkennbar sein, welche Monate oder Bestandteile damit ausgeglichen werden. So bleibt die noch offene Forderung nachvollziehbar und lässt sich gezielt verfolgen.
Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: Vertrag, Abrechnungen und Kontoauszüge. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Offener Lohn – Wann vertragliche Ausschlussfristen zum Problem werden (1:25 Min.)
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Offener Lohn kann verloren gehen, obwohl die normale Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten teilweise Ausschlussfristen. Sie können verlangen, dass Sie den Anspruch innerhalb einer bestimmten Zeit geltend machen und anschließend sogar klagen. Ob eine solche Klausel wirksam ist, hängt unter anderem vom Wortlaut und dem Vertragszeitpunkt ab. Der gesetzliche Mindestlohn lässt sich nicht beliebig ausschließen. Eine allgemeine Bitte um Prüfung ist nicht immer ausreichend. Benennen Sie die Forderung deshalb konkret und sichern Sie den Zugang.
Für Geldforderungen zählt neben dem Anspruch auch die rechtzeitige Geltendmachung. Vergleichen Sie vertragliche Fälligkeit, tatsächliche Zahlung und mögliche Ausschlussfristen. Ein zugesagtes späteres Gespräch schützt offene Beträge nicht zuverlässig. Bei Teilzahlungen sollte erkennbar sein, welche Monate oder Bestandteile damit ausgeglichen werden. So bleibt die noch offene Forderung nachvollziehbar und lässt sich gezielt verfolgen.
Sammeln Sie die Informationen zum konkreten Vorgang, insbesondere: Vertrag, Tarifverweis und Forderungsaufstellung. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft zusätzlich. Daraus sollte hervorgehen, was bereits geschehen ist und an welcher Stelle Sie eine Entscheidung treffen müssen.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Überstunden ohne Bezahlung – Was Sie dokumentieren müssen (1:24 Min.)
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Sie arbeiten regelmäßig länger, auf der Abrechnung erscheint davon nichts.
Für eine Überstundenforderung müssen Sie grundsätzlich erklären können, wann Sie gearbeitet haben und weshalb diese Mehrarbeit dem Arbeitgeber zuzurechnen ist. Eine Stempeluhr allein beantwortet die zweite Frage nicht. Notieren Sie Beginn, Ende, Pausen, Aufgaben und die jeweilige Anordnung oder erkennbare Duldung. Auch notwendige Mehrarbeit kann relevant sein. Sammeln Sie dazu Dienstpläne und rechtmäßig verfügbare Nachrichten. Die genaue Bezahlung richtet sich zusätzlich nach den anwendbaren Vertragsregeln.
Arbeitszeitschutz und Vergütung sind zwei unterschiedliche Prüfungen. Eine unzulässig lange Beschäftigung erzeugt nicht automatisch jede gewünschte Zahlung; umgekehrt macht eine Vergütungsregel eine Überschreitung gesetzlicher Grenzen nicht zulässig. Erfassen Sie deshalb sowohl die tatsächlichen Zeiten als auch die Anweisungen. Vertrag, Tarifvertrag und betriebliche Regelungen können die Bewertung zusätzlich beeinflussen.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Zeitaufzeichnungen, Dienstpläne und Anweisungen. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Mehrarbeit pauschal abgegolten – Was diese Klausel für Sie bedeutet (1:29 Min.)
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Im Vertrag steht: „Das Gehalt soll alle Überstunden abdecken.“
Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Mehrarbeit kostenlos bleibt. Vorformulierte Klauseln müssen hinreichend klar erkennen lassen, welchen Umfang die Vergütung erfasst. Eine unbestimmte Pauschale kann unwirksam sein. Daraus folgt allerdings noch nicht für jede zusätzliche Stunde ein Zahlungsanspruch. Auch die Vergütungserwartung, die konkrete Tätigkeit und die Veranlassung der Mehrarbeit müssen geprüft werden. Stellen Sie deshalb sowohl die Vertragsklausel als auch Ihre tatsächlich geleisteten Stunden zusammen.
Bei Geldforderungen müssen Sie auch darauf achten, Ihre Ansprüche rechtzeitig einzufordern. Vergleichen Sie vertragliche Fälligkeit, tatsächliche Zahlung und mögliche Ausschlussfristen. Ein zugesagtes späteres Gespräch schützt offene Beträge nicht zuverlässig. Bei Teilzahlungen sollte erkennbar sein, welche Monate oder Bestandteile damit ausgeglichen werden. So bleibt die noch offene Forderung nachvollziehbar und lässt sich gezielt verfolgen.
Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Arbeitsvertrag und Nachweise der Mehrarbeit. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
Bei STEINWACHS prüfen wir Fälligkeit, Fristen und die richtige Höhe Ihrer Forderung. Sprechen Sie uns an, damit Sie Ihre Möglichkeiten kennen und die nächsten Schritte auf einer geklärten rechtlichen Grundlage planen können.
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Dienstplan kurzfristig geändert – Wo Ihre Planungssicherheit beginnt (1:23 Min.)
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Der Dienstplan wird kurzfristig geändert, obwohl Sie bereits anders geplant haben.
Ob Sie die Änderung hinnehmen müssen, hängt von Vertrag, Tarifregeln, Betriebsvereinbarungen und den beiderseitigen Interessen ab. Eine feste allgemeine Ankündigungsfrist für jede Dienstplanänderung gibt es nicht. Besondere Regeln gelten etwa bei Arbeit auf Abruf. Auch Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats können betroffen sein. Halten Sie fest, wann welcher Plan bekanntgegeben wurde und welche konkreten privaten Verpflichtungen entgegenstehen. Widersprechen Sie sachlich, statt ohne Klärung der Arbeit fernzubleiben.
Arbeitgeber dürfen die Arbeit innerhalb rechtlicher Grenzen organisieren. Vertragliche Festlegungen, kollektive Regelungen und berechtigte persönliche Interessen begrenzen dieses Recht. Eine nachvollziehbare schriftliche Rückfrage schafft häufig eine bessere Grundlage als eine spontane Zusage oder Ablehnung. Entscheidend ist, welche konkrete Verpflichtung besteht und wie ein Einwand rechtzeitig und ohne vermeidbare arbeitsrechtliche Risiken vorgebracht wird.
Eine gute Vorbereitung beginnt mit einer übersichtlichen Zusammenstellung: Dienstpläne und Mitteilungen zur Änderung. Ergänzen Sie die wichtigsten Daten und kennzeichnen Sie, welche Punkte noch unklar sind. Das erleichtert eine gezielte rechtliche Einschätzung.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Nach Feierabend erreichbar – Wo Arbeit endet und Freizeit beginnt (1:28 Min.)
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Nach Feierabend kommt noch eine dienstliche Nachricht.
Müssen Sie antworten? Eine allgemeine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit gibt es nicht. Vereinbarte Bereitschaft, bestimmte Informationspflichten und die konkrete Organisation der Arbeit können aber Unterschiede machen. Tatsächliche Arbeit außerhalb des Dienstplans kann für Arbeitszeit, Ruhezeit und Vergütung relevant werden. Eine kurze Nachricht sollte deshalb weder automatisch als Freizeit noch automatisch als vollständiger Arbeitseinsatz behandelt werden. Dokumentieren Sie Häufigkeit, Inhalt und erwartete Reaktionszeit. Wichtig ist auch, welche verbindlichen Absprachen zur Erreichbarkeit bestehen.
Arbeitszeitschutz und Vergütung sind zwei unterschiedliche Prüfungen. Eine unzulässig lange Beschäftigung erzeugt nicht automatisch jede gewünschte Zahlung; umgekehrt macht eine Vergütungsregel eine Überschreitung gesetzlicher Grenzen nicht zulässig. Erfassen Sie deshalb sowohl die tatsächlichen Zeiten als auch die Anweisungen. Vertrag, Tarifvertrag und betriebliche Regelungen können die Bewertung zusätzlich beeinflussen.
Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Erreichbarkeitsregeln und konkrete Nachrichten. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.
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Urlaub genehmigt und wieder gestrichen – Wie Sie reagieren (1:28 Min.)
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Der Urlaub ist genehmigt und die Reise gebucht.
Jetzt möchte der Arbeitgeber die freien Tage streichen. Eine erteilte Urlaubszusage kann nicht einfach wegen gewöhnlicher Personalprobleme zurückgenommen werden. Die rechtlichen Möglichkeiten sind eng und müssen anhand der konkreten Situation geprüft werden. Klären Sie schriftlich, was der Arbeitgeber verlangt und aus welchem Grund. Stimmen Sie einer Verschiebung nicht vorschnell zu, ohne Ersatztermine und entstandene Kosten zu regeln. Falls der Urlaubsbeginn unmittelbar bevorsteht, kann eine schnelle gerichtliche Entscheidung nötig sein.
Gesetzlicher Mindesturlaub und zusätzlicher Vertragsurlaub müssen nicht in jeder Frage denselben Regeln folgen. Prüfen Sie deshalb, auf welche Tage sich eine Erklärung bezieht. Auch eine spätere Auszahlung kommt grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Ein unklarer Eintrag im Urlaubskonto ersetzt keine eindeutige Vereinbarung über Gewährung, Übertragung oder Abgeltung offener Ansprüche.
Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Urlaubsgenehmigung, Buchungen und Änderungsverlangen. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.
Wir klären mit Ihnen bei STEINWACHS Urlaubsansprüche, Fristen und die richtige Reaktion. Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an uns. Gemeinsam lässt sich ein Vorgehen entwickeln, das zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passt.
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Im Urlaub krank – Was Sie jetzt festhalten sollten (1:24 Min.)
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Im Urlaub krank zu werden, ist ärgerlich.
Ärztlich nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit werden grundsätzlich nicht auf den gesetzlichen Urlaub angerechnet. Eine bloße Unpässlichkeit reicht dafür nicht. Melden Sie die Erkrankung unverzüglich und kümmern Sie sich um den erforderlichen Nachweis. Im Ausland können zusätzliche Mitteilungspflichten bestehen, etwa zur Aufenthaltsadresse. Wichtig: Die verlorenen Urlaubstage dürfen Sie nicht eigenmächtig hinten anhängen. Für späteren Urlaub brauchen Sie erneut eine Genehmigung. Bewahren Sie Bescheinigungen und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber sorgfältig auf.
Gesetzlicher Mindesturlaub und zusätzlicher Vertragsurlaub müssen nicht in jeder Frage denselben Regeln folgen. Prüfen Sie deshalb, auf welche Tage sich eine Erklärung bezieht. Auch eine spätere Auszahlung kommt grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Ist der Eintrag im Urlaubskonto unklar? Klären Sie, was zur Gewährung, Übertragung oder Abgeltung Ihres Urlaubs tatsächlich vereinbart wurde.
Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Urlaubsdaten, Krankheitsnachweise und Mitteilungen. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Resturlaub am Jahresende – Was Beschäftigte prüfen sollten (1:22 Min.)
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Am Jahresende sind noch Urlaubstage offen.
Verfallen sie automatisch? Beim gesetzlichen Urlaub muss der Arbeitgeber Sie grundsätzlich konkret zur Inanspruchnahme auffordern und rechtzeitig über einen drohenden Verfall informieren. Eine pauschale Vertragsklausel genügt dafür nicht ohne Weiteres. Für lang andauernde Erkrankungen und zusätzlichen vertraglichen Urlaub können Besonderheiten gelten. Prüfen Sie deshalb, aus welchem Jahr die Tage stammen und welche Hinweise tatsächlich erteilt wurden. Beantragen Sie Urlaub rechtzeitig und dokumentieren Sie eine Ablehnung. Verlassen Sie sich nicht allein auf den angezeigten Kontostand.
Gesetzlicher Mindesturlaub und zusätzlicher Vertragsurlaub können unterschiedlichen Regeln folgen. Prüfen Sie deshalb, auf welche Tage sich eine Erklärung bezieht. Eine spätere Auszahlung kommt grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Unklare Einträge im Urlaubskonto ersetzen keine eindeutige Vereinbarung über Gewährung, Übertragung oder Abgeltung offener Ansprüche.
Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: Urlaubskonto, Hinweise und Urlaubsanträge. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Krankheit und Konflikte im Betrieb
Krankmeldung – Was Beschäftigte ihrem Arbeitgeber mitteilen müssen (1:20 Min.)
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Sie sind krank und können nicht arbeiten.
Informieren Sie den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer. Die elektronische Krankschreibung beseitigt diese eigene Meldepflicht nicht. Auch die ärztliche Feststellung muss rechtzeitig erfolgen; der Arbeitgeber kann einen früheren Nachweis verlangen. Ihre Diagnose müssen Sie grundsätzlich nicht mitteilen. Prüfen Sie, ob das elektronische Verfahren in Ihrem Fall überhaupt greift, beispielsweise bei Behandlung im Ausland. Verlängert sich die Erkrankung, braucht der Arbeitgeber erneut eine entsprechende Information.
Gesundheitsdaten sollten nur im erforderlichen Umfang offengelegt werden. Die rechtliche Prüfung braucht häufig den zeitlichen Verlauf und die arbeitsbezogenen Auswirkungen, nicht jede private medizinische Einzelheit. Trennen Sie Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und vertrauliche Beratung. Bei längerem Ausfall sind Fragen zum Gehalt, zur sozialen Absicherung und zur weiteren Beschäftigung getrennt zu klären.
Sammeln Sie die Informationen zum konkreten Vorgang, insbesondere: betriebliche Meldevorgaben und Krankheitsnachweise. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft zusätzlich. Daraus sollte hervorgehen, was bereits geschehen ist und an welcher Stelle Sie eine Entscheidung treffen müssen.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Krankschreibung angezweifelt – Welche Umstände wichtig werden können (1:22 Min.)
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Der Arbeitgeber bezweifelt Ihre Krankschreibung und zahlt nicht.
Eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Bestimmte konkrete Umstände können ihn aber erschüttern, etwa ein auffälliges Zusammentreffen von Krankschreibung und Kündigungsfrist. Der bloße Verdacht des Arbeitgebers genügt nicht in jedem Fall. Ist der Beweiswert tatsächlich erschüttert, kann weiterer Vortrag zur Erkrankung erforderlich werden. Sichern Sie den zeitlichen Ablauf und medizinische Unterlagen für die vertrauliche Beratung. Unbedachte Erklärungen gegenüber dem Arbeitgeber können die spätere Einordnung erschweren.
Gesundheitsdaten sollten nur im erforderlichen Umfang offengelegt werden. Die rechtliche Prüfung braucht häufig den zeitlichen Verlauf und die arbeitsbezogenen Auswirkungen, nicht jede private medizinische Einzelheit. Trennen Sie Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und vertrauliche Beratung. Bei längerem Ausfall sind Fragen zum Gehalt, zur sozialen Absicherung und zur weiteren Beschäftigung getrennt zu klären.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Bescheinigungen, Kündigung und zeitlicher Ablauf. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.
BEM-Einladung erhalten – Was Sie vor dem Gespräch wissen sollten (1:23 Min.)
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Sie bekommen eine Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Das Gespräch soll Möglichkeiten finden, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Ein solches Verfahren kommt grundsätzlich bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres in Betracht. Ihre Teilnahme ist freiwillig; Ziele, Beteiligte und Datenverwendung müssen erläutert werden. Sie können eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen. Prüfen Sie vorab, welche Informationen wirklich benötigt werden. Eine pauschale Offenlegung Ihrer gesamten Krankengeschichte ist nicht der notwendige Ausgangspunkt eines sinnvollen Gesprächs.
Gesundheitsdaten sollten nur im erforderlichen Umfang offengelegt werden. Die rechtliche Prüfung braucht häufig den zeitlichen Verlauf und die arbeitsbezogenen Auswirkungen, nicht jede private medizinische Einzelheit. Trennen Sie Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und vertrauliche Beratung. Bei längerem Ausfall sind Fragen zum Gehalt, zur sozialen Absicherung und zur weiteren Beschäftigung getrennt zu klären.
Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Einladung, Datenschutzhinweise und bisherige Maßnahmen. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Abmahnung erhalten – Wann eine Gegendarstellung sinnvoll sein kann (1:20 Min.)
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Eine Abmahnung liegt auf Ihrem Tisch.
Sie müssen nicht schriftlich bestätigen, dass der Vorwurf stimmt. Eine reine Empfangsbestätigung ist keine Bestätigung des Vorwurfs. Prüfen Sie, welches konkrete Verhalten beanstandet wird, ob es zutrifft und welche Konsequenzen angekündigt werden. Eine Gegendarstellung kann sinnvoll sein, sollte aber nicht unbeabsichtigt weitere belastende Tatsachen liefern. Unter Umständen lässt sich die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung verlangen. Sichern Sie Nachrichten, Zeugen und Ihre Erinnerung möglichst zeitnah. Nicht jede Abmahnung muss sofort mit einer Klage beantwortet werden.
Eine Abmahnung soll ein bestimmtes Fehlverhalten beanstanden und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Folgen deutlich machen. Eine bloße allgemeine Unzufriedenheit genügt dafür nicht. Entscheidend sind Wortlaut und tatsächlicher Hintergrund. Auch die Frage, ob Sie nur Stellung nehmen oder eine Entfernung verlangen, sollte zu Ihrem Ziel und der weiteren Zusammenarbeit passen.
Eine gute Vorbereitung beginnt mit einer übersichtlichen Zusammenstellung: Abmahnung und Unterlagen zum beanstandeten Vorgang. Ergänzen Sie die wichtigsten Daten und kennzeichnen Sie, welche Punkte noch unklar sind. Das erleichtert eine gezielte rechtliche Einschätzung.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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Mobbing am Arbeitsplatz – Aus Vorfällen belastbare Belege machen (1:23 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Sie fühlen sich am Arbeitsplatz systematisch ausgegrenzt oder herabgesetzt.
Für eine rechtliche Prüfung braucht es möglichst konkrete Vorfälle. Halten Sie Datum, Ort, Beteiligte, Wortlaut und mögliche Zeugen fest. Beschreiben Sie auch, wie Sie reagiert haben und wer informiert wurde. Einzelne Konflikte sind nicht automatisch Mobbing; mehrere Vorgänge können aber in ihrer Gesamtheit erheblich sein. Medizinisch dokumentierte Folgen können ebenfalls wichtig werden. Heimliche Tonaufnahmen sind keine unproblematische Beweissicherung. Nutzen Sie vorhandene Nachrichten und ein sorgfältiges Gedächtnisprotokoll.
Eine berechtigte Beschwerde sollte konkrete Tatsachen und ein klares Ziel enthalten. Pauschale Vorwürfe erschweren die Aufklärung. Prüfen Sie, welche Stelle im Betrieb zuständig ist und welche Reaktion verlangt werden kann. Auch bei belastenden Konflikten bleiben eigene Vertragspflichten bestehen. Ein abgestimmtes Vorgehen hilft, Schutz und Beweissicherung mit dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu verbinden.
Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Vorfallsübersicht, Nachrichten und vorhandene Beschwerden. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.
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Sexuelle Belästigung im Betrieb – Wie Betroffene Unterstützung organisieren (1:24 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Sexuelle Bemerkungen, unerwünschte Berührungen oder aufdringliche Nachrichten müssen Sie am Arbeitsplatz nicht einfach hinnehmen.
Entscheidend ist der konkrete Zusammenhang; auch ein einzelner schwerer Vorfall kann erheblich sein. Sichern Sie Nachrichten und notieren Sie mögliche Zeugen. Im Betrieb bestehen Beschwerdemöglichkeiten, und der Arbeitgeber muss geeignete Schutzmaßnahmen prüfen. Für Entschädigungsansprüche können kurze Fristen gelten. Eine Arbeitsverweigerung sollte wegen ihrer besonderen Voraussetzungen nicht ohne rechtliche Klärung erfolgen. Unterstützung lässt sich organisieren, ohne die belastende Situation im gesamten Kollegenkreis öffentlich machen zu müssen.
Das Gleichbehandlungsrecht schützt vor bestimmten gesetzlich erfassten Benachteiligungen. Nicht jede ungerechte Behandlung fällt automatisch darunter. Liegen ausreichende Indizien vor, können besondere Beweisregeln helfen. Für Geldansprüche und eine Klage gelten eigene kurze Fristen. Eine Beschwerde im Betrieb ersetzt eine wirksame schriftliche Forderung nicht automatisch.
Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Nachrichten, Vorfallsprotokoll und bisherige Beschwerde. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.
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Benachteiligt bei der Bewerbung – Welche Indizien Sie sichern sollten (1:18 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Die Bewerbung wurde abgelehnt, und Sie vermuten eine Benachteiligung wegen Ihres Alters, Geschlechts oder einer Behinderung.
Die bloße Absage beweist das noch nicht. Hinweise können sich aber aus der Stellenanzeige, Aussagen im Gespräch oder dem Ablauf ergeben. Sichern Sie diese Informationen unverändert. Wenn ausreichende Indizien vorliegen, kann sich die Beweislast verschieben. Für mögliche Ansprüche müssen Sie grundsätzlich kurze gesetzliche Fristen beachten. Ein Verstoß führt nicht automatisch dazu, dass Sie eingestellt werden müssen. Prüfen Sie daher frühzeitig das konkrete Ziel Ihres Vorgehens.
Das Gleichbehandlungsrecht schützt vor bestimmten gesetzlich erfassten Benachteiligungen. Nicht jede ungerechte Behandlung fällt automatisch darunter. Liegen ausreichende Indizien vor, können besondere Beweisregeln helfen. Für Geldansprüche und eine Klage gelten eigene kurze Fristen. Eine Beschwerde im Betrieb ersetzt eine wirksame schriftliche Forderung nicht automatisch.
Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Stellenanzeige, Bewerbung und Absage. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.
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Vertrag, Familie und berufliche Veränderungen
Befristeter Vertrag endet – Verlängerung, Entfristung oder Abschied (1:23 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft aus.
Eine wirksame Befristung endet grundsätzlich zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ob die Befristung zulässig ist, hängt unter anderem von Form, Befristungsgrund und früheren Beschäftigungen ab. Auch Änderungen bei einer Verlängerung können wichtig sein. Wer die Unwirksamkeit geltend machen will, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende klagen. Warten Sie deshalb nicht erst auf ein Abschlussgespräch. Bewahren Sie sämtliche Vertragsfassungen und Verlängerungen auf, einschließlich der Unterzeichnungsdaten.
Befristungsende und Kündigung sind rechtlich verschiedene Vorgänge. Selbst wenn keine Kündigung ausgesprochen wird, kann eine gerichtliche Frist laufen. Prüfen Sie außerdem, ob eine vorzeitige ordentliche Beendigung überhaupt vereinbart ist. Wer nach dem Enddatum weiterarbeitet, sollte die Reaktion des Arbeitgebers festhalten. Auch solche tatsächlichen Abläufe können die rechtliche Einordnung beeinflussen.
Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: alle Verträge, Verlängerungen und Beschäftigungszeiten. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.
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Teilzeit gewünscht – Wie Sie Ihren Antrag vorbereiten (1:23 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Sie möchten Ihre Arbeitszeit reduzieren.
Ein klarer Antrag sollte den gewünschten Beginn, den Stundenumfang und möglichst die Verteilung benennen. Für den gesetzlichen Anspruch auf unbefristete Teilzeit gelten unter anderem Voraussetzungen zur Beschäftigungsdauer und Arbeitgebergröße. Der Antrag muss grundsätzlich spätestens drei Monate vorher in Textform gestellt werden. Betriebliche Gründe können entgegenstehen, müssen aber konkret geprüft werden. Denken Sie auch an die spätere Rückkehr zur bisherigen Stundenzahl. Dafür kann eine zeitlich begrenzte Brückenteilzeit passender sein als eine dauerhafte Reduzierung.
Ein Teilzeitwunsch sollte Arbeitsumfang, Beginn und gewünschte Verteilung nachvollziehbar benennen. Dauerhafte Verringerung und zeitlich begrenzte Brückenteilzeit haben unterschiedliche Voraussetzungen. Auch die spätere Rückkehr zu mehr Stunden ist nicht in jeder Gestaltung automatisch gesichert. Klären Sie deshalb das gewünschte Modell vollständig, bevor eine Vertragsänderung unterschrieben wird, die länger wirkt als beabsichtigt.
Sammeln Sie die Informationen zum konkreten Vorgang, insbesondere: Vertrag und gewünschtes Arbeitszeitmodell. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft zusätzlich. Daraus sollte hervorgehen, was bereits geschehen ist und an welcher Stelle Sie eine Entscheidung treffen müssen.
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Homeoffice gestrichen – Vertragliche Zusage oder bloße Gewohnheit (1:26 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Homeoffice war lange üblich.
Jetzt sollen Sie wieder täglich ins Büro. Ob das zulässig ist, hängt wesentlich davon ab, ob Sie einen vertraglichen Anspruch haben oder nur eine widerrufliche Erlaubnis bestand. Auch Betriebsvereinbarungen und der genaue Wortlaut späterer Zusagen zählen. Eine langjährige Praxis beantwortet die Frage nicht allein. Prüfen Sie zudem, ob der Arbeitgeber Ihre Interessen bei seiner Entscheidung berücksichtigen musste. Sichern Sie schriftliche Vereinbarungen und frühere Mitteilungen. Einfach weiter zu Hause zu bleiben, kann zusätzliche arbeitsrechtliche Risiken auslösen.
Arbeitgeber dürfen die Arbeit innerhalb rechtlicher Grenzen organisieren. Vertragliche Festlegungen, kollektive Regelungen und berechtigte persönliche Interessen begrenzen dieses Recht. Eine nachvollziehbare schriftliche Rückfrage schafft häufig eine bessere Grundlage als eine spontane Zusage oder Ablehnung. Entscheidend ist, welche konkrete Verpflichtung besteht und wie ein Einwand rechtzeitig und ohne vermeidbare arbeitsrechtliche Risiken vorgebracht wird.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Homeoffice-Regelungen und Rückkehranordnung. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
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Versetzung an einen anderen Standort – Was Sie zuerst prüfen sollten (1:29 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Sie sollen künftig an einem anderen Standort arbeiten.
Die erste Frage lautet: Welche Arbeitsorte wurden tatsächlich vereinbart? Eine Versetzungsklausel eröffnet nicht grenzenlose Freiheit. Auch bei bestehendem Weisungsrecht muss der Arbeitgeber die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigen. Entfernung, Betreuungspflichten und die betrieblichen Gründe können relevant sein. Existiert ein Betriebsrat, können Beteiligungsrechte hinzukommen. Halten Sie die Anordnung und Ihre persönlichen Belastungen konkret fest. Ob Sie der Weisung zunächst folgen müssen, sollte vor einer eigenständigen Arbeitsverweigerung rechtlich geklärt werden.
Arbeitgeber dürfen die Arbeit innerhalb rechtlicher Grenzen organisieren. Vertragliche Festlegungen, kollektive Regelungen und berechtigte persönliche Interessen begrenzen dieses Recht. Eine nachvollziehbare schriftliche Rückfrage schafft häufig eine bessere Grundlage als eine spontane Zusage oder Ablehnung. Entscheidend ist, welche konkrete Verpflichtung besteht und wie ein Einwand rechtzeitig und ohne vermeidbare arbeitsrechtliche Risiken vorgebracht wird.
Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Vertrag, Versetzungsanordnung und konkrete Belastungen. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
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Schwanger im Arbeitsverhältnis – Welche Mitteilung wichtig werden kann (1:28 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Sie sind schwanger und erhalten eine Kündigung.
Eine Schwangerschaft kann auch in der Probezeit vor einer Kündigung schützen. Dafür ist wichtig, ob der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste oder rechtzeitig informiert wird. Nach einer Kündigung kann grundsätzlich eine Zweiwochenfrist für die Mitteilung entscheidend sein; bei unverschuldeter Verspätung bestehen Besonderheiten. Daneben müssen gerichtliche Fristen beachtet werden. Informieren Sie sich deshalb sofort und sichern Sie den ärztlichen Nachweis. Eine behördliche Ausnahmegenehmigung kann die rechtliche Lage zusätzlich verändern.
Der Kündigungsschutz ersetzt nicht automatisch die notwendige Reaktion auf eine Kündigung. Mitteilungen an den Arbeitgeber, behördliche Entscheidungen und gerichtliche Fristen können nebeneinander wichtig sein. Entscheidend ist, welche Voraussetzungen zum maßgeblichen Zeitpunkt vorlagen. Lassen Sie daher Status, Kenntnis und den Zugang der Kündigung gemeinsam prüfen, statt allein auf die grundsätzliche Schutzposition zu vertrauen.
Eine gute Vorbereitung beginnt mit einer übersichtlichen Zusammenstellung: Kündigung, Zugangsdaten und Schwangerschaftsnachweis. Ergänzen Sie die wichtigsten Daten und kennzeichnen Sie, welche Punkte noch unklar sind. Das erleichtert eine gezielte rechtliche Einschätzung.
Bei STEINWACHS besprechen wir mit Ihnen Sonderkündigungsschutz und die jetzt erforderlichen Schritte. Nehmen Sie dazu frühzeitig Kontakt auf. Eine konkrete Prüfung hilft, Chancen und Risiken einzuordnen und die weitere Vorgehensweise bewusst zu entscheiden.
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Elternzeit planen – Welche Fehler bei der Anmeldung vermeidbar sind (1:25 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Elternzeit sollte nicht nur im Familienkalender stehen, sondern wirksam beim Arbeitgeber angemeldet sein.
Beginn und Ende müssen eindeutig sein. Je nach Alter des Kindes gelten unterschiedliche Ankündigungsfristen. Auch das Geburtsdatum ist für die Form wichtig: Für ältere Fälle können weiterhin strengere Schriftformregeln gelten, während für neuere Fälle Textform vorgesehen ist. Bei früher Elternzeit müssen Sie außerdem verbindlich erklären, welche Zeiten Sie innerhalb des gesetzlichen Bindungszeitraums nehmen wollen. Sichern Sie den Zugang und lassen Sie sich die Anmeldung bestätigen.
Elternzeit und Elterngeld sind unterschiedliche Regelungen. Eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ersetzt keinen gesonderten Leistungsantrag. Auch die zulässige Arbeitszeit und eine spätere Änderung müssen zum jeweiligen rechtlichen Rahmen passen. Planen Sie deshalb Fristen, finanzielle Auswirkungen und Rückkehr gemeinsam. Eine klare Befristung der gewünschten Anpassung verhindert Missverständnisse über den dauerhaft geltenden Arbeitsumfang.
Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Geburtsdatum, Zeitplanung und Entwurf der Anmeldung. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.
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Teilzeit in der Elternzeit – Arbeitsumfang und Rückkehr planen (1:24 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Sie möchten während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.
Dafür müssen Elternzeit, Arbeitsumfang und gewünschte Verteilung zusammenpassen. Ein gesetzlicher Anspruch setzt bestimmte betriebliche und persönliche Voraussetzungen voraus; dringende betriebliche Gründe können entgegenstehen. Die Regeln unterscheiden sich von einem normalen Teilzeitantrag außerhalb der Elternzeit. Auch eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber braucht eine eigene Prüfung. Planen Sie die Rückkehr nach Ende der Elternzeit ausdrücklich mit. Halten Sie fest, ob eine Änderung nur vorübergehend gelten soll oder dauerhaft Ihren Arbeitsvertrag verändert.
Elternzeit und Elterngeld sind unterschiedliche Regelungen. Eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ersetzt keinen gesonderten Leistungsantrag. Auch die zulässige Arbeitszeit und eine spätere Änderung müssen zum jeweiligen rechtlichen Rahmen passen. Planen Sie deshalb Fristen, finanzielle Auswirkungen und Rückkehr gemeinsam. Eine klare Befristung der gewünschten Anpassung verhindert Missverständnisse über den dauerhaft geltenden Arbeitsumfang.
Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Elternzeitbestätigung und gewünschte Teilzeitvereinbarung. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.
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Schwerbehinderung und Kündigung – Welcher zusätzliche Schutz zu prüfen ist (1:26 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Sie haben eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung und erhalten eine Kündigung.
Dann kann zusätzlich die vorherige Zustimmung des Integrationsamts erforderlich sein. Dieser Schutz gilt allerdings nicht ohne Ausnahmen, etwa während der gesetzlichen Wartezeit. Auch Kenntnis des Arbeitgebers, ein laufender Antrag und Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung können entscheidend werden. Eine behördliche Zustimmung bedeutet zudem nicht automatisch, dass die Kündigung arbeitsrechtlich wirksam ist. Sichern Sie Bescheide und Mitteilungen. Lassen Sie die gerichtlichen und gegebenenfalls verwaltungsrechtlichen Schritte frühzeitig gemeinsam prüfen.
Besonderer Kündigungsschutz ersetzt nicht automatisch die notwendige Reaktion auf eine Kündigung. Mitteilungen an den Arbeitgeber, behördliche Entscheidungen und gerichtliche Fristen können nebeneinander wichtig sein. Entscheidend ist, welche Voraussetzungen zum maßgeblichen Zeitpunkt vorlagen. Lassen Sie daher Status, Kenntnis und Zugangsdaten zusammen prüfen, statt allein auf die grundsätzliche Schutzposition zu vertrauen.
Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Kündigung, Bescheide und Antragsunterlagen. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.
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Nebenjob starten – Welche Konflikte Sie vorher klären sollten (1:28 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Sie möchten einen Nebenjob annehmen.
Ein generelles Verbot jeder Nebentätigkeit ist nicht automatisch wirksam. Prüfen Sie aber Anzeige- oder Zustimmungsklauseln und mögliche Interessenkonflikte. Eine Tätigkeit für einen Wettbewerber kann problematisch sein. Außerdem müssen Arbeitszeiten aus mehreren Beschäftigungen zusammen betrachtet werden. Der Nebenjob darf Ihre vertraglichen Pflichten im Hauptberuf nicht beeinträchtigen. Beschreiben Sie dem Arbeitgeber deshalb die geplante Tätigkeit, den Umfang und die Lage der Arbeitszeit, soweit eine Information erforderlich ist. Pauschale Angaben verhindern spätere Streitigkeiten häufig nicht.
Arbeitgeber dürfen die Arbeit innerhalb rechtlicher Grenzen organisieren. Vertragliche Festlegungen, kollektive Regelungen und berechtigte persönliche Interessen begrenzen dieses Recht. Eine nachvollziehbare schriftliche Rückfrage schafft häufig eine bessere Grundlage als eine spontane Zusage oder Ablehnung. Entscheidend ist, welche konkrete Verpflichtung besteht und wie ein Einwand rechtzeitig und ohne vermeidbare arbeitsrechtliche Risiken vorgebracht wird.
Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: Arbeitsvertrag und konkrete Angaben zum Nebenjob. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.
STEINWACHS berät Sie.
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Fortbildung bezahlt, Kündigung geplant – Wann Rückzahlung zum Thema wird (1:27 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Der Arbeitgeber hat eine Fortbildung bezahlt, jetzt wollen Sie kündigen.
Müssen Sie alles zurückzahlen? Das hängt von der konkreten Rückzahlungsvereinbarung ab. Kosten, Bindungsdauer und die erfassten Beendigungsgründe müssen rechtlich zusammenpassen. Eine Klausel darf Sie nicht unangemessen benachteiligen und nicht ohne Weiteres jeden Kündigungsanlass Ihrem Risiko zuweisen. Auch die tatsächlich übernommenen Kosten müssen geklärt werden. Prüfen Sie deshalb nicht nur den Betrag, sondern den gesamten Vertrag und den Grund Ihres Ausscheidens. Eine hohe Forderung ist noch kein Beleg für eine wirksame Klausel.
Vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln unterliegen gesetzlichen Grenzen. Nicht jede unterschriebene Bestimmung ist deshalb automatisch wirksam. Umgekehrt darf eine einzelne problematische Passage nicht ohne Prüfung auf den gesamten Vertrag übertragen werden. Entscheidend sind Wortlaut, Zusammenhang und tatsächliche Vereinbarung. Ein gezielter Änderungs- oder Einigungsvorschlag sollte die wirtschaftlichen Folgen für beide Seiten deutlich machen.
Sammeln Sie die Informationen zum konkreten Vorgang, insbesondere: Fortbildungsvereinbarung, Kostenbelege und Kündigungsgrund. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft zusätzlich. Daraus sollte hervorgehen, was bereits geschehen ist und an welcher Stelle Sie eine Entscheidung treffen müssen.
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Datenschutz, Betriebswechsel und Arbeitsgericht
Überwachung am Arbeitsplatz – Was Beschäftigte hinterfragen sollten (1:25 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Kamera, Zeiterfassung oder Softwarekontrolle: Nicht jede Überwachung am Arbeitsplatz ist zulässig.
Es kommt auf Zweck, Umfang, Transparenz und Verhältnismäßigkeit an. Eine Maßnahme zur Arbeitszeiterfassung erlaubt nicht automatisch eine lückenlose Leistungskontrolle. Heimliche Überwachung unterliegt besonders strengen Anforderungen. Auch Mitbestimmungsrechte können betroffen sein. Halten Sie fest, welches System eingesetzt wird und welche Informationen der Arbeitgeber dazu erteilt hat. Manipulieren Sie die Technik nicht eigenmächtig. Eine gezielte Auskunft oder Beschwerde ist häufig der bessere Ausgangspunkt für die rechtliche Prüfung.
Datenschutz und der Umgang mit Beweisen vor Gericht hängen zusammen, sind aber nicht dasselbe. Eine problematische Datenerhebung beantwortet nicht automatisch jede spätere Verfahrensfrage. Wichtig sind konkrete Daten, Zweck und tatsächliche Nutzung. Auch Rechte eines Betriebsrats können hinzukommen. Eine sachliche Beschreibung des Systems erleichtert es, zulässige Kontrolle von unverhältnismäßiger Überwachung abzugrenzen.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Hinweise zum Datenschutz und eine Beschreibung der Überwachungsmaßnahme. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
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Betrieb verkauft – Was wird aus Arbeitsplatz und Vertragsbedingungen (1:29 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Der Betrieb wird verkauft.
Bedeutet das automatisch einen neuen Arbeitsvertrag? Bei einem Betriebsübergang können die bestehenden Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes auf den Erwerber übergehen. Welche Regeln weitergelten, muss im Einzelnen geprüft werden. Eine Kündigung allein wegen des Übergangs ist unzulässig. Beschäftigte müssen ordnungsgemäß unterrichtet werden und können unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen. Ein Widerspruch ist aber nicht automatisch vorteilhaft, wenn der bisherige Arbeitgeber keine Beschäftigung mehr anbieten kann. Unterschreiben Sie einen neuen Vertrag daher nicht allein aus dem Gefühl, dazu verpflichtet zu sein.
Für einen Betriebsübergang kommt es auf die tatsächliche Übernahme einer wirtschaftlichen Einheit an. Der bloße Name eines Kaufvertrags entscheidet nicht. Auch Veränderungen bei Tarifbindung und Betriebsvereinbarungen brauchen eine eigene Prüfung. Besonders wichtig ist eine verständliche Information über Folgen und Beteiligte. Eine Entscheidung über den Widerspruch sollte deshalb auf der konkreten Beschäftigungsperspektive beruhen.
Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Unterrichtungsschreiben und bisheriger Arbeitsvertrag. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
Bei STEINWACHS prüfen wir den Übergang und die Folgen eines möglichen Widerspruchs. Sprechen Sie uns an, damit Sie Ihre Möglichkeiten kennen und die nächsten Schritte auf einer geklärten rechtlichen Grundlage planen können.
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Arbeitgeber insolvent – Lohn, Insolvenzgeld und Arbeitsplatz (1:24 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Der Arbeitgeber ist insolvent.
Der Arbeitsvertrag endet dadurch nicht automatisch. Offene Lohnforderungen müssen zeitlich zugeordnet werden, denn für bestimmte Zeiträume kann Insolvenzgeld in Betracht kommen. Es ersetzt nicht unbegrenzt sämtliche Rückstände. Für den Antrag gelten besondere Fristen, und andere Forderungen können im Insolvenzverfahren anzumelden sein. Auch eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter bleibt rechtlich prüfbar. Sammeln Sie Abrechnungen, Zahlungsnachweise und Mitteilungen zum Verfahren. Eine klare Monatsübersicht hilft, doppelte oder unvollständige Forderungsanmeldungen zu vermeiden.
Insolvenzgeld, Insolvenzforderung und laufende Vergütung nach Verfahrenseröffnung sind nicht dasselbe. Die zeitliche Zuordnung bestimmt, an wen Sie sich wenden und wie Sie Ansprüche sichern. Eine Forderungsanmeldung ersetzt keinen gesonderten Leistungsantrag. Auch Kündigungsfristen können besonderen Regeln folgen. Eine Übersicht nach Monaten und Zahlungsarten verhindert, dass einzelne Positionen übersehen oder doppelt geltend gemacht werden.
Eine gute Vorbereitung beginnt mit einer übersichtlichen Zusammenstellung: Lohnübersicht und Mitteilungen zum Insolvenzverfahren. Ergänzen Sie die wichtigsten Daten und kennzeichnen Sie, welche Punkte noch unklar sind. Das erleichtert eine gezielte rechtliche Einschätzung.
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Vor dem Arbeitsgericht – Welche Kostenfrage häufig überrascht (1:22 Min.)
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Sie gewinnen vor dem Arbeitsgericht und erwarten, dass der Arbeitgeber Ihren Anwalt bezahlt.
In der ersten Instanz gilt bei arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren eine Besonderheit: Die eigenen Anwaltskosten werden grundsätzlich nicht von der Gegenseite erstattet, auch wenn Sie gewinnen. Davon zu unterscheiden sind Gerichtskosten und mögliche Ansprüche auf Rechtsschutzdeckung oder Prozesskostenhilfe. Ein Vergleich kann die Kostenlage verändern, ersetzt aber keine vorherige Kalkulation. Klären Sie deshalb rechtzeitig Streitwert, wirtschaftliches Ziel und Finanzierung. Der mögliche Bruttoerfolg ist nicht immer Ihr tatsächlicher finanzieller Vorteil.
Ein gerichtlicher Vergleich sollte das tatsächliche Ziel eindeutig regeln. Beendigungstermin, Zahlung, Zeugnis und weitere Ansprüche können miteinander verknüpft werden. Die Formulierung alles erledigt kann weiter reichen als erwartet. Prüfen Sie außerdem Kosten und Vollstreckbarkeit. Eine mündlich besprochene Lösung sollte sich im endgültigen Text vollständig wiederfinden, bevor sie verbindlich akzeptiert wird.
Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Arbeitsvertrag, Streitunterlagen und Rechtsschutzdaten. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.
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Weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis
Minijob – Welche Arbeitnehmerrechte oft übersehen werden (1:26 Min.)
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Sie arbeiten im Minijob.
Deshalb haben Sie nicht automatisch weniger Arbeitnehmerrechte. Auch hier können Ansprüche auf bezahlten Urlaub und die Weiterzahlung des Lohns bei Krankheit bestehen. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und Ihre vereinbarten Arbeitstage. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung ersetzt die arbeitsrechtliche Prüfung nicht. Dokumentieren Sie Arbeitszeiten, Urlaub und ausgefallene Dienste. Vergleichen Sie die tatsächliche Beschäftigung mit dem Vertrag. Eine pauschale Aussage, im Minijob werde nur geleistete Arbeit bezahlt, kann gesetzliche Ansprüche übergehen und sollte anhand Ihrer konkreten Situation überprüft werden.
Arbeitszeitschutz und Vergütung sind zwei unterschiedliche Prüfungen. Eine unzulässig lange Beschäftigung erzeugt nicht automatisch jede gewünschte Zahlung; umgekehrt macht eine Vergütungsregel eine Überschreitung gesetzlicher Grenzen nicht zulässig. Erfassen Sie deshalb sowohl die tatsächlichen Zeiten als auch die Anweisungen. Vertrag, Tarifvertrag und betriebliche Regelungen können die Bewertung zusätzlich beeinflussen.
Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Minijobvertrag, Dienstpläne und Abrechnungen. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.
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Arbeit auf Abruf – Warum die vereinbarte Stundenzahl wichtig ist (1:28 Min.)
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Der Arbeitgeber ruft Sie nur an, wenn Arbeit anfällt.
Bei Arbeit auf Abruf ist besonders wichtig, wie viele Stunden verbindlich vereinbart wurden. Fehlt eine Wochenstundenzahl, sieht das Gesetz eine bestimmte Arbeitszeit als vereinbart an. Auch tägliche Einsatzdauer und Ankündigung unterliegen Regeln. Eine Bezeichnung als Minijob setzt diese Vorgaben nicht außer Kraft. Halten Sie tatsächliche Einsätze, kurzfristige Absagen und Ihre Verfügbarkeit fest. Daraus können sich Fragen zu Vergütung, Urlaub und Krankheit ergeben. Prüfen Sie den Vertrag, bevor Sie dauerhaft eine unklare Einsatzpraxis akzeptieren.
Bei Arbeit auf Abruf kommt es besonders auf die vereinbarte Wochen- und Tagesarbeitszeit an. Fehlen ausreichende Angaben, können gesetzliche Ersatzregeln greifen. Eine flexible Dienstplanung bedeutet deshalb nicht, dass beliebig wenig Arbeit zugeteilt und bezahlt werden darf. Prüfen Sie zugleich Ankündigung und tatsächliche Einsätze. Die Vertragsgestaltung muss zur gelebten Organisation passen.
Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Abrufvertrag und Übersicht der tatsächlichen Einsätze. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.
Für Ihren konkreten Fall prüfen wir bei STEINWACHS Abrufregelung, Mindestumfang und Vergütung. Bringen Sie Ihre Fragen in die Beratung mit. Wir erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
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Bonus gestrichen – Worauf es bei der Zusage ankommt (1:23 Min.)
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Der Bonus fällt aus, obwohl Sie mit ihm gerechnet haben.
Zuerst muss geklärt werden, worauf der Anspruch beruhen soll: Vertrag, Zielvereinbarung, betriebliche Übung oder eine andere Zusage. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt beantwortet nicht jede Frage. Auch versäumte Zielvorgaben können rechtlich relevant sein. Sichern Sie die maßgeblichen Unterlagen und vergleichen Sie frühere Zahlungen, ohne daraus vorschnell einen festen Anspruch abzuleiten. Entscheidend ist, welche Bedingungen galten und ob sie erfüllt oder vom Arbeitgeber vereitelt wurden. Beachten Sie mögliche Ausschlussfristen.
Bei Geldforderungen müssen Sie auch darauf achten, Ihre Ansprüche rechtzeitig einzufordern. Vergleichen Sie vertragliche Fälligkeit, tatsächliche Zahlung und mögliche Ausschlussfristen. Ein zugesagtes späteres Gespräch schützt offene Beträge nicht zuverlässig. Bei Teilzahlungen sollte erkennbar sein, welche Monate oder Bestandteile damit ausgeglichen werden. So bleibt die noch offene Forderung nachvollziehbar und lässt sich gezielt verfolgen.
Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: Bonusregelung, Ziele und frühere Abrechnungen. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.
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Wettbewerbsverbot nach dem Job – Was den nächsten Wechsel bremsen kann (1:23 Min.)
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Sie wollen wechseln, aber im Vertrag steht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
Prüfen Sie zuerst, ob die Vereinbarung wirksam und verbindlich ist. Für Arbeitnehmer gelten dafür besondere Anforderungen, unter anderem zur Karenzentschädigung und zur zulässigen Reichweite. Ein übermäßig weitgehendes Verbot kann anders zu beurteilen sein als eine vollständig unwirksame Vereinbarung. Das sollten Sie vor der neuen Tätigkeit klären. Auch ein Verzicht des bisherigen Arbeitgebers hat eigene Folgen. Entscheidend sind der genaue Text, die geplante Tätigkeit und die zeitliche Bindung.
Ein Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses ist von einer Bindung nach dessen Ende zu unterscheiden. Für nachvertragliche Beschränkungen gelten besondere Anforderungen, insbesondere an Entschädigung und Reichweite. Eine Unterschrift macht nicht jede umfassende Klausel durchsetzbar. Prüfen Sie deshalb neue Tätigkeit, Kundenkreis und Zeitraum, bevor Sie eine Verpflichtung eingehen oder eine Vertragsstrafe riskieren.
Sammeln Sie die Informationen zum konkreten Vorgang, insbesondere: Wettbewerbsvereinbarung und geplante neue Tätigkeit. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft zusätzlich. Daraus sollte hervorgehen, was bereits geschehen ist und an welcher Stelle Sie eine Entscheidung treffen müssen.
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Arbeitnehmer oder selbstständig – Welche Merkmale im Alltag zählen (1:29 Min.)
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Auf dem Vertrag steht freie Mitarbeit.
Im Alltag bestimmt der Auftraggeber aber Arbeitszeit, Arbeitsort und nahezu jeden Schritt. Für den Arbeitnehmerstatus zählt nicht nur die Überschrift, sondern die tatsächliche Durchführung. Weisungsbindung und persönliche Abhängigkeit sind besonders wichtig. Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen hängen zusammen, werden aber nicht immer im selben Verfahren entschieden. Sammeln Sie konkrete Beispiele Ihrer Zusammenarbeit. Ein hoher Stundensatz oder eine eigene Rechnung entscheidet die Einordnung nicht allein. Die Folgen können Vergütung, Urlaub, Kündigungsschutz und Beiträge betreffen.
Für die rechtliche Einordnung zählt die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit. Vertragstitel und Rechnungstellung allein entscheiden nicht über Selbstständigkeit. Weisungen, Eingliederung und unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten müssen zusammen betrachtet werden. Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen können sich unterscheiden. Eine frühzeitige Prüfung hilft, Vergütung, Beiträge und künftige Zusammenarbeit auf eine belastbare Grundlage zu stellen.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Vertrag und Beispiele der tatsächlichen Zusammenarbeit. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
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Personalgespräch mit Konfliktpotenzial – Wie Sie sich vorbereiten (1:25 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Sie werden zu einem Personalgespräch eingeladen und rechnen mit Vorwürfen.
Fragen Sie nach dem Anlass und bereiten Sie die maßgeblichen Unterlagen vor. Nicht jedes Gespräch berechtigt automatisch dazu, eine beliebige Begleitperson mitzubringen; in bestimmten Situationen bestehen aber Beteiligungsrechte. Hören Sie sich konkrete Vorwürfe zunächst an und trennen Sie gesicherte Tatsachen von Vermutungen. Einen Aufhebungsvertrag oder eine Erklärung, mit der Sie eine Schuld anerkennen, müssen Sie nicht spontan unterschreiben. Fertigen Sie anschließend ein Gedächtnisprotokoll an. Heimliche Aufnahmen sind keine sichere Alternative zu einer geordneten Dokumentation.
Eine berechtigte Beschwerde sollte konkrete Tatsachen und ein klares Ziel enthalten. Pauschale Vorwürfe erschweren die Aufklärung. Prüfen Sie, welche Stelle im Betrieb zuständig ist und welche Reaktion verlangt werden kann. Auch bei belastenden Konflikten bleiben eigene Vertragspflichten bestehen. Ein abgestimmtes Vorgehen hilft, Schutz und Beweissicherung mit dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu verbinden.
Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Einladung, Gesprächsunterlagen und Gedächtnisprotokoll. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
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Eigene Kündigung zurücknehmen – Was jetzt noch vereinbart werden kann (1:23 Min.)
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Sie haben selbst gekündigt und bereuen die Entscheidung.
Eine wirksam zugegangene Kündigung lässt sich grundsätzlich nicht einseitig zurücknehmen. Für die Fortsetzung brauchen Sie regelmäßig eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Ob ausnahmsweise eine Anfechtung in Betracht kommt, hängt von besonderen Voraussetzungen ab und sollte sofort geprüft werden. Ein bloßer Meinungswechsel genügt nicht. Klären Sie schriftlich, ob der ursprüngliche Vertrag fortgesetzt oder ein neues Arbeitsverhältnis begründet werden soll. Davon können Betriebszugehörigkeit, Probezeit und weitere Rechte abhängen.
Eine Einigung über die Fortsetzung sollte alle wesentlichen Bedingungen erfassen. Bleiben Tätigkeit, Gehalt und bisherige Beschäftigungszeiten erhalten? Was geschieht mit bereits vereinbarten Änderungen oder einer angekündigten Freistellung? Verlassen Sie sich dabei nicht auf ein unverbindliches Gespräch. Eine klare Bestätigung verhindert, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer später von unterschiedlichen Ausgangslagen ausgehen.
Eine gute Vorbereitung beginnt mit einer übersichtlichen Zusammenstellung: eigene Kündigung und Schriftwechsel über die Fortsetzung. Ergänzen Sie die wichtigsten Daten und kennzeichnen Sie, welche Punkte noch unklar sind. Das erleichtert eine gezielte rechtliche Einschätzung.
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Neuer Arbeitsvertrag – Welche Klausel Sie nicht nur überfliegen sollten (1:27 Min.)
Inhalt zum Nachlesen
Der neue Arbeitsvertrag wirkt vertraut.
Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf die Klauseln, die später Ihre Bewegungsfreiheit bestimmen. Dazu gehören Arbeitszeit, Einsatzort, Vergütung, Probezeit, Kündigungsfristen und Ausschlussfristen. Prüfen Sie, ob mündliche Zusagen im Text wiederzufinden sind und welche zusätzlichen Regelwerke einbezogen werden. Eine unwirksame Klausel macht nicht automatisch den gesamten Vertrag unwirksam. Umgekehrt bedeutet eine Unterschrift nicht, dass jede vorformulierte Regelung rechtlich Bestand hat. Änderungen sollten vor dem Arbeitsbeginn eindeutig festgehalten werden.
Vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln unterliegen gesetzlichen Grenzen. Nicht jede unterschriebene Bestimmung ist deshalb automatisch wirksam. Umgekehrt darf eine einzelne problematische Passage nicht ohne Prüfung auf den gesamten Vertrag übertragen werden. Entscheidend sind Wortlaut, Zusammenhang und tatsächliche Vereinbarung. Ein gezielter Änderungs- oder Einigungsvorschlag sollte die wirtschaftlichen Folgen für beide Seiten deutlich machen.
Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: vollständiger Vertragsentwurf und zugesagte Bedingungen. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.
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