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AuslWBG

Gliederung

Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten

Abschnitt I 
 Allgemeine Grundzüge des Bereinigungsverfahrens 
  Auslandsbonds, Begebungsland§ 1
  Bereinigung der Auslandsbonds§ 2
  Voraussetzungen der Anerkennung§ 3
  Feststellungsbescheide§ 4
  Nebenurkunden§ 5
  Tilgungsstücke§ 6
  Anmeldung beim Auslandsbevollmächtigten§ 7
  Auslandsbevollmächtigte§ 8
  Auslandsspruchstellen§ 9
  Anmeldung bei der Prüfstelle§ 10
  Prüfstellen§ 11
  Amtliche Liste der anerkannten Auslandsbonds§ 12
  Sammelanerkennung§ 13
  Leistungsverbot§ 14
  Ersatzurkunden§ 15
  Entzogene Auslandsbonds§ 16
  Amts- und Rechtshilfe§ 17
  Entgegennahme von Anmeldungen und Erklärungen§ 18
  Stichtag§ 19
  Unterrichtung der Öffentlichkeit§ 20
Abschnitt II 
 Anmeldung bei dem Auslandsbevollmächtigten 
  Anmeldung, Anmeldefristen§ 21
  Inhalt der Anmeldung§ 22
  Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds§ 23
  Beweisführung§ 24
  Unzuständigkeit des Auslandsbevollmächtigten§ 25
  Zurücknahme der Anmeldung§ 26
  Anerkennung des Auslandsbonds§ 27
  Ablehnung der Anerkennung§ 28
  Rechtsbehelfe§ 29
  Antrag auf Überprüfung der Ablehnung§ 30
  Antrag auf gerichtliche Entscheidung§ 31
  Wirkung und Durchführung der gerichtlichen Entscheidung§ 32
  Anrufung eines Gerichts des Begebungslands§ 33
  Vereinbarte Schiedsgerichte§ 34
  Gesetzliche Schiedsgerichte§ 35
  Maßnahmen bei endgültiger Ablehnung§ 36
Abschnitt III 
 Anmeldung bei der Prüfstelle 
  Anmeldung, Anmeldefristen§ 37
  Rechtmäßiger Erwerb§ 38
  Inhalt der Anmeldung§ 39
  Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds§ 40
  Beweisführung§ 41
  Unzuständigkeit der Prüfstelle§ 42
  Zurücknahme der Anmeldung§ 43
  Anerkennung durch die Prüfstelle§ 44
  Vorlage an die Kammer für Wertpapierbereinigung§ 45
  Einspruch des Ausstellers§ 46
  Verfahren und Entscheidung der Kammer für Wertpapierbereinigung§ 47
  Durchführung der Entscheidung§ 48
Abschnitt IV 
 Doppelanmeldungen§ 49
Abschnitt V 
 Nicht anerkannte Auslandsbonds, Entschädigungsansprüche 
  Kraftlosigkeit nicht anerkannter Auslandsbonds§ 50
  Nachträgliche Anerkennung§ 51
  Entschädigungsansprüche für kraftlos gewordene Auslandsbonds§ 52
  Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden§ 53
  Entschädigungsansprüche für Tilgungsstücke§ 54
Abschnitt VI 
 Sammelanerkennung 
  Antrag auf Sammelanerkennung§ 55
  Ermittlungen§ 56
  Entscheidung über die Sammelanerkennung§ 57
  Durchführungsvorschriften§ 58
Abschnitt VII 
 Freigabe von Sicherheiten 
  Voraussetzungen der Freigabe§ 59
  Gerichtliche Geltendmachung des Freigabeverlangens§ 60
  Wirkung der Freigabeentscheidung§ 61
Abschnitt VIII 
 Kosten 
  Verfahrenskosten§ 62
  Erstattung von Aufwendungen§ 63
  Verwaltungsabgabe§ 64
  Durchführungsvorschriften§ 65
Abschnitt IX 
 Ergänzende Vorschriften 
  Bindende Wirkung der Entscheidungen§ 66
  Ausschließliche Zuständigkeit§ 67
  Pfandrechte und andere Rechte Dritter an Auslandsbonds§ 68
  Sinngemäß anzuwendende Vorschriften§ 69
  Zustellungen§ 70
  Kammern für Wertpapierbereinigung§ 71
  Entscheidungsbefugnis des Vorsitzenden der Kammer für Wertpapierbereinigung§ 72
  Mehrheit von Ausstellern§ 73
  Auslandsbonds des Deutschen Reiches und des ehemaligen Landes Preußen§ 74
  Ein- und Ausfuhrvorschriften§ 75
  Durchführungsvorschriften§ 76
  Mitwirkung des Begebungslands§ 77
Abschnitt X 
 Schlußvorschriften 
  Land Berlin§ 78
  Inkrafttreten§ 79
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 203 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005530952

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c067bba1bbf1bedaf7dd0c042aab22871d140fcf41ad21d662944dff25df0de3

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