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BLV

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-7-3-1 v. 12.2.2009 I 284 (BLV 2009)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0430B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 17c338b8e6486eda6b531972ada8822ed3612e95d26bc26614ee2a11e4ed5778

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeines§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Mutterschutz§ 4Stellenausschreibungspflicht§ 5Schwerbehinderte MenschenAbschnitt 2 EinstellungUnterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften§ 6Gestaltung der Laufbahnen§ 7Erlangen der Laufbahnbefähigung§ 8Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung§ 9Ämter und Amtsbezeichnungen der LaufbahnenUnterabschnitt 2 Vorbereitungsdienste§ 10Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation§ 11Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren§ 12Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst§ 13Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung§ 14Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst§ 15Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst§ 16Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst§ 17Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst§ 18Verlängerung der Vorbereitungsdienste§ 19Verkürzung der Vorbereitungsdienste§ 20Laufbahnprüfung und sonstige PrüfungenUnterabschnitt 3 Anerkennung von Befähigungen§ 21Allgemeine Regelungen§ 22Einfacher Dienst§ 23Mittlerer Dienst§ 24Gehobener Dienst§ 25Höherer Dienst§ 26Andere Bewerberinnen und BewerberUnterabschnitt 4 Sonderregelungen§ 27Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes§ 28Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes§ 29Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes§ 30Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes§ 31Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst§ 32Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen§ 33Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen§ 34Einstellung in ein Beförderungsamt§ 35Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt§ 36Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und BeamteAbschnitt 3 Berufliche EntwicklungUnterabschnitt 1 Probezeit§ 37Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung§ 38Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten§ 39Verlängerung der ProbezeitUnterabschnitt 2 Beförderung§ 40Voraussetzungen einer Beförderung§ 41Auswahlentscheidungen§ 42ErprobungszeitUnterabschnitt 3 Aufstieg§ 43Voraussetzungen für den Aufstieg§ 44Auswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission§ 45Vorbereitungsdienste§ 46Fachspezifische Qualifizierungen§ 47Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation§ 48Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn§ 49Erstattung der Kosten einer AufstiegsausbildungUnterabschnitt 4 Sonstiges§ 50Laufbahnwechsel§ 51Wechsel von verbeamteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern§ 52Wechsel von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten§ 53Wechsel in eine Laufbahn des Bundes§ 54Internationale VerwendungenAbschnitt 4 Personalentwicklung und Qualifizierung§ 55Personalentwicklung§ 56Dienstliche QualifizierungAbschnitt 5 Dienstliche Beurteilung§ 57Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung§ 58Inhalt der dienstlichen Beurteilung§ 59Beurteilungsverfahren und BeurteilungsmaßstabAbschnitt 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 60Überleitung der Beamtinnen und Beamten§ 61Vorbereitungsdienste§ 62Beamtenverhältnis auf Probe§ 63Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte in obersten Bundesbehörden§ 64Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik§ 65Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich WehrtechnikAnlage 1(zu § 9 Absatz 1) Zu den Laufbahnen gehörende Ämter; AmtsbezeichnungenAnlage 2(zu § 10 Absatz 1) Eingerichtete VorbereitungsdiensteAnlage 3(zu § 10 Absatz 2 Satz 2) PrüfungsnotenAnlage 4(zu § 60 Absatz 1) Übergeleitete Laufbahnen