BLV
§ 55Personalentwicklung
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
- 1.
- die dienstliche Qualifizierung,
- 2.
- die Führungskräfteentwicklung,
- 3.
- Kooperationsgespräche,
- 4.
- die dienstliche Beurteilung,
- 5.
- Zielvereinbarungen,
- 6.
- die Einschätzung der Vorgesetzten durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
- 7.
- ein die Fähigkeiten und Kenntnisse erweiternder regelmäßiger Wechsel der Verwendung, insbesondere auch in internationalen Organisationen.
Sonst: Ersetzt V 2030-7-3-1 v. 12.2.2009 I 284 (BLV 2009)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0430B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 17c338b8e6486eda6b531972ada8822ed3612e95d26bc26614ee2a11e4ed5778