Zum Gesetzesinhalt

BLV

§ 48Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Nach Erwerb der Befähigung für die höhere Laufbahn wird den Beamtinnen und Beamten im Rahmen der besetzbaren Planstellen ein Amt der neuen Laufbahn verliehen. Das erste Beförderungsamt darf frühestens nach Ablauf einer Dienstzeit von einem Jahr seit der ersten Verleihung eines Amtes der höheren Laufbahngruppe verliehen werden.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-7-3-1 v. 12.2.2009 I 284 (BLV 2009)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0430B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 17c338b8e6486eda6b531972ada8822ed3612e95d26bc26614ee2a11e4ed5778

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (6)
  • § 15 BPolLVAufstieg

    „… n am Vorbereitungsdienst nach § 8 teil. (5) Für die Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn gilt § 48 der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend. Abweichend davon kann Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die ein Amt der Besoldungsgru …“

  • § 16 BPolLVVerkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

    „… ertragung eines Amtes der neuen Laufbahn sowie für die Verleihung des ersten Beförderungsamtes gilt § 48 der Bundeslaufbahnverordnung. Abweichend davon kann Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 mit A …“

  • § 16a BPolLVVerkürzter Aufstieg von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

    „… Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn und für die Verleihung des ersten Beförderungsamtes gilt § 48 der Bundeslaufbahnverordnung. Abweichend davon kann den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Spitzensportförderung der Bundes …“

  • § 17 BPolLVVerkürzter Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

    „… Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn und für die Verleihung des ersten Beförderungsamtes gilt § 48 der Bundeslaufbahnverordnung.“

  • § 37 GtDBwVWehrtechnikVDVAufstiegsverfahren

    „… rens zu berücksichtigen. (2) Die Einstellungsbehörde gestaltet die berufspraktische Einführung nach § 48 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung.“

  • § 12 PolBTLVÜbertragung eines Amtes der neuen Laufbahn

    „§ 48 der Bundeslaufbahnverordnung gilt mit der Maßgabe, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten das Amt einer Polizeioberkommissarin be …“