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BLV

§ 14Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-7-3-1 v. 12.2.2009 I 284 (BLV 2009)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0430B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 17c338b8e6486eda6b531972ada8822ed3612e95d26bc26614ee2a11e4ed5778

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