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StromVKG

Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0D2AB0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6644801e98f9909d299998292979a178e29e41759446956f917a497794029bb2

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Ziel§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumina§ 3Ausschreibungen; Zuständigkeiten§ 4Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten§ 5Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten§ 6Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Kapazitäten, FestlegungskompetenzAbschnitt 3 Voraussetzungen für die Teilnahme an AusschreibungenUnterabschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen§ 7Mindestleistung§ 8Stromnetzanschluss§ 9Emissionsgrenzwert§ 10Anforderungen an den Bieter§ 11Ausschluss der DoppelförderungUnterabschnitt 2 Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen§ 12Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten und Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten§ 13Ausschreibungen für KapazitätenUnterabschnitt 3 Besondere Vorgaben für lange Verpflichtungszeiträume§ 14Mindestinvestitionsschwellen§ 15Anforderungen an die Produktherkunft§ 16Erbringung von Momentanreserve§ 17Anforderungen an die Betriebsfähigkeit der Anlage mit WasserstoffUnterabschnitt 4 Grenzüberschreitende Teilnahme an Ausschreibungen§ 18Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Teilnahme§ 19Zusätzliche Voraussetzungen bei der grenzüberschreitenden TeilnahmeAbschnitt 4 Aggregation, reduzierte LeistungUnterabschnitt 1 Aggregation§ 20Aggregation§ 21Anforderungen an die Aggregation, KleinanlagenpoolUnterabschnitt 2 Reduzierte Leistung§ 22Reduzierte Leistung§ 23Ermittlung der Reduktionsfaktoren§ 24Bestimmung des Reduktionsfaktors bei AggregationAbschnitt 5 Präqualifizierung§ 25Vollständige und vorläufige Präqualifizierung§ 26Zuständigkeit, Antrag und gemeinsame Internetplattform§ 27Angaben zum Bieter§ 28Angaben und Nachweise zur Anlage bei vollständiger Präqualifizierung§ 29Angaben zur Anlage bei vorläufiger Präqualifizierung§ 30Verpflichtende Eigenerklärungen§ 31Nachbesserung, Überprüfung und Einsichtsrechte§ 32Entscheidung über die vollständige und vorläufige Präqualifizierung§ 33Präqualifizierung außerhalb der Teilnahme an einer Ausschreibung§ 34Fortbestand der vollständigen PräqualifizierungAbschnitt 6 Ausschreibungsverfahren und SicherheitenUnterabschnitt 1 Ausschreibungsverfahren§ 35Bekanntmachung§ 36Elektronisches Verfahren§ 37Anforderungen an Gebote, Formatvorgaben§ 38Pflichtangaben in Geboten§ 39Höchstwert§ 40Bindungswirkung und Rücknahme von GebotenUnterabschnitt 2 Sicherheiten§ 41Sicherungsstelle§ 42Gebotssicherheit§ 43Realisierungssicherheit§ 44Sicherheit für Ausgleichszahlungen und für die Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis§ 45Arten und Verwahrung von Sicherheiten§ 46Rückgabe von Sicherheiten§ 47Verwertung von SicherheitenAbschnitt 7 ZuschlagUnterabschnitt 1 Zuschlagsverfahren§ 48Zuschlagsverfahren§ 49Ausschluss von Geboten§ 50Ausschluss von Bietern§ 51Bekanntgabe der ZuschlägeUnterabschnitt 2 Wirkung, Erlöschen und Widerruf von Zuschlägen§ 52Wirkung von Zuschlägen§ 53Erlöschen von Zuschlägen§ 54Widerruf von Zuschlägen§ 55RechtsfolgenUnterabschnitt 3 Übertragung§ 56Übertragung der Kapazitätsverpflichtung, Erfüllung der Kapazitätsverpflichtung mit einer anderen Anlage§ 57Voraussetzungen für die Übertragung an einen berechtigten Erwerber§ 58Voraussetzungen für die Erfüllung der Kapazitätsverpflichtung mit einer anderen Anlage§ 59Gebotene nominale Leistung, Reduktionsfaktor und technischer Verfügbarkeitsfaktor der Anlage§ 60Genehmigungsvorbehalt, Antrag, Fristen, Verfahren, KleinanlagenpoolsAbschnitt 8 Abschluss der vorläufigen Präqualifizierung, Nichtrealisierungspönale§ 61Antrag, Frist und Sicherheit§ 62Angaben und Nachweise§ 63Entscheidung über den Abschluss der vorläufigen Präqualifizierung, Unterrichtung§ 64NichtrealisierungspönaleAbschnitt 9 Verfügbarkeitsverpflichtung, Indikativgebot ungebundener Kapazitätsanbieter, DekarbonisierungUnterabschnitt 1 Verfügbarkeitsverpflichtung, Überprüfung§ 65Verfügbarkeitsverpflichtung, Verfügbarkeitsindikator§ 66Abrechnungsperiode, Hochpreisviertelstunde§ 67Verpflichtungsfreie Nichtverfügbarkeit§ 68Verfügbarkeitsfehlmengen, VerfügbarkeitsüberschussmengenUnterabschnitt 2 Funktionsnachweis§ 69Funktionsnachweis§ 70Nachgewiesene reduzierte LeistungUnterabschnitt 3 Ungebundene Kapazitätsanbieter, Indikativgebot für Verfügbarkeitsüberschussmengen§ 71Ungebundene Kapazitätsanbieter, Indikativgebot für VerfügbarkeitsüberschussmengenUnterabschnitt 4 Methode zur Berechnung des Referenzwerts für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools§ 72Methode zur Berechnung des Referenzwerts für regelbare Lasten und KleinanlagenpoolsUnterabschnitt 5 Dekarbonisierung§ 73DekarbonisierungsanforderungAbschnitt 10 Zahlungsansprüche und ZahlungsverpflichtungenUnterabschnitt 1 Kapazitätsvergütung§ 74KapazitätsvergütungUnterabschnitt 2 Ausgleichszahlungen und Ausgleichsprämien, Verrechnungssystem§ 75Verrechnungssystem für Verfügbarkeitsfehlmengen und Verfügbarkeitsüberschussmengen§ 76Ausgleichszahlung für Verfügbarkeitsfehlmengen, Maximalzahlung§ 77Ausgleichsprämie für Verfügbarkeitsüberschussmengen§ 78Verrechnungspreis für eine Abrechnungsperiode§ 79Abrechnung und FristenUnterabschnitt 3 Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis§ 80Pönale für einen unvollständigen FunktionsnachweisUnterabschnitt 4 Preisspitzenausgleich§ 81Verpflichtung zum Preisspitzenausgleich§ 82Abrechnung, FälligkeitAbschnitt 11 Rechtsschutz§ 83Rechtsschutz, Rechtsweg, bürgerliche RechtsstreitigkeitenAbschnitt 12 Festlegungskompetenzen, Verordnungsermächtigungen, Schlussbestimmungen§ 84Festlegungskompetenzen§ 85Verordnungsermächtigung§ 86Beleihung, Kostenregelung