(1) Der Kapazitätsverpflichtete ist während des Verpflichtungszeitraums gegenüber dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zur Zahlung eines Preisspitzenausgleichs verpflichtet. § 76 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Preisspitzenausgleich ist für eine gebotsgegenständliche Anlage unabhängig vom tatsächlichen Betrieb für alle Viertelstunden zu zahlen, in denen der Spotmarktpreis für Strom den für die gebotsgegenständliche Anlage maßgeblichen Ausübungspreis nach Anlage 7 übersteigt.
(3) Die Höhe des Preisspitzenausgleichs ergibt sich aus dem Produkt der gebotenen reduzierten Leistung und dem Wert, um den der Spotmarktpreis für Strom den für die gebotsgegenständliche Anlage maßgeblichen Ausübungspreis übersteigt. Der Preisspitzenausgleich für einen Anlagenpool ist die Summe der rechnerischen Preisspitzenausgleiche für jede Einzelanlage unter Zugrundelegung des für sie jeweils maßgeblichen Reduktionsfaktors nach § 24 Absatz 2.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.