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LAG

Gesetz über den Lastenausgleich

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.6.1993 I 845; 1995 I 248

Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 29.6.2026 I Nr. 197

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004460952

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9f8a91eabab2ee1bec48bd902a073dab2de8985eaf260dd094079cec5da57847

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtPräambelErster Teil Grundsätze und BegriffsbestimmungenErster Abschnitt Grundsätze§ 1Ziel des Lastenausgleichs§ 2Durchführung des Lastenausgleichs§ 3Ausgleichsabgaben§ 4Ausgleichsleistungen§ 5Haushaltsmäßige Abwicklung§ 6Beitrag der Länder zum Lastenausgleich§ 7KrediteZweiter Abschnitt Begriffsbestimmungen§ 8Bezeichnung von Vorschriften§ 9Sitz in Berlin (West)§ 10Deutsche Mark und Euro§ 11Vertriebener§ 12Vertreibungsschäden§ 13Kriegssachschäden§ 14Ostschäden§ 15Sparerschäden§ 15aZonenschädenZweiter Teil Ausgleichsabgaben(XXXX) §§ 16 bis 227(nicht abgedruckt)Achter Abschnitt§ 227aAnwendung des Zweiten Teils für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2001Dritter Teil AusgleichsleistungenErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 228Schadenstatbestände§ 229Geschädigte§ 230Stichtag§ 230aBesondere persönliche Voraussetzungen§ 231Rechtsnatur der Ausgleichsleistungen§ 232Ausgleichsleistungen mit Rechtsanspruch§ 233Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch§ 233aVerjährung§ 234AntragZweiter Abschnitt Feststellung von SchädenErster Titel Grundsätze§ 235Schadensfeststellung als Voraussetzung von Ausgleichsleistungen§ 236Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz und nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz§ 237Schadensfeststellung außerhalb des FeststellungsgesetzesZweiter Titel Schadensberechnung§ 238Schadensberechnung nach dem Feststellungsgesetz und nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz§ 239Schadensberechnung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage§ 240Schadensberechnung bei Sparerschäden§ 241§ 242Zusammenfassung der EinzelfeststellungenDritter Abschnitt Hauptentschädigung§ 243Voraussetzungen§ 244Übertragbarkeit§ 245Schadensbetrag§ 246Schadensgruppen und Grundbeträge§ 247Teilung des Grundbetrags§ 248Zuschlag zum Grundbetrag§ 249Kürzung des Grundbetrags§ 249aSparerzuschlag§ 249bBesonderheiten der Grundbetragsberechnung beim Zusammentreffen von Zonenschäden mit Schäden im Sinne des Reparationsschädengesetzes§ 250Zuerkennung des Anspruchs und Zinszuschlag§ 251Erfüllung des Anspruchs§ 252Reihenfolge und Zeitpunkt der ErfüllungVierter Abschnitt EingliederungsdarlehenErster Titel Allgemeine Vorschriften(XXXX) §§ 253 bis 257(weggefallen)Zweiter Titel Eingliederungsdarlehen an einzelne Geschädigte (Aufbaudarlehen)§ 258Verhältnis zur HauptentschädigungDritter Titel Eingliederungsdarlehen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Arbeitsplatzdarlehen)(XXXX) §§ 259 und 260(weggefallen)Fünfter Abschnitt KriegsschadenrenteErster Titel Allgemeine Vorschriften§ 261Voraussetzungen§ 262Übertragbarkeit§ 263Formen der Kriegsschadenrente§ 264Lebensalter§ 265Erwerbsunfähigkeit§ 266Ermittlung des Schadens und des GrundbetragsZweiter Titel Unterhaltshilfe§ 267Einkommenshöchstbetrag§ 268§ 269Höhe der Unterhaltshilfe§ 269aSelbständigenzuschlag§ 269bSozialzuschlag§ 270Anrechnung von Einkünften§ 271Dauer der Unterhaltshilfe§ 272Unterhaltshilfe auf Lebenszeit§ 273Unterhaltshilfe auf Zeit§ 274Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten§ 275Unterhaltshilfe für Vollwaisen§ 276Krankenversorgung, Pflegeversicherung§ 276a§ 277Sterbegeld§ 277a§ 278Verhältnis zur Entschädigungsrente§ 278aVerhältnis zur HauptentschädigungDritter Titel Entschädigungsrente§ 279Einkommenshöchstbetrag§ 280Höhe der Entschädigungsrente§ 281Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente§ 282Besondere Voraussetzungen der Entschädigungsrente§ 283Verhältnis zur Hauptentschädigung§ 283aVerhältnis zur Hauptentschädigung bei gleichzeitigem Bezug von Unterhaltshilfe§ 284Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage§ 285Dauer der Entschädigungsrente§ 285aVierter Titel Gemeinsame Vorschriften§ 286Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente§ 287Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente§ 288Wirkung von Veränderungen§ 289Meldepflicht§ 290Erstattungspflicht§ 291Verhältnis zu Aufbaudarlehen§ 292Verhältnis zur Sozialhilfe, zur Sozialen Entschädigung sowie zur Arbeitslosenversicherung und zu Leistungen zur Sicherung des LebensunterhaltsFünfter Titel Vorschriften für die Zahlung der Kriegsschadenrente nach dem 31. Dezember 2005§ 292aBestimmungen zur Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente§ 292bSterbegeld§ 292cÜberleitungsvorschriftenSechster Abschnitt Hausratentschädigung§ 293Voraussetzungen§ 294Übertragbarkeit§ 295Zuerkennung und Höhe des Anspruchs