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ViehVerkV

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.5.2020 I 1170

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR127400007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4ee1dee49f47900f3b80346a6c8227a958c63794843d5d12254606a9ad81ffbd

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen§ 1Viehtransportfahrzeuge§ 2ViehladestellenAbschnitt 2 Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten§ 3Viehausstellungen, Viehmärkte§ 4Anzeige, Beschränkung und Verbot§ 5Auftrieb§ 6Amtstierärztliche Untersuchung§ 7Abtrieb von Schlachtviehmärkten und SchlachtstättenAbschnitt 3 Gastställe§ 8GastställeAbschnitt 4 Viehkastrierer§ 9ViehkastriererAbschnitt 5 Wanderschafherden§ 10WanderschafherdenAbschnitt 6 Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen§ 11Anzeige§ 12Viehhandelsunternehmen§ 13Transportunternehmen§ 14Sammelstellen§ 15Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen§ 16Ruhen der ZulassungAbschnitt 7 Reinigung und Desinfektion§ 17Transportmittel§ 18Flächen, Räume und Gerätschaften§ 19Dung, Streumaterial und FutterresteAbschnitt 8 Zeugnisse, Kontrollbücher§ 20Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse§ 21Viehhandels- und Transportkontrollbücher§ 22Desinfektionskontrollbuch§ 23Kastrations- und Klauenpflegekontrollbuch§ 24Deckregister§ 25Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des DeckregistersAbschnitt 9 Tierhaltung§ 26Anzeige und RegistrierungAbschnitt 10 Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000§ 27Kennzeichnung§ 28Anzeige der Kennzeichnung§ 29Anzeige von Bestandsveränderungen§ 30Rinderpass§ 31Stammdatenblatt§ 32Bestandsregister§ 33Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von OhrmarkenAbschnitt 11 Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004§ 34Kennzeichnung§ 35Anzeige von Bestandsveränderungen§ 36Begleitpapier§ 37Bestandsregister§ 38Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von OhrmarkenAbschnitt 12 Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen§ 39Kennzeichnung§ 40Anzeige der Übernahme§ 41Begleitpapier§ 42Bestandsregister§ 43Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von OhrmarkenAbschnitt 13 Kennzeichnung von Einhufern nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262§ 44Kennzeichnung§ 44aEquidenpass§ 44bRückgabe und Ungültigmachen des Equidenpasses§ 44cVerbot der Übernahme§ 44dAnzeige der KennzeichnungAbschnitt 14 Sonstige Tierhaltungen§ 45Tierhaltung in besonderen FällenAbschnitt 15 Schlussvorschriften§ 46Ordnungswidrigkeiten§ 47Übergangsvorschriften§ 48(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)Anlage 1(zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 2 und § 17 Absatz 3) Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer SammelstelleAnlage 2(zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 14 Absatz 2) Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer SammelstelleAnlage 3(zu § 25 Absatz 1) Muster für KontrollbücherAnlage 4(zu § 27 Absatz 3 und 4) Ohrmarken zur RinderkennzeichnungAnlage 5(zu § 27 Absatz 3, § 30 Absatz 2 und § 31 Satz 2) Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Absatz 3 Satz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und § 31 Satz 2Anlage 6(zu § 28 und § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) RasseschlüsselAnlage 7(zu § 30 Absatz 1 und § 31)Anlage 8(zu § 32 Absatz 1) Bestandsregister für RinderhaltungenAnlage 9(zu § 34 Absatz 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und ZiegenAnlage 10(zu § 36 Absatz 1) BegleitpapierAnlage 11(zu § 37 Absatz 1) BestandsregisterAnlage 12(zu § 42 Absatz 1) Bestandsregister für Schweinehaltungen