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ViehVerkV

Anlage 11(zu § 37 Absatz 1) Bestandsregister

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1203 – 1204)


Seite: …
für Schafe □für Ziegen □


A. Angaben zum Betrieb

Name:Nutzungsart:
Anschrift:Zucht
□
Milch
□
Mast
□
Gesamtanzahl am 1. Januar …
Registriernummer nach § 15 oder
§ 26 Absatz 2:
Schafe:Ziegen:

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen

Lfd. Nr.Datum des Zugangs oder des AbgangsZugangAbgangKennzeichen
des Tieres oder der Tiere
AnzahlBemerkungen
Name und Anschrift oder
Registriernummer des
vorherigen Tierhalters
Name und Anschrift oder
Registriernummer des
Übernehmers
Name und Anschrift oder Registriernummer
des Transportunternehmers, Kfz-Kennzeichen des Transportmittels

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen

Lfd. Nr.Kennzeichen
des Tieres
GeburtsjahrDatum der
Kennzeichnung
RasseGenotyp,
soweit bekannt
Tod
(Monat und Jahr)
ErsatzkennzeichenBemerkungen



D. Angaben im Fall der Überprüfung

Datum der Überprüfung:

Zuständige Behörde


Unterschrift des Vertreters
der zuständigen Behörde




Ersatz der Angaben durch Beifügen einer Ablichtung des Begleitdokuments mit diesen Angaben möglich.
Z. B. Angabe des Ersatzkennzeichens; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren.
Ersatz der Angaben durch Vorlage des Zuchtbuches mit diesen Angaben möglich.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.5.2020 I 1170

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR127400007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4ee1dee49f47900f3b80346a6c8227a958c63794843d5d12254606a9ad81ffbd

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