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HochbauBAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 17.12.2024 I Nr. 425

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0B30C0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e8adf00f424b584a53fac2ca725f9b5a293ce5029827207046b402c7ece4082

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe§ 2Dauer der Berufsausbildungen§ 3Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne§ 4Struktur der Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild§ 5Struktur der Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin sowie Ausbildungsberufsbild§ 6Struktur der Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin sowie Ausbildungsberufsbild§ 7Struktur der Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin sowie Ausbildungsberufsbild§ 8Struktur der Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik sowie Ausbildungsberufsbild§ 9Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten§ 10AusbildungsplanAbschnitt 2 Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur HochbaufacharbeiterinUnterabschnitt 1 Zwischenprüfung§ 11Zeitpunkt§ 12Inhalt§ 13PrüfungsbereichUnterabschnitt 2 Gesellen- oder Abschlussprüfung§ 14Zeitpunkt§ 15Inhalt§ 16Prüfungsbereiche§ 17Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern“§ 18Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbauarbeiten“§ 19Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“§ 20Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung§ 21Mündliche ErgänzungsprüfungAbschnitt 3 Berufsausbildung zum Maurer und zur MaurerinUnterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung§ 22Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt§ 23Inhalt des Teiles 1§ 24Prüfungsbereich des Teiles 1§ 25Inhalt des Teiles 2§ 26Prüfungsbereiche des Teiles 2§ 27Prüfungsbereich „Herstellen von Mauerwerkskörpern“§ 28Prüfungsbereich „Durchführen von Mauerwerksarbeiten“§ 29Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“§ 30Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“§ 31Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung§ 32Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen§ 33Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten§ 34Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Maurer und zur MaurerinAbschnitt 4 Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und StahlbetonbauerinUnterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung§ 35Aufteilung in zwei Teile§ 36Inhalt des Teiles 1§ 37Prüfungsbereich des Teiles 1§ 38Inhalt des Teiles 2§ 39Prüfungsbereiche des Teiles 2§ 40Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern aus Beton und Stahlbeton“§ 41Prüfungsbereich „Durchführen von Beton- und Stahlbetonarbeiten“§ 42Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“§ 43Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“§ 44Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung§ 45Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen§ 46Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten§ 47Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und StahlbetonbauerinAbschnitt 5 Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und SchornsteinbauerinUnterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung§ 48Aufteilung in zwei Teile§ 49Inhalt des Teiles 1§ 50Prüfungsbereich des Teiles 1§ 51Inhalt des Teiles 2§ 52Prüfungsbereiche des Teiles 2§ 53Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern im Feuerungs- und Schornsteinbau“§ 54Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Feuerungsbau“§ 55Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Schornsteinbau“§ 56Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“§ 57Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung§ 58Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen§ 59Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten§ 60Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und SchornsteinbauerinAbschnitt 6 Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und BetontrenntechnikUnterabschnitt 1 Abschlussprüfung§ 61Aufteilung in zwei Teile§ 62Inhalt des Teiles 1§ 63Prüfungsbereich des Teiles 1§ 64Inhalt des Teiles 2§ 65Prüfungsbereiche des Teiles 2§ 66Prüfungsbereich „Rückbauen von Bauwerken“§ 67Prüfungsbereich „Durchführen von Abbrucharbeiten“§ 68Prüfungsbereich „Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten“§ 69Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“§ 70Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung§ 71Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen§ 72Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten§ 73Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und BetontrenntechnikAbschnitt 7 Schlussvorschriften§ 74Übergangsregelung für Hochbaufacharbeiter und HochbaufacharbeiterinnenAnlage 1(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Maurerarbeiten sowie zum Maurer und zur MaurerinAnlage 2(zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und StahlbetonbauerinAnlage 3(zu § 3 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten sowie zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und SchornsteinbauerinAnlage 4(zu § 3 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten sowie zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik