Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1
Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2
Dauer der Berufsausbildungen
§ 3
Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
§ 4
Struktur der Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 5
Struktur der Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 6
Struktur der Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 7
Struktur der Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 8
Struktur der Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik sowie Ausbildungsberufsbild
§ 9
Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§ 10
Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin
Unterabschnitt 1
Zwischenprüfung
§ 11
Zeitpunkt
§ 12
Inhalt
§ 13
Prüfungsbereich
Unterabschnitt 2
Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 14
Zeitpunkt
§ 15
Inhalt
§ 16
Prüfungsbereiche
§ 17
Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern“
§ 18
Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbauarbeiten“
§ 19
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 20
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 21
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin
Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 22
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 23
Inhalt des Teiles 1
§ 24
Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 25
Inhalt des Teiles 2
§ 26
Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 27
Prüfungsbereich „Herstellen von Mauerwerkskörpern“
§ 28
Prüfungsbereich „Durchführen von Mauerwerksarbeiten“
§ 29
Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“
§ 30
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 31
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 32
Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
§ 33
Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 34
Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Maurer und zur Maurerin
Abschnitt 4
Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 35
Aufteilung in zwei Teile
§ 36
Inhalt des Teiles 1
§ 37
Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 38
Inhalt des Teiles 2
§ 39
Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 40
Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern aus Beton und Stahlbeton“
§ 41
Prüfungsbereich „Durchführen von Beton- und Stahlbetonarbeiten“
§ 42
Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“
§ 43
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 44
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 45
Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
§ 46
Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 47
Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
Abschnitt 5
Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Unterabschnitt 1
Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 48
Aufteilung in zwei Teile
§ 49
Inhalt des Teiles 1
§ 50
Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 51
Inhalt des Teiles 2
§ 52
Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 53
Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern im Feuerungs- und Schornsteinbau“
§ 54
Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Feuerungsbau“
§ 55
Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Schornsteinbau“
§ 56
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 57
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 58
Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
§ 59
Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 60
Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Abschnitt 6
Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung
§ 61
Aufteilung in zwei Teile
§ 62
Inhalt des Teiles 1
§ 63
Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 64
Inhalt des Teiles 2
§ 65
Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 66
Prüfungsbereich „Rückbauen von Bauwerken“
§ 67
Prüfungsbereich „Durchführen von Abbrucharbeiten“
§ 68
Prüfungsbereich „Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten“
§ 69
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 70
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 71
Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
Weitere Berufsausbildungen
§ 72
Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 73
Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 74
Übergangsregelung für Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen
Anlage 1
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Maurerarbeiten sowie zum Maurer und zur Maurerin
Anlage 2
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
Anlage 3
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten sowie zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Anlage 4
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten sowie zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 17.12.2024 I Nr. 425
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