HochbauBAusbV
§ 41Prüfungsbereich „Durchführen von Beton- und Stahlbetonarbeiten“
Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen
- 1.
- Verfahren zur Herstellung von Beton, unter Berücksichtigung der Betonfestigkeitsklassen, zu unterscheiden,
- 2.
- Verfahren zum Verarbeiten, zur Nachbehandlung und zur Prüfung von Betonen zu erläutern,
- 3.
- Verfahren zur Herstellung von Schalungen zu unterscheiden,
- 4.
- Betonüberwachungsklassen zu erläutern,
- 5.
- das Einbauen von Einbauteilen und Verfahren zur Abdichtung zu beschreiben,
- 6.
- das Herstellen von Sichtbeton zu beschreiben,
- 7.
- das Unterfangen von Gebäudeteilen sowie entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu beschreiben,
- 8.
- Verfahren zur Sanierung und Instandhaltung von Baukörpern aus Beton und Stahlbeton zu unterscheiden sowie
- 9.
- Schäden an Baukörpern zu analysieren und den Ist-Zustand zu dokumentieren sowie Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu erläutern.
Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 17.12.2024 I Nr. 425
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0B30C0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e8adf00f424b584a53fac2ca725f9b5a293ce5029827207046b402c7ece4082