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WDO

Wehrdisziplinarordnung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 8 G v. 9.1.2026 I Nr. 7

Sonst: Ersetzt G 52-5 v. 16.8.2001 I 2093 (WDO 2002)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1A80B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 16227850a8824fbfd2cc7a88e8bcebff9f4198c11241f23d73dedc9a947e0e20

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Einleitende Bestimmungen§ 1Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich§ 2Früher begangene Dienstvergehen§ 3Akteneinsicht§ 4Beteiligung der Vertrauensperson§ 5Zustellungen§ 6Belehrung über Rechtsmittel und Rechtsbehelfe§ 7Disziplinarbuch§ 8Tilgung§ 9Auskünfte§ 10Entschädigung von Zeuginnen, Zeugen und SachverständigenTeil 2 Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen§ 11Voraussetzungen und Arten der förmlichen Anerkennungen§ 12Zuständigkeit zum Erteilen förmlicher Anerkennungen§ 13Verfahren beim Erteilen förmlicher Anerkennungen§ 14Rücknahme förmlicher AnerkennungenTeil 3 Ahndung von Dienstvergehen durch DisziplinarmaßnahmenKapitel 1 Allgemeine Bestimmungen§ 15Disziplinarmaßnahmen, Ermessensgrundsatz§ 16Verhältnis der Disziplinarmaßnahmen zu Strafen und Ordnungsmaßnahmen§ 17Beschleunigungsgebot, Fristen§ 18Verbot mehrfacher, Gebot einheitlicher Ahndung§ 19Gnadenrecht§ 20Durchsuchung und Beschlagnahme§ 21Vorläufige FestnahmeKapitel 2 Die Disziplinarbefugnis der Disziplinarvorgesetzten und ihre AusübungAbschnitt 1 Einfache Disziplinarmaßnahmen§ 22Arten der einfachen Disziplinarmaßnahmen§ 23Verweis, strenger Verweis§ 24Disziplinarbuße, strenge Disziplinarbuße§ 25Ausgangsbeschränkung, strenge Ausgangsbeschränkung§ 26Disziplinararrest, strenger DisziplinararrestAbschnitt 2 Disziplinarbefugnis§ 27Disziplinarvorgesetzte§ 28Stufen der Disziplinarbefugnis§ 29Zuständigkeit der oder des nächsten Disziplinarvorgesetzten§ 30Zuständigkeit der oder des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten§ 31Disziplinarbefugnis nach dem DienstgradAbschnitt 3 Ausübung der Disziplinarbefugnis§ 32Ermittlungen der Disziplinarvorgesetzten§ 33Prüfungspflicht der Disziplinarvorgesetzten§ 34Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen§ 35Selbstständigkeit der Disziplinarvorgesetzten§ 36Absehen von einer Disziplinarmaßnahme§ 37Verhängen der Disziplinarmaßnahme§ 38Bemessung der Disziplinarmaßnahme§ 39Anrechnung von Freiheitsentziehung auf die Disziplinarmaßnahme§ 40Richterliche Mitwirkung bei der Verhängung von Disziplinararrest und strengem Disziplinararrest§ 41Disziplinarvorgesetzte und gerichtliches DisziplinarverfahrenAbschnitt 4 Beschwerden gegen Maßnahmen und Entscheidungen der Disziplinarvorgesetzten§ 42Anwendung der Wehrbeschwerdeordnung§ 43Zuständigkeiten§ 44Entscheidung über die BeschwerdeAbschnitt 5 Nochmalige Prüfung§ 45Aufhebung einer Disziplinarmaßnahme bei nachträglichem Straf- oder Bußgeldverfahren§ 46Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme aus anderen Gründen§ 47Verfahren bei Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme§ 48DienstaufsichtAbschnitt 6 Vollstreckung§ 49Vollstreckbarkeit der Disziplinarmaßnahmen§ 50Zuständigkeit für die Vollstreckung§ 51Aussetzung, Aufschub und Unterbrechung der Vollstreckung§ 52Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis§ 53Vollstreckung von Disziplinarbuße und strenger Disziplinarbuße§ 54Vollstreckung von Ausgangsbeschränkung und strenger Ausgangsbeschränkung§ 55Vollstreckung und Vollzug von Disziplinararrest und strengem Disziplinararrest; Verordnungsermächtigung§ 56Ausgleich bei nachträglicher Aufhebung einer vollstreckten Disziplinarmaßnahme§ 57Behelfsvollzug bei Disziplinararrest und strengem Disziplinararrest§ 58Vollstreckung im Zusammenhang mit dem Entlassungstag§ 59Verjährung der VollstreckungKapitel 3 Das gerichtliche DisziplinarverfahrenAbschnitt 1 Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen§ 60Arten der gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen§ 61Kürzung der Dienstbezüge§ 62Beförderungsverbot§ 63Herabsetzung in der Besoldungsgruppe§ 64Dienstgradherabsetzung§ 65Entfernung aus dem Dienstverhältnis§ 66Kürzung des Ruhegehalts§ 67Aberkennung des Ruhegehalts§ 68Aberkennung des Dienstgrades§ 69Disziplinarmaßnahmen gegen als im Ruhestand geltende frühere Soldatinnen und frühere SoldatenAbschnitt 2 Wehrdienstgerichte§ 70Bestimmung der Wehrdienstgerichte§ 71Errichtung der Truppendienstgerichte; Verordnungsermächtigung§ 72Zuständigkeit der Truppendienstgerichte§ 73Zusammensetzung§ 74Präsidialverfassung§ 75Dienstaufsicht§ 76Ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter§ 77Besetzung§ 78Große Besetzung§ 79Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes§ 80Säumige ehrenamtliche Richterinnen und säumige ehrenamtliche Richter§ 81Ruhen und Erlöschen des Amtes von ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richtern§ 82Errichtung, Zusammensetzung und Zuständigkeit der WehrdienstsenateAbschnitt 3 Wehrdisziplinaranwaltschaften, Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft§ 83Wehrdisziplinaranwaltschaften§ 84BundeswehrdisziplinaranwaltschaftAbschnitt 4 Allgemeine Vorschriften für das gerichtliche Disziplinarverfahren§ 85Verfahren gegen frühere Soldatinnen und frühere Soldaten§ 86Aussetzung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens§ 87Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen§ 88Verhandlungsunfähigkeit oder Abwesenheit der Soldatin oder des Soldaten bei gerichtlichen Disziplinarverfahren§ 89Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständige§ 90Unzulässigkeit der Verhaftung§ 91Gutachten über den psychischen Zustand§ 92Ladungen§ 93Verteidigung§ 94Ergänzende VorschriftenAbschnitt 5 Einleitung des Verfahrens§ 95Vorermittlungen§ 96Einleitungsverfügung§ 97Einleitungsbehörden§ 98Antrag auf Einleitung des Verfahrens§ 99Nachträgliches gerichtliches DisziplinarverfahrenAbschnitt 6 Ermittlungen der Wehrdisziplinaranwaltschaft§ 100Ermittlungsgrundsätze