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GKrimDVDV

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Sonst: Ersetzt V 2030-6-31 v. 2.2.2015 I 98, 100 (GKrimDVDV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR288310020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3500b0cc9e3ec939227cad52075efbf759be252fb9b65f228461684951a98096

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeines§ 1Vorbereitungsdienste§ 2Dienstbehörde§ 3Dienstaufsicht§ 4Erholungsurlaub§ 5Bewertung von PrüfungsleistungenTeil 2 StudiumAbschnitt 1 Auswahlverfahren für das Studium§ 6Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren§ 6aTeile des Auswahlverfahrens§ 6bFestlegungen der Dienstbehörde§ 6cSchriftlicher Teil§ 6dZulassung zum mündlichen Teil§ 6eMündlicher Teil§ 6fZulassung zur Prüfung der körperlichen Tauglichkeit§ 6gPrüfung der körperlichen Tauglichkeit§ 6hGesamtergebnis und Wiederholungsmöglichkeit§ 6iTäuschung§ 7Auswahlkommission§ 8EinstellungAbschnitt 2 StudienordnungUnterabschnitt 1 Allgemeines§ 9Ziel des Studiums§ 10Dauer des Studiums§ 11Gliederung des Studiums und TeilnahmepflichtUnterabschnitt 2 Module§ 12Verteilung und Inhalt der Module§ 13Durchführungsort§ 14Gestaltung und Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien§ 15Ausbildungsplan für die Module der praxisintegrierenden Studien§ 16Ausbildungsverantwortliche für die Module der praxisintegrierenden StudienUnterabschnitt 3 Modulbegleitende Veranstaltungen§ 17Durchführung und Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen§ 18Prüfungen in den modulbegleitenden Veranstaltungen§ 18aPrüfung im Polizeitraining§ 18bWiederholung von Prüfungen in den modulbegleitenden VeranstaltungenAbschnitt 3 LaufbahnprüfungUnterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches§ 19Zweck der Laufbahnprüfung§ 20Bestandteile der Laufbahnprüfung§ 21Prüfungsamt der LaufbahnprüfungUnterabschnitt 2 Modulprüfungen§ 22Module mit Modulprüfungen§ 23Modulprüfungen in den fachtheoretischen Studienzeiten§ 24Zwischenprüfung und Bescheinigung über die Zwischenprüfung§ 25Modulprüfungen in den praxisintegrierenden Studien§ 26Prüfende für die Modulprüfungen§ 27Bestehen einer Modulprüfung§ 28Wiederholung von ModulprüfungenUnterabschnitt 3 Bachelorarbeit§ 29Bestandteile der Bachelorarbeit§ 30Zweck der Thesis§ 31Thema der Thesis§ 32Bearbeitungszeit und Abgabetermin für die Thesis§ 33Prüfende für die Thesis und Bewertung der Thesis§ 34Betreuung bei Anfertigung der Thesis und Durchführungsort§ 35Freistellung vom Dienst§ 36Vorgaben für die Form der Thesis§ 37Abgabe der Thesis§ 38Bestehen der Thesis§ 39Wiederholung der Thesis§ 40Zulassung zur Verteidigung§ 41Termin für die Verteidigung§ 42Prüfungskommission§ 43Durchführung und Bestandteile der Verteidigung§ 44Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Verteidigung§ 45Protokoll über die Verteidigung§ 46Bewertung der Verteidigung§ 47Bestehen der Verteidigung§ 48Wiederholung der Verteidigung§ 49Rangpunktzahl und Note der BachelorarbeitUnterabschnitt 4 Weitere Prüfungsbestimmungen§ 50Bestehen der Laufbahnprüfung§ 51Akademischer Grad§ 52Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und Gesamtnote§ 53Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen§ 54Abschlusszeugnis und Diploma Supplement§ 55Bescheid bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung§ 56Prüfungsakten und EinsichtnahmeAbschnitt 4 Anerkennung anderer Studien- und Prüfungsleistungen§ 57Voraussetzungen für die AnerkennungTeil 3 Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“Abschnitt 1 Auswahlverfahren für die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“§ 58Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren§ 58aAusgestaltung des Auswahlverfahrens§ 59EinstellungAbschnitt 2 Inhalt der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“§ 60Ziel der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung und Dauer§ 61Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst§ 62Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung§ 63Verteilung und Inhalt der Module§ 64Durchführungsort§ 65Dienstliche Beurteilung für das Modul 4§ 66Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen§ 67Prüfung im Polizeitraining§ 67aWiederholung der Prüfung im PolizeitrainingAbschnitt 3 Modulprüfungen§ 68Prüfungsamt§ 69Module mit Modulprüfungen§ 70Zeitpunkt der Modulprüfung§ 71Klausur§ 72Kennzeichnung der Klausuren§ 73Prüfende für die Klausuren§ 74Bestehen einer Modulprüfung§ 75Wiederholung von ModulprüfungenAbschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung§ 76Prüfungsamt§ 77Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung§ 78Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung§ 79Prüfungskommission§ 80Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung§ 81Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung§ 82Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung§ 83Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung§ 84Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung§ 85Wiederholung der mündlichen AbschlussprüfungAbschnitt 5 Abschluss der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung§ 86Erfolgreiche Teilnahme an der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung