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WeinÜV

Weinüberwachungsverordnung

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2125-5-7-2 v. 9.5.1995 I 630 (WeinÜV 1995)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0F30B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 59175822e8f00d93e51acfd0f0fd0bc810785c0239ba927ae580b84b9250b90b

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Verkehrsverbote und Ausnahmen§ 1Vorschriftswidrige Erzeugnisse§ 2Ausnahmegenehmigung§ 3Versuchsgenehmigung§ 4Vergällung von WeintrubAbschnitt 2 Registerführung§ 5Ergänzende Vorschriften für den registerführungspflichtigen Personenkreis§ 6Anforderungen an Formen der Registerführung§ 7Eintragungspflichtige Erzeugnisse und Angaben; Subdelegation§ 8Eintragungspflichtige Behandlungen und Angaben§ 9Weitere Eintragungspflichten; Subdelegation§ 10Mengenverluste§ 11Registerjahresabschluss und Aufbewahrungspflicht§ 12Analysenbuchführung; Subdelegation§ 13Weitere Anforderungen an EintragungenAbschnitt 3 Beförderung von Weinbauerzeugnissen§ 14Begleitdokumente§ 15Ergänzende Vorschriften für die Abgabe an andere§ 16Ergänzende Vorschriften für den Versand von Teilmengen§ 17Kontrollvorschriften§ 18SubdelegationAbschnitt 4 Überwachung§ 19Entnahme von Proben§ 20Zusammenarbeit der ÜberwachungsbehördenAbschnitt 5 Meldungen§ 21Erzeugungsmeldung§ 22Bestandsmeldung§ 23Erntemeldung§ 24SubdelegationAbschnitt 6 Einfuhr§ 25Zulassung zur Einfuhr, amtliche Untersuchung und Prüfung§ 26Zuständigkeit für die Erteilung der Zulassung§ 27Probenahme und Kosten§ 28Zollanschlüsse, vorübergehende Ausfuhr; SubdelegationAbschnitt 7 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten§ 29Straftaten§ 30OrdnungswidrigkeitenAbschnitt 8 Schlussbestimmungen§ 31ÜbergangsbestimmungenAnlage 1(zu § 26 Absatz 8 Nummer 1) Untersuchungsstellen für das Erstgutachten bei EinfuhruntersuchungenAnlage 2(zu § 26 Absatz 8 Nummer 2) Untersuchungsstellen für das Zweitgutachten bei Einfuhruntersuchungen