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WeinÜV

Allgemeine Hinweise

Weinüberwachungsverordnung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Nachgewiesener Text noch nicht dokumentarisch bearbeitet +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 24.8.2026 I Nr. 243 vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mit Zustimmung des Bundesrats erlassen. Sie tritt gem. Art. 6 dieser V am 2.9.2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2125-5-7-2 v. 9.5.1995 I 630 (WeinÜV 1995)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0F30B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 59175822e8f00d93e51acfd0f0fd0bc810785c0239ba927ae580b84b9250b90b

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