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TierZDV

Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes,

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 10.3.2026 I Nr. 61

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR290400021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 92a4852cf5b16f12d3e433d29c2444d1c729704fa4fa80f17c14e403de7a2b6e

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtKapitel 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1BegriffsbestimmungenKapitel 2 Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme§ 2Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person§ 3Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere§ 4Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine§ 5Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren§ 6Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen§ 7Pferdesportliche Veranstaltungen§ 8Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse§ 9Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten SchafrassenKapitel 3 Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von ZuchttierenAbschnitt 1 Künstliche Besamung§ 10Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation§ 11Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation§ 12Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation§ 13Kennzeichnung von Samen§ 14Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein§ 15Aufzeichnungen über die Verwendung von SamenAbschnitt 2 Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung§ 16PrüfeinsatzAbschnitt 3 Embryotransfer§ 17Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit§ 18Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheit§ 19Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit§ 20Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen§ 21Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein§ 22Aufzeichnungen über die Verwendung von EmbryonenAbschnitt 4 Bestimmungen zum Datenzugang§ 23Zugang zu Daten aus Leistungsprüfung und ZuchtwertschätzungKapitel 4 Lehrgänge nach dem TierzuchtgesetzAbschnitt 1 Ausbildungsstätten§ 24Anforderungen an AusbildungsstättenAbschnitt 2 Lehrgänge über künstliche BesamungUnterabschnitt 1 Lehrgänge für Besamungsbeauftragte§ 25Zulassungsvoraussetzungen§ 26Lehrinhalte§ 27AbschlussprüfungUnterabschnitt 2 Kurzlehrgänge über Eigenbestandsbesamung§ 28Zulassungsvoraussetzungen§ 29Lehrinhalte§ 30AbschlussprüfungAbschnitt 3 Lehrgänge über Embryotransfer§ 31Zulassungsvoraussetzungen§ 32Lehrinhalte§ 33AbschlussprüfungKapitel 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften§ 34Ordnungswidrigkeiten§ 35Übergangsvorschriften§ 36Inkrafttreten, AußerkrafttretenSchlussformelAnlage 1(zu den §§ 10 und 11) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen BesamungsstationAnlage 2(zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11) Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sindAnlage 2a(zu § 11 Satz 1 Nummer 7a) Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sindAnlage 3(zu § 17) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit