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TierZDV

Inhaltsübersicht

Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes,

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§  1Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Zuchtverbände,
Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
§  2Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
§  3Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere
§  4Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine
§  5Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren
§  6Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen
§  7Pferdesportliche Veranstaltungen
§  8Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse
§  9Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten Schafrassen
Kapitel 3
Gewinnung, Behandlung,
Lagerung, Abgabe und Verwendung
von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
Abschnitt 1
Künstliche Besamung
§ 10Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
§ 11Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation
§ 12Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation
§ 13Kennzeichnung von Samen
§ 14Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein
§ 15Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
Abschnitt 2
Tierzüchterische Bestimmungen
für die künstliche Besamung
§ 16Prüfeinsatz
Abschnitt 3
Embryotransfer
§ 17Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
§ 18Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder ‑Erzeugungseinheit
§ 19Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
§ 20Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
§ 21Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein
§ 22Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen
Abschnitt 4
Bestimmungen zum Datenzugang
§ 23Zugang zu Daten aus Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
Kapitel 4
Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
Abschnitt 1
Ausbildungsstätten
§ 24Anforderungen an Ausbildungsstätten
Abschnitt 2
Lehrgänge über künstliche Besamung
Unterabschnitt 1
Lehrgänge für Besamungsbeauftragte
§ 25Zulassungsvoraussetzungen
§ 26Lehrinhalte
§ 27Abschlussprüfung
Unterabschnitt 2
Kurzlehrgänge über Eigenbestandsbesamung
§ 28Zulassungsvoraussetzungen
§ 29Lehrinhalte
§ 30Abschlussprüfung
Abschnitt 3
Lehrgänge über Embryotransfer
§ 31Zulassungsvoraussetzungen
§ 32Lehrinhalte
§ 33Abschlussprüfung
Kapitel 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 34Ordnungswidrigkeiten
§ 35Übergangsvorschriften
§ 36Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
(zu den §§ 10
und 11)
Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
Anlage 2
(zu § 11 Satz 1
Nummer 5
bis 7 und 11)
Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind
Anlage 2a
(zu § 11 Satz 1
Nummer 7a)
Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
Anlage 3
(zu § 17)
Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 10.3.2026 I Nr. 61

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR290400021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 92a4852cf5b16f12d3e433d29c2444d1c729704fa4fa80f17c14e403de7a2b6e

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