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TierZDV

Kapitel 3 Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren

Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes,

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 10.3.2026 I Nr. 61

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR290400021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 92a4852cf5b16f12d3e433d29c2444d1c729704fa4fa80f17c14e403de7a2b6e

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