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SEG

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18.6.2026 I Nr. 185

Sonst: Das G tritt gem. Art. 90 Abs. 1 G v. 20.8.2021 I 3932 am 1.1.2025 in Kraft. Gem. Art. 90 Abs. 4 Satz 1 dieses G treten § 6 Abs. 5 u. § 18 Abs. 2 am 1.10.2021 in Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR393300021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d05fbee4eaabd6b252799d87c41790539246c002e23128912a6b97044de3c0cb

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtKapitel 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Persönlicher Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Wehrdienstbeschädigung§ 4Besondere Fallgestaltungen§ 5Anerkennung der Schädigungsfolgen§ 6Grad der Schädigungsfolgen§ 7Leistungen der Soldatenentschädigung§ 8Antragserfordernis§ 9Anspruchskonkurrenz§ 10Verhältnis zu Leistungen anderer TrägerKapitel 2 Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen§ 11Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen§ 12Abfindung§ 13Höhe und Zeitpunkt der Anpassung, VerordnungsermächtigungKapitel 3 Leistungen der medizinischen VersorgungAbschnitt 1 Medizinische Versorgung während des Wehrdienstverhältnisses§ 14Medizinische VersorgungAbschnitt 2 Medizinische Versorgung außerhalb des WehrdienstverhältnissesUnterabschnitt 1 Grundsatz und Leistungen§ 15Grundsätze der medizinischen Versorgung§ 16Katalog der Leistungen der medizinischen Versorgung§ 17Leistungen bei Pflegebedürftigkeit§ 18Leistungen zur MobilitätUnterabschnitt 2 Krankengeld der Soldatenentschädigung§ 19Krankengeld der Soldatenentschädigung§ 20Berechnung und Höhe des Krankengeldes der Soldatenentschädigung§ 21Beginn und Ende des Krankengeldes der Soldatenentschädigung§ 22Krankengeld der Soldatenentschädigung bei Wiedererkrankung§ 23Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld der Soldatenentschädigung§ 24Kürzung des Krankengeldes der Soldatenentschädigung§ 25Soziale Sicherung der Bezieher von Krankengeld der SoldatenentschädigungUnterabschnitt 3 Kostenerstattung§ 26Erstattung der Kosten selbstbeschaffter Maßnahmen der medizinischen Versorgung§ 27Erstattung von Kosten für medizinische Versorgung bei vorübergehendem AuslandsaufenthaltKapitel 4 Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenAbschnitt 1 Grundsatz und Leistungen§ 28Voraussetzungen§ 29Umfang der Leistungen§ 30Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben§ 31Soziale Sicherung der Bezieher von ÜbergangsgeldAbschnitt 2 Ergänzende Leistungen§ 32Ergänzende Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenKapitel 5 Soziale Teilhabe und besondere Leistungen im Einzelfall§ 33Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen§ 34Leistungen der Eingliederungshilfe§ 35Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten§ 36Leistungen in sonstigen LebenslagenKapitel 6 Erwerbsschadensausgleich§ 37Anspruch auf Erwerbsschadensausgleich§ 38Derzeitiges Einkommen§ 39Referenzeinkommen§ 40Dauer des Bezugs von Erwerbsschadensausgleich§ 41Soziale Sicherung der ErwerbsschadensausgleichsempfängerKapitel 7 Leistungen an Hinterbliebene§ 42Anspruchsvoraussetzungen§ 43Ausgleichszahlung an Witwen und Witwer§ 44Ausgleichszahlung an Waisen§ 45Ausgleichszahlung an Eltern§ 46Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Witwen und WitwerKapitel 8 Überführung und Bestattung§ 47Überführung§ 48BestattungKapitel 9 Sterbegeld§ 49SterbegeldKapitel 10 Sonstige Vorschriften§ 50Ausgleichszahlung an Partnerinnen und Partner einer verfestigten Lebensgemeinschaft§ 51Erstattung von Kosten für psychotherapeutische Leistungen in besonderen Fällen§ 52Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für geschädigte Personen, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden§ 53Schadensersatz§ 54Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen§ 55Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige§ 56Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts an den privaten ArbeitgeberKapitel 11 Härtefallregelung§ 57Ausgleich in HärtefällenKapitel 12 VerfahrensvorschriftenAbschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften§ 58Beweiserhebung und Beweiserleichterung§ 59Leistungsbeginn und vorläufige Entscheidung§ 60Änderungen und Ende von Leistungen§ 61Beginn der Leistungen an Hinterbliebene§ 62Auszahlung, Geldleistungen§ 63Umrechnung von ausländischem Einkommen§ 64Pfändbarkeit von Ansprüchen§ 65Ruhensregelung§ 66Zuständigkeit und Kostentragung beim Zusammentreffen von Ansprüchen§ 67Fallmanagement§ 68Erstattung von Leistungen durch öffentlich-rechtliche Stellen§ 69Erlass von Verwaltungsvorschriften§ 70ZuständigkeitAbschnitt 2 Vorverfahren und Rechtsweg§ 71Vorverfahren§ 72Rechtsweg und VertretungKapitel 13 Datenverarbeitung§ 73Übermittlung zwischen der nach § 70 Absatz 1 zuständigen Behörde und der Unfallversicherung Bund und Bahn§ 74Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten durch Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten§ 75Auskunftspflicht von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten§ 76Auskunftspflicht der Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen§ 77Übermittlung innerhalb der Bundeswehr§ 78AuskunftsrechtKapitel 14 Statistische Erhebungen§ 79StatistikKapitel 15 Übergangsvorschriften und Fortgeltung§ 80Grundsätze§ 81Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung§ 82Berufsschadensausgleich§ 83Geldleistungen§ 84Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen§ 85Wahlrecht§ 86Neufeststellung§ 87Anrechnungsvorschrift§ 88Pflegeausgleich§ 89Ausgleichszahlung für Witwen und Witwer bei nicht schädigungsbedingtem Tod