Zum Gesetzesinhalt

SEG

§ 32Ergänzende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 6 bis 10 des Soldatenversorgungsgesetzes, nach § 3 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes und nach diesem Gesetz können bei Vorliegen der anerkannten Schädigungsfolge ergänzt werden durch:
1.
Leistungen zur Mobilität nach § 18,
2.
Leistungen der Wohnungshilfe nach § 41 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,
3.
Reisekosten und Verdienstausfall nach § 43 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,
4.
Leistungen der Haushaltshilfe und Übernahme der Kinderbetreuungskosten nach § 42 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 74 Absatz 1 bis 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
soweit diese nicht bereits anderweitig erbracht werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18.6.2026 I Nr. 185

Sonst: Das G tritt gem. Art. 90 Abs. 1 G v. 20.8.2021 I 3932 am 1.1.2025 in Kraft. Gem. Art. 90 Abs. 4 Satz 1 dieses G treten § 6 Abs. 5 u. § 18 Abs. 2 am 1.10.2021 in Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR393300021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d05fbee4eaabd6b252799d87c41790539246c002e23128912a6b97044de3c0cb

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (3)
  • § 41 SGB 7Wohnungshilfe

    „… e ergänzt werden durch: 1. Leistungen zur Mobilität nach § 18, 2. Leistungen der Wohnungshilfe nach § 41 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 3. Reisekosten und Verdienstausfall nach § 43 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 4. Leistungen der Haushaltshilfe un …“

  • § 42 SGB 7Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten

    „… es Sozialgesetzbuch, 4. Leistungen der Haushaltshilfe und Übernahme der Kinderbetreuungskosten nach § 42 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 74 Absatz 1 bis 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, soweit diese nicht bereits anderweitig erbra …“

  • § 43 SGB 7Reisekosten

    „… hnungshilfe nach § 41 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 3. Reisekosten und Verdienstausfall nach § 43 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 4. Leistungen der Haushaltshilfe und Übernahme der Kinderbetreuungskosten nach § 42 des Siebten Buches Sozialgesetzbuc …“