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KWG

Gesetz über das Kreditwesen

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2776

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 12.5.2026 I Nr. 139

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008810961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a3c89f594d682a619c8f5ac4a80d5b6fba3b44ad157fa9b248ecb9e37fe8c993

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften sowie Finanzunternehmen§ 1Begriffsbestimmungen; Verordnungsermächtigung§ 1aGeltung der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, (EG) Nr. 1060/2009, (EU) 2015/534 und (EU) 2017/2402 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute§ 1bUnzuverlässigkeit von sanktionierten Personen§ 2Ausnahmen§ 2aAusnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören§ 2bRechtsform§ 2cInhaber bedeutender Beteiligungen§ 2dLeitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften§ 2eAusnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften§ 2fZulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften; Verordnungsermächtigung§ 2gEinrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung§ 2hErwerb einer wesentlichen Beteiligung§ 2iVerschmelzungen und Spaltungen§ 3Verbotene Geschäfte§ 4Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht§ 5Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung§ 6Aufgaben§ 6aBesondere Aufgaben§ 6bAufsichtliche Überprüfung und Beurteilung§ 6cZusätzliche Eigenmittelanforderungen§ 6dEigenmittelempfehlung§ 7Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank§ 7aZusammenarbeit mit der Europäischen Kommission§ 7bZusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung§ 7c(weggefallen)§ 7dZusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken§ 8Zusammenarbeit mit anderen Stellen§ 8aBesondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis§ 8bZuständigkeit für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis§ 8cÜbertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute§ 8d(weggefallen)§ 8eAufsichtskollegien§ 8fZusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen§ 8gZusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören§ 8hZusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden§ 9VerschwiegenheitspflichtZweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften1. Eigenmittel und Liquidität§ 10Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung§ 10aErmittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung§ 10bVerhältnis der Kapitalpufferanforderungen zu anderen Kapitalanforderungen und zur Eigenmittelempfehlung§ 10cKapitalerhaltungspuffer§ 10dAntizyklischer Kapitalpuffer§ 10eKapitalpuffer für systemische Risiken§ 10fKapitalpuffer für global systemrelevante Institute§ 10gKapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute§ 10hZusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute§ 10iKombinierte Kapitalpufferanforderung§ 10jAnforderung an den Puffer der Verschuldungsquote§ 11Liquidität; Verordnungsermächtigung§ 12Potentiell systemrelevante Institute§ 12aBegründung von Unternehmensbeziehungen2. Kreditgeschäft§ 13Großkredite; Verordnungsermächtigung(XXXX) §§ 13a u. 13b(weggefallen)§ 13cGruppeninterne Transaktionen mit gemischten Holdinggesellschaften§ 13d(weggefallen)§ 14Millionenkredite§ 15Organtransaktionen§ 16§ 17Haftungsbestimmung§ 18Kreditunterlagen§ 18aVerbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung§ 19Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18§ 20Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14(XXXX) §§ 20a bis 20c(weggefallen)§ 21Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18§ 22Verordnungsermächtigung für Millionenkredite2a. Refinanzierungsregister§ 22aRegisterführendes Unternehmen§ 22bFührung des Refinanzierungsregisters für Dritte§ 22cRefinanzierungsmittler§ 22dRefinanzierungsregister; Verordnungsermächtigung§ 22eBestellung des Verwalters§ 22fVerhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt§ 22gAufgaben des Verwalters§ 22hVerhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen§ 22iVergütung des Verwalters§ 22jWirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister§ 22kBeendigung und Übertragung der Registerführung§ 22lBestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens§ 22mBekanntmachung der Bestellung des Sachwalters§ 22nAufgaben und Rechtsstellung des Sachwalters§ 22oBestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr3. Kundenrechte§ 22p(weggefallen)4. Werbung und Hinweispflichten der Institute§ 23Werbung§ 23aSicherungseinrichtung5. Besondere Pflichten§ 24Anzeigen; Verordnungsermächtigung§ 24aErrichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums§ 24bTeilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen§ 24cAutomatisierter Abruf von Kontoinformationen§ 25Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit und zur Liquiditätssteuerung, Refinanzierungspläne; Verordnungsermächtigung§ 25aBesondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung§ 25bAuslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung§ 25cGeschäftsleiter§ 25dVerwaltungs- oder Aufsichtsorgan§ 25eAnforderungen bei Inhabern von Schlüsselfunktionen und vertraglich gebundenen Vermittlern§ 25fBesondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung5a. Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute§ 25gEinhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr§ 25hInterne Sicherungsmaßnahmen§ 25iAllgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-Geld§ 25jZeitpunkt der Identitätsüberprüfung§ 25kVerstärkte Sorgfaltspflichten§ 25lGeldwäscherechtliche Pflichten für Finanzholding-Gesellschaften§ 25mVerbotene Geschäfte5b. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen§ 26Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten5c. Offenlegung§ 26aOffenlegung durch die Institute5d. Besondere Pflichten bei qualifizierter Kryptoverwahrung§ 26bVermögenstrennung