KWG
§ 2dLeitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
- 1.
- sie die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen oder
- 2.
- sie vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Bestimmung dieses Gesetzes, gegen die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen oder gegen Anordnungen der Bundesanstalt verstoßen haben und trotz Verwarnung durch die Bundesanstalt dieses Verhalten fortsetzen.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
§ 2d Abs. 2 Eingangssatz Kursivdruck: IdF d. Art. 1 Nr. 9 Buchst. b G v. 28.8.2013 I 3395 mWv 1.1.2014 (abweichend vom Bundesgesetzblatt wurden an Stelle der Wörter „§ 10a Abs. 3 Satz 6 oder Satz 7 oder § 10a Absatz 3 Satz 6 oder 7“ die Wörter „§ 10a Abs. 3 Satz 6 oder Satz 7 oder § 10a Absatz 3a Satz 6 oder 7“ ersetzt durch „§ 10a Absatz 2 Satz 2 oder Satz 3“)
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2776
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 12.5.2026 I Nr. 139
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008810961
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a3c89f594d682a619c8f5ac4a80d5b6fba3b44ad157fa9b248ecb9e37fe8c993
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- Anlage 10 AnzV(zu § 5b Abs. 4 AnzV) PVFU ECB-CONFIDENTIAL
„… kundigungen und unter Bezugnahme auf die in § 25c Abs. 1 und 2 KWG oder § 25d Abs. 1 bis 3 KWG bzw. § 2d Abs. 1 KWG geregelten Eignungskriterien der Auffassung ist, dass die angezeigte Person fachlich geeignet oder sachkundig, zuverläs …“
- Anlage FinDAGebV(zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
„… tungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften (§ 2c KWG; § 2d KWG) 5.1.3.1 Untersagung des beabsichtigten Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung oder ihrer Erhöhung oder Erlass einer Ano …“