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KWG

Gesetz über das Kreditwesen

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2776

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 12.5.2026 I Nr. 139

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008810961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a3c89f594d682a619c8f5ac4a80d5b6fba3b44ad157fa9b248ecb9e37fe8c993

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Inhaltsverzeichnis

5e. Besondere Pflichten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken§ 26cESG-Risiken im Risikomanagement§ 26dESG-Risikoplan6. Prüfung und Prüferbestellung§ 27§ 28Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen§ 29Besondere Pflichten des Prüfers§ 30Bestimmung von Prüfungsinhalten7. Befreiungen§ 31Befreiungen; VerordnungsermächtigungDritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb§ 32Erlaubnis§ 33Versagung der Erlaubnis§ 33aAussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union§ 33bAnhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums§ 34Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall§ 35Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis§ 36Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans§ 36aTätigkeitsverbot für natürliche Personen§ 37Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte§ 38Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung2. Bezeichnungsschutz§ 39Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"§ 40Bezeichnung "Sparkasse"§ 41Ausnahmen§ 42Entscheidung der Bundesanstalt§ 43Registervorschriften3. Auskünfte und Prüfungen§ 44Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und anderen Unternehmen§ 44aGrenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen§ 44bAuskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen§ 44cVerfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen4. Maßnahmen in besonderen Fällen§ 45Maßnahmen zur Sicherstellung einer dauerhaften Erfüllung der regulatorischen Anforderungen§ 45aMaßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften§ 45bMaßnahmen bei organisatorischen Mängeln§ 45cSonderbeauftragter§ 46Maßnahmen bei Gefahr§ 46aUntersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings§ 46bInsolvenzantrag§ 46cInsolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen§ 46dUnterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen§ 46eInsolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums§ 46fUnterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge§ 46gMoratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs§ 46hWiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs§ 46iZuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung§ 47Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014§ 47aBesondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554§ 48Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/24024a. Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems(XXXX) §§ 48a bis 48s(weggefallen)§ 48aMaßnahmen bei Risiko einer übermäßigen Konzentration von Risikopositionen gegenüber einer zentralen Gegenpartei§ 48tMaßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller oder systemischer Risiken§ 48uMaßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten§ 49Sofortige Vollziehbarkeit§ 50Periodische Zwangsgelder§ 51Umlage und KostenVierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung§ 51aAnforderungen an die Eigenkapitalausstattung für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung§ 51bAnforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung§ 51cSonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit SpareinrichtungFünfter Abschnitt Sondervorschriften§ 52Sonderaufsicht§ 52aVerjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten§ 53Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland; Verordnungsermächtigung§ 53aRepräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland§ 53bUnternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums§ 53cBesondere Anforderungen an CRD-Drittstaatenzweigstellen§ 53caEinstufung von CRD-Drittstaatenzweigstellen in Risikoklassen§ 53cbQualifizierte CRD-Drittstaatenzweigstellen§ 53ccVoraussetzungen der Erlaubniserteilung§ 53cdVersagungs-, Erlöschens- und Aufhebungsgründe§ 53ceKapitalausstattung§ 53cfLiquiditätsanforderungen§ 53cgInterne Unternehmensführung und Risikomanagement§ 53chBuchungs- und Rechnungslegungsvorschriften§ 53ciVerpflichtung zur Gründung eines Tochterunternehmens§ 53cjBewertung der Systemrelevanz§ 53ckMeldepflichten§ 53clHäufigkeit der Meldung§ 53cmAufsichtliches Prüfungsprogramm§ 53cnAufsichtliche Überprüfung und Beurteilung§ 53coAufsichtsmaßnahmen§ 53cpZusammenarbeit und Aufsichtskollegien§ 53cqMeldung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde§ 53dMutterunternehmen mit Sitz in einem DrittstaatSechster Abschnitt Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer1. Zentrale Gegenparteien§ 53eInhaber bedeutender Beteiligungen§ 53fAufsichtskollegien§ 53gFinanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien§ 53hLiquidität§ 53iGewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012§ 53jAnzeigen; Verordnungsermächtigung§ 53kAuslagerung von Aktivitäten und Prozessen§ 53lAnordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln§ 53mInhalt des Zulassungsantrags; Anforderung von Unterlagen; Verzicht auf die Anhörung§ 53nMaßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei2. Zentralverwahrer§ 53oAnträge nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; Verschwiegenheitspflicht§ 53pAnordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014§ 53qEigentumsrechte an ZentralverwahrernAbschnitt 6a DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858§ 53rZuständigkeit§ 53sAusnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 32§ 53tDLT-Abwicklungssysteme und DLT-Handels- und Abwicklungssysteme§ 53uUnterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858§ 53vBetreiber organisierter MärkteSiebenter Abschnitt Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften§ 54Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis§ 54aStrafvorschriften§ 55Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung§ 55aUnbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite§ 55bUnbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite§ 56Bußgeldvorschriften§ 57Bußgeldvorschriften§ 58(weggefallen)