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GeflPestSchV

Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 15.10.2018 I 1665, 2664

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR234800007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bdbb77d929d858dd0af0fb7adc1ac481155d1ca561a7c2869a666653755beabf

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Schutzmaßregeln bei gehaltenen VögelnUnterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln§ 2Anzeige, Register und Aufzeichnungen§ 3Fütterung und Tränkung§ 4Früherkennung§ 5Schutzkleidung§ 6Weitere allgemeine Schutzmaßregeln§ 7Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte§ 8Schutzimpfungen und Heilversuche§ 9Durchführung der Schutzimpfung§ 10Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung§ 11Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel§ 12Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften VögelnUnterabschnitt 2 Aufstallung, Anordnungen§ 13Aufstallung§ 14Weitere Anordnungen§ 14aAbgabe im ReisegewerbeUnterabschnitt 3 Schutzmaßregeln bei GeflügelpestTeil 1 Vor amtlicher Feststellung§ 15Verdachtsbestand§ 16Anordnung für weitere Bestände§ 17ÜberwachungszoneTeil 2 Nach amtlicher Feststellung§ 18Öffentliche Bekanntmachung§ 19Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand§ 20Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen§ 21Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk§ 22Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel§ 23Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier§ 24Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild§ 25Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte§ 26Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen§ 27Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet§ 28Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung§ 29Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung§ 30Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone§ 31Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung§ 32Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung§ 32aSchutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte§ 33Risikobewertung§ 34Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat§ 35Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand§ 36Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission§ 37Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets§ 38Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet§ 39Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets§ 40Untersuchungen im Falle der Notimpfung§ 41Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln§ 42Notimpfungen bei Gefahr im VerzugeUnterabschnitt 4 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen§ 43SchutzmaßregelnUnterabschnitt 5 Aufhebung, Wiederbelegung§ 44Aufhebung der Schutzmaßregeln§ 45WiederbelegungUnterabschnitt 6 Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza§ 46Schutzmaßregeln für den Bestand§ 47Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen§ 48Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet§ 49Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung§ 50Schutzmaßregeln für weitere Bestände§ 51Notimpfung§ 52Aufhebung der Schutzmaßregeln§ 53Wiederbelegung§ 53aSchutzmaßregeln in sonstigen FällenAbschnitt 3 Schutzmaßregeln bei WildvögelnUnterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln§ 54FrüherkennungUnterabschnitt 2 Besondere SchutzmaßregelnTeil 1 Vor amtlicher Feststellung§ 55Verdacht auf Geflügelpest, GeflügelpestTeil 2 Nach amtlicher Feststellung§ 56Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet§ 57Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier§ 58Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch§ 59Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte§ 60Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung§ 61Risikobewertung§ 62Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat§ 63Aufhebung der SchutzmaßregelnAbschnitt 4 Schlussvorschriften§ 64Ordnungswidrigkeiten§ 65Weitergehende Maßnahmen§ 66(weggefallen)§ 67Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften§ 68(Inkrafttreten)Anlage 1(zu § 8 Absatz 3, § 10 Absatz 3, § 11 Absatz 1, § 15 Absatz 5, § 20 Absatz 1, § 21 Absatz 3, § 47 Absatz 1, § 48 Absatz 2) Liste der gehaltenen Vögel seltener RassenAnlage 2(zu § 7 Absatz 2, § 13 Absatz 4)