Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
Unterabschnitt 2
Aufstallung, Anordnungen
§ 13
Aufstallung
§ 14
Weitere Anordnungen
§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe
Unterabschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
Teil 1
Vor amtlicher Feststellung
§ 15
Verdachtsbestand
§ 16
Anordnung für weitere Bestände
§ 17
Überwachungszone
Teil 2
Nach amtlicher Feststellung
§ 18
Öffentliche Bekanntmachung
§ 19
Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
§ 20
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 21
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
§ 22
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
§ 23
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
§ 24
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
§ 25
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 26
Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
§ 27
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
§ 28
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 29
Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 30
Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
§ 31
Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 32
Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 32a
Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
§ 33
Risikobewertung
§ 34
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 35
Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
§ 36
Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
§ 37
Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
§ 38
Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
§ 39
Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
§ 40
Untersuchungen im Falle der Notimpfung
§ 41
Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
§ 42
Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
Unterabschnitt 4
Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
§ 43
Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 5
Aufhebung, Wiederbelegung
§ 44
Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 45
Wiederbelegung
Unterabschnitt 6
Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
§ 46
Schutzmaßregeln für den Bestand
§ 47
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 48
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
§ 49
Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände
§ 51
Notimpfung
§ 52
Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 53
Wiederbelegung
§ 53a
Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen
Abschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 54
Früherkennung
Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln
Teil 1
Vor amtlicher Feststellung
§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
Teil 2
Nach amtlicher Feststellung
§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
§ 57
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
§ 58
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
§ 59
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 60
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 61
Risikobewertung
§ 62
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 63
Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 64
Ordnungswidrigkeiten
§ 65
Weitergehende Maßnahmen
§ 66
(weggefallen)
§ 67
Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften
§ 68
(Inkrafttreten)
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Inhaltsübersicht (zu § 66) Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "Übergangsvorschriften" durch die Bezeichnung "(weggefallen)" ersetzt
Fassungsangaben der Quelle
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 15.10.2018 I 1665, 2664
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