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StRSaarEG

Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 58 G v. 8.12.2010 I 1864

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003390959

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ff9c2931fced30aa451c2ec1719fb81b9a280cf3a4d1a7d929aac013bc7bc05b

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseErster Teil Allgemeine Grundsätze Allgemeines Abgabenrecht§ 1Allgemeine Grundsätze§ 2Finanzgerichtsbarkeit§ 3Steuerberatung§ 4(weggefallen)Zweiter Teil (weggefallen)(XXXX) §§ 5 bis 8(weggefallen)Dritter Teil (weggefallen)(XXXX) §§ 9 bis 41(weggefallen)Vierter Teil Besitz- und VerkehrsteuernErster Abschnitt EinkommensteuerErster Unterabschnitt Änderung des Einkommensteuergesetzes§ 42Zweiter Unterabschnitt Übergangsvorschriften§ 43Personenkreis§ 44Erster Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr§ 45Umrechnung von Jahresbeträgen§ 46Maßgeblicher Gewinn bei Land- und Forstwirten§ 47Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren§ 48Ermittlung der Einkommensteuer bei Gewerbetreibenden mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr§ 49Gewinnzuschläge und Gewinnabschläge wegen Schwankungen im Betriebsvermögen§ 50Rückstellung für Pensionsanwartschaften§ 51Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung§ 52Erhöhte Absetzungen für Wohngebäude§ 53Weitergeltung des § 8 der Dritten Verordnung über Steuer- und Gebührenerleichterungen für den Wohnungsbau§ 54Überleitungsvorschriften zu § 10 des Einkommensteuergesetzes§ 55Verlustabzug§ 56Nutzungswert der Wohnung im Sinn des § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes§ 57Einkommensteuertabelle für den Veranlagungszeitraum 1959/60§ 58Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit§ 59Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen§ 60Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)§ 61Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte§ 62Bewertungsfreiheit für Abwasserbehandlungs- und Luftreinigungsanlagen§ 63Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau§ 64Steuerfreiheit von Familienzulagen§ 65Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer§ 66Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Vorliegen einer Betriebstätte§ 67Behandlung von Organgesellschaften§ 68Berechnung der Ermäßigung der veranlagten EinkommensteuerZweiter Abschnitt Körperschaftsteuer§ 69Personenkreis§ 70Persönliche Befreiungen§ 71Erster Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr, Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren§ 72Anwendung von Vorschriften des Ersten Abschnitts§ 73Schachtelgesellschaften§ 74Nichtabzugsfähige Ausgaben§ 75Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften für den Veranlagungszeitraum 1959/60§ 76Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr§ 77Ermäßigung der veranlagten Körperschaftsteuer§ 78Landwirtschaftliche Nutzungs- und VerwertungsgenossenschaftenDritter Abschnitt Gewerbesteuer§ 79Erhebungszeitraum 1959§ 80Erhebungszeitraum 1959/60§ 81Gewerbeverlust§ 82Steuerbefreiungen§ 83Entrichtung und Anrechnung von VorauszahlungenVierter Abschnitt Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Umwandlungs-Steuergesetz)§ 84UmwandlungFünfter Abschnitt Wohnungsbau-Prämien§ 85Inkrafttreten, ÜbergangsvorschriftenSechster Abschnitt Bergmannsprämien§ 86InkrafttretenSiebenter Abschnitt Umsatzsteuer§ 87ÜbergangsvorschriftenAchter Abschnitt Beförderungsteuer§ 88Änderung des Beförderungsteuergesetzes 1955Neunter Abschnitt Kraftfahrzeugsteuer§ 89ÜberleitungZehnter Abschnitt Bewertung§ 90Umrechnung der Einheitswerte§ 91Fortschreibungen und Nachfeststellungen§ 92Wertverhältnisse bei Grundbesitz im Saarland§ 93Hauptfeststellung der Einheitswerte für das Betriebsvermögen im Saarland§ 94LastenausgleichsansprücheElfter Abschnitt Vermögensteuer§ 95Steuerbefreiung§ 96Steuervergünstigung für Aktien und Anteile§ 97Steuererleichterungen für den Wiederaufbau und Wohnungsbau§ 98VorauszahlungenZwölfter Abschnitt Grundsteuer§ 99Erhebungszeitraum§ 100Neuveranlagung und Nachveranlagung des Steuermeßbetrages im Saarland§ 101Steuererleichterungen für den Wiederaufbau und Wohnungsbau§ 102Arbeiterwohnstätten§ 103Überleitungsvorschriften zu § 33 des GrundsteuergesetzesDreizehnter Abschnitt Erbschaftsteuer§ 104Entstehung der Steuerschuld§ 105Berücksichtigung von früheren Erwerben und SteuerfestsetzungenVierzehnter Abschnitt Lastenausgleichsabgaben§ 106Überleitung§ 107Ermächtigung zu Übergangsbestimmungen, Wegfall der GemeinschaftshilfeabgabeFünfter Teil Schlußvorschriften§ 108(weggefallen)§ 109Inkrafttreten