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MntDBwVVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 29 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Sonst: Ersetzt V 2030-7-12-2 v. 28.11.2001 I 3327 (LAP-mntDBWVV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108400022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 61b9d81860292aa51551c93eb734b38aff903430672b4212b10fca14260e7a7d

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Vorbereitungsdienst§ 2Ziel des Vorbereitungsdienstes§ 3Dauer des Vorbereitungsdienstes§ 4Bestandteile des Vorbereitungsdienstes§ 5Bewertung im Vorbereitungsdienst§ 6Nachteilsausgleich§ 7ErholungsurlaubTeil 2 Auswahlverfahren und Einstellung§ 8Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle§ 9Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren§ 10Anforderungen im Auswahlverfahren§ 11Auswahlkommission§ 12Ergänzende Festlegungen§ 13Bestandteile des Auswahlverfahrens§ 14Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens§ 15Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens§ 16Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens§ 17Bewertung der Eignungsmerkmale§ 18Gesamtergebnis und Rangfolge§ 19Einstellung in den VorbereitungsdienstTeil 3 AusbildungAbschnitt 1 Ausbildungsorganisation§ 20Ausbildungsstammplatz§ 21Ausbildungsleitungen§ 22Ausbildungsbeauftragte§ 23Ausbildende§ 24Ausbildungsrahmenplan§ 25Rahmenlehrplan§ 26Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung§ 27AusbildungsplanAbschnitt 2 Fachtheoretische AusbildungUnterabschnitt 1 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung§ 28Lehrgebiete§ 29Ort der Durchführung§ 30Einführungslehrgang§ 31AbschlusslehrgangUnterabschnitt 2 Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung§ 32Klausuren und Leistungstests§ 33Durchführung der Klausuren und der Leistungstests§ 34Bewertung der Klausuren und der Leistungstests§ 35Rangpunktzahl der fachtheoretischen Ausbildung§ 36Nachholen von Klausuren und Leistungstests§ 37Verhinderung bei Klausuren und Leistungstests§ 38OrdnungsverstoßUnterabschnitt 3 Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung§ 39Zeugnis für den Einführungslehrgang§ 40Zeugnis für den Abschlusslehrgang§ 41Zeugnis für die fachtheoretische AusbildungAbschnitt 3 Berufspraktische AusbildungUnterabschnitt 1 Allgemeines§ 42Ziele der berufspraktischen AusbildungUnterabschnitt 2 Praktische Ausbildung§ 43Inhalt der praktischen Ausbildung§ 44Bewertungen in den Ausbildungsstationen§ 45Rangpunktzahl der praktischen Ausbildung§ 46Zeugnis für die praktische AusbildungUnterabschnitt 3 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen§ 47Inhalt der praxisbezogenen LehrveranstaltungenUnterabschnitt 4 Berufspraktische Fremdsprachenausbildung§ 48Inhalt und Ziel der berufspraktischen Fremdsprachenausbildung§ 49Sprachprüfung§ 50Wiederholung der SprachprüfungTeil 4 PrüfungenAbschnitt 1 Zwischenprüfung§ 51Zweck der Zwischenprüfung§ 52Durchführung der Zwischenprüfung§ 53Prüfungskommission der Zwischenprüfung§ 54Klausuren der Zwischenprüfung§ 55Bewertung der Klausuren der Zwischenprüfung§ 56Rangpunktzahl der Zwischenprüfung§ 57Bestehen der Zwischenprüfung§ 58Wiederholung der Zwischenprüfung§ 59Bescheid über das Ergebnis der ZwischenprüfungAbschnitt 2 LaufbahnprüfungUnterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches§ 60Zweck der Laufbahnprüfung§ 61Zulassung zur Laufbahnprüfung§ 62Bestandteile der Laufbahnprüfung§ 63Prüfungsamt§ 64Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung§ 65Mitglieder der Prüfungskommission§ 66Entscheidungen der Prüfungskommissionen§ 67Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung§ 68Protokoll über die Laufbahnprüfung§ 69Durchführung der LaufbahnprüfungUnterabschnitt 2 Schriftliche Prüfung§ 70Zweck der schriftlichen Prüfung§ 71Klausuren der schriftlichen Prüfung§ 72Durchführung der Klausuren§ 73Protokolle über die schriftliche Prüfung§ 74Bewertung der Klausuren§ 75Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung§ 76Bestehen der schriftlichen PrüfungUnterabschnitt 3 Mündliche Prüfung§ 77Zulassung zur mündlichen Prüfung§ 78Zweck der mündlichen Prüfung§ 79Gegenstand der mündlichen Prüfung§ 80Durchführung der mündlichen Prüfung§ 81Protokolle über die mündliche Prüfung§ 82Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung§ 83Bestehen der mündlichen PrüfungUnterabschnitt 4 Bestehen der Laufbahnprüfung§ 84Bestehen und Abschlussnote der Laufbahnprüfung§ 85Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis§ 86Wiederholung der Laufbahnprüfung§ 87Laufbahnbefähigung und Berufsbezeichnung§ 88Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung und AbschlusszeugnisAbschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Zwischenprüfung und für die Laufbahnprüfung§ 89Verhinderung§ 90Ordnungsverstoß§ 91Prüfungsakten und EinsichtnahmeTeil 5 Schlussvorschriften§ 92Übergangsvorschrift§ 93Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage(zu § 48 Absatz 2) Leistungsstufensystem für die Fremdsprachenausbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung