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MntDBwVVDV

§ 30Einführungslehrgang

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

(1) Im Einführungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter in die allgemeinen Grundlagen der Verwaltung eingeführt und mit den wesentlichen Aufgabengebieten der Laufbahn und mit den Grundzügen der einzelnen Lehrgebiete vertraut gemacht.
(2) Den Anwärterinnen und Anwärtern sollen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben in der praktischen Ausbildung nötigen Grundkenntnisse vermittelt werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 29 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Sonst: Ersetzt V 2030-7-12-2 v. 28.11.2001 I 3327 (LAP-mntDBWVV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108400022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 61b9d81860292aa51551c93eb734b38aff903430672b4212b10fca14260e7a7d

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