MntDBwVVDV
Anlage(zu § 48 Absatz 2) Leistungsstufensystem für die Fremdsprachenausbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
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- Hörverstehen (erste Stelle),
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- mündlicher Gebrauch (zweite Stelle),
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- Leseverstehen (dritte Stelle) und
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- schriftlicher Gebrauch (vierte Stelle).
| Leistungsstufe | Definition |
| 1 | elementare Kompetenz in der Fremdsprache in einem begrenzten und vertrauten allgemeinen Rahmen |
| 2 | funktionale Kompetenz in der Fremdsprache in einem allgemeinen und beruflichen Rahmen |
| 3 | professionelle Kompetenz in der Fremdsprache im allgemeinen gesellschaftlichen und im beruflich-fachlichen Bereich im Rahmen weniger vertrauter Sachgebiete |
| 4 | muttersprachenähnliche Kompetenz in der Fremdsprache im allgemeinen gesellschaftlichen und im beruflich-fachlichen Bereich im Rahmen nicht vertrauter Sachgebiete |
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 29 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Sonst: Ersetzt V 2030-7-12-2 v. 28.11.2001 I 3327 (LAP-mntDBWVV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR108400022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 61b9d81860292aa51551c93eb734b38aff903430672b4212b10fca14260e7a7d