Zum Gesetzesinhalt

BEG

Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 5 G v. 28.6.2021 I 2250

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013870953

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ae07b509ecbe373c004aa7573f71cf6435bae0a9ea627d6ff062886e46ba7a36

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

§ 92§ 93§ 94§ 95§ 96§ 97§ 97a§ 98B. Öffentlicher Diensta) Gemeinsame Vorschriften§ 99§ 100§ 101b) Beamte§ 102§ 103§ 104§ 105§ 106§ 107c) Berufssoldaten§ 108d) Angestellte und Arbeiter§ 109§ 110e) Nichtbeamtete außerordentliche Professoren und Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen§ 111C. Dienst bei Religionsgesellschaften§ 1124. Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit§ 1135. Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit trotz abgeschlossener Berufsausbildung§ 114§ 114a6. Schaden in der Ausbildung§ 115§ 116§ 117§ 118§ 1197. Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden im beruflichen Fortkommen mit Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit(XXXX) §§ 120 - 122(weggefallen)7. Höchstbetrag der Kapitalentschädigung§ 123§ 124§ 1258. Zusammentreffen mit Ansprüchen nach den Rechtsvorschriften zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes§ 125a9. Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen§ 126III. Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen1. Schaden an einer Versicherung außerhalb der Sozialversicherung§ 127§ 128§ 129§ 130§ 131§ 132§ 1332. Versorgungsschäden§ 134§ 135§ 136§ 1373. Schaden in der Sozialversicherung§ 1384. Schaden in der Kriegsopferversorgung§ 139IV. Gemeinsame Vorschriften über Vererblichkeit und Übertragbarkeit§ 140Achter Titel Soforthilfe für Rückwanderer§ 141Neunter Titel Krankenversorgung§ 141a§ 141b§ 141cZehnter Titel Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen1. Zusammentreffen von zwei Ansprüchen§ 141d§ 141e§ 141f2. Zusammentreffen von drei Ansprüchen§ 141g§ 141h3. Zusammentreffen von vier Ansprüchen§ 141i4. Anwendbarkeit in den Fällen der §§ 41, 41a, 110, 112, 114 und 114a§ 141kDritter Abschnitt Besondere Vorschriften für juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen§ 142§ 143§ 144§ 145§ 146§ 147§ 148§ 148aVierter Abschnitt Besondere Gruppen von VerfolgtenErster Titel Grundsatz§ 149Zweiter Titel Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten§ 150§ 151§ 152§ 153§ 154§ 155§ 156§ 157§ 157a§ 158§ 159§ 159aDritter Titel Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention§ 160§ 161§ 162§ 163§ 164§ 165