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ÖDAPrV

Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 27.3.2026 I Nr. 105

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR16E0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f6769546047467129bf3eb275b8494db21407423946b5bdacbf854d436a54274

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeines§ 1AnwendungsbereichAbschnitt 2 AbschlussprüfungUnterabschnitt 1 Prüfungsausschuss und Prüferdelegation§ 2Errichten der Prüfungsausschüsse§ 3Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse§ 4Geschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle§ 5Zusammensetzung der Prüferdelegation§ 6Einladungen zu den Sitzungen der Prüferdelegation und Sitzungsprotokolle§ 7Ausschluss der Mitwirkung als Mitglied des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation§ 8VerschwiegenheitspflichtUnterabschnitt 2 Prüfungstermine und Zulassung zur Abschlussprüfung§ 9Prüfungstermine und Frist für den Antrag auf Zulassung§ 10Antragsformular§ 11Antrag auf Zulassung§ 12Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Zulassung§ 13Entscheidung über die Zulassung§ 14Ausschluss von der Mitwirkung bei der Entscheidung über die ZulassungUnterabschnitt 3 Durchführung der Abschlussprüfung§ 15Gliederung der Abschlussprüfung§ 16Leitung der Abschlussprüfung§ 17Prüfungsaufgaben§ 18Digitale Durchführung von schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und digitales Prüfungssystem§ 19Nichtöffentlichkeit§ 20Nachteilsausgleich§ 21Pseudonymisierung der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und der praktischen Prüfungsleistungen§ 22Aufsicht§ 23Ausweispflicht und Belehrung§ 24Prüfungsprotokoll§ 25Täuschungshandlung§ 26Ordnungsverstoß§ 27Rücktritt von der Abschlussprüfung§ 28Nichtteilnahme an der Erbringung einer Prüfungsleistung§ 29Ausschluss von Ausbildern und Ausbilderinnen an der DurchführungUnterabschnitt 4 Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung§ 30Bewertungsschlüssel§ 31Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen§ 32Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter§ 33Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistung§ 34Erforderliche Unterlagen für die Beschlussfassung der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung§ 35Bekanntgabe von BewertungenUnterabschnitt 5 Mündliche Ergänzungsprüfung§ 36Antrag auf die mündliche Ergänzungsprüfung§ 37Zeitpunkt für die mündliche Ergänzungsprüfung§ 38Mitteilung des Zeitpunktes und des Ortes der mündlichen Ergänzungsprüfung§ 39Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 6 Feststellung und Beurkundung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung§ 40Zeitpunkt für die Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung§ 41Mitteilung über Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung§ 42Bescheinigung über das Bestehen§ 43Prüfungszeugnis§ 44Bescheid über die nichtbestandene Abschlussprüfung§ 45Einsicht in die Prüfungsunterlagen und in die Ergebnisniederschriften zur Feststellung der Bewertung der PrüfungsleistungenUnterabschnitt 7 Wiederholung der Abschlussprüfung§ 46Termin der Wiederholung§ 47Antrag zur Wiederholung§ 48Umfang der Wiederholung§ 49Ergebnisse der WiederholungAbschnitt 3 Prüfung der Zusatzqualifikation§ 50Prüfung der ZusatzqualifikationAbschnitt 4 Schlussbestimmung§ 51Inkrafttreten