(1) Der Prüfling kann beantragen, dass er seine schriftlich bearbeiteten Aufgaben und die Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistungen einsehen darf.
(2) Die Einsicht ist dem Prüfling nach Beendigung der Abschlussprüfung zu gewähren. Besteht die Abschlussprüfung aus zwei Teilen, so ist dem Prüfling die Einsicht auch nach Beendigung von Teil 1 zu gewähren.
(3) Die Aufbewahrungsfrist beträgt
1.
für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben ein Jahr und
2.
für die Ergebnisniederschriften zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistungen zehn Jahre.
Sie beginnt an dem Tag, an dem dem Prüfling das Prüfungszeugnis oder der Bescheid über die nichtbestandene Abschlussprüfung zugegangen ist. Der Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 27.3.2026 I Nr. 105
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.