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WHG

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.7.2026 I Nr. 224

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR258510009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c926409ed78df23094907b9489eabf19cf35e4477ff1e2b6d9cffc25af1e52e6

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtKapitel 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Zweck§ 2Anwendungsbereich§ 3Begriffsbestimmungen§ 4Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums§ 5Allgemeine SorgfaltspflichtenKapitel 2 Bewirtschaftung von GewässernAbschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen§ 6Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung§ 6aGrundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen§ 7Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten§ 8Erlaubnis, Bewilligung§ 9Benutzungen§ 10Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung§ 11Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren§ 11aVerfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen§ 11bProjektmanager§ 11cVerfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben§ 12Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen§ 13Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung§ 13aVersagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission§ 13bAntragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister§ 14Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung§ 15Gehobene Erlaubnis§ 16Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche§ 17Zulassung vorzeitigen Beginns§ 18Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung§ 19Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne§ 20Alte Rechte und alte Befugnisse§ 21Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse§ 22Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen§ 23Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung§ 24Erleichterungen für EMAS-StandorteAbschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer§ 25Gemeingebrauch§ 26Eigentümer- und Anliegergebrauch§ 27Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer§ 28Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer§ 29Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele§ 30Abweichende Bewirtschaftungsziele§ 31Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen§ 32Reinhaltung oberirdischer Gewässer§ 33Mindestwasserführung§ 34Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer§ 35Wasserkraftnutzung§ 36Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern§ 37Wasserabfluss§ 38Gewässerrandstreifen§ 38aLandwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern§ 39Gewässerunterhaltung§ 40Träger der Unterhaltungslast§ 41Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung§ 42Behördliche Entscheidungen zur GewässerunterhaltungAbschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern§ 43Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern§ 44Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer§ 45Reinhaltung von KüstengewässernAbschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern§ 45aBewirtschaftungsziele für Meeresgewässer§ 45bZustand der Meeresgewässer§ 45cAnfangsbewertung§ 45dBeschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer§ 45eFestlegung von Zielen§ 45fÜberwachungsprogramme§ 45gFristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen§ 45hMaßnahmenprogramme§ 45iBeteiligung der Öffentlichkeit§ 45jÜberprüfung und Aktualisierung§ 45kKoordinierung§ 45lZuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des FestlandsockelsAbschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers§ 46Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers§ 47Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser§ 48Reinhaltung des Grundwassers§ 49ErdaufschlüsseKapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche BestimmungenAbschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz§ 50Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 51Festsetzung von Wasserschutzgebieten§ 52Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten§ 53HeilquellenschutzAbschnitt 2 Abwasserbeseitigung§ 54Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung§ 55Grundsätze der Abwasserbeseitigung§ 56Pflicht zur Abwasserbeseitigung§ 57Einleiten von Abwasser in Gewässer§ 58Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen§ 59Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen§ 60Abwasseranlagen§ 61Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und AbwasseranlagenAbschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen§ 62Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen§ 62aNationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen§ 63EignungsfeststellungAbschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte§ 64Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten§ 65Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten§ 66Weitere anwendbare VorschriftenAbschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten§ 67Grundsatz, Begriffsbestimmung§ 68Planfeststellung, Plangenehmigung§ 69Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn§ 70Anwendbare Vorschriften, Verfahren§ 70aPlanfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz§ 71Enteignungsrechtliche Regelungen§ 71aVorzeitige BesitzeinweisungAbschnitt 6 Hochwasserschutz§ 72Hochwasser§ 73Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete§ 74Gefahrenkarten und Risikokarten§ 75Risikomanagementpläne§ 76Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern§ 77Rückhalteflächen, Bevorratung§ 78Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete§ 78aSonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete§ 78bRisikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten§ 78cHeizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten§ 78dHochwasserentstehungsgebiete