WHG
§ 45bZustand der Meeresgewässer
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
- 1.
- von Struktur, Funktion und Prozessen der einzelnen Meeresökosysteme,
- 2.
- der natürlichen physiografischen, geografischen, biologischen, geologischen und klimatischen Faktoren sowie
- 3.
- der physikalischen, akustischen und chemischen Bedingungen, einschließlich der Bedingungen, die als Folge menschlichen Handelns in dem betreffenden Gebiet und außerhalb davon entstehen.
- 1.
- die einzelnen Meeresökosysteme ohne Einschränkungen funktionieren und widerstandsfähig gegen vom Menschen verursachte Umweltveränderungen sind und sich die unterschiedlichen biologischen Komponenten der Meeresökosysteme im Gleichgewicht befinden,
- 2.
- die im Meer lebenden Arten und ihre Lebensräume geschützt sind und ein vom Menschen verursachter Rückgang der biologischen Vielfalt verhindert wird und
- 3.
- vom Menschen verursachte Einträge von Stoffen und Energie, einschließlich Lärm, in die Meeresumwelt keine nachteiligen Auswirkungen auf die Meeresökosysteme, die biologische Vielfalt, die menschliche Gesundheit und die zulässige Nutzung des Meeres haben.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.7.2026 I Nr. 224
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR258510009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c926409ed78df23094907b9489eabf19cf35e4477ff1e2b6d9cffc25af1e52e6