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MADVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-7-6-6 v. 28.7.2004 I 1939 (LAP-mDAAV 2004)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR05C0C0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 772a3b5fb2790b4e8a2729b847887ea5d3e31508dc1741a2bb4a29108c564851

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeines§ 1Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst§ 2Ziele und Inhalte der Ausbildung§ 3Einstellungsvoraussetzungen§ 4NachteilsausgleichAbschnitt 2 Auswahlverfahren§ 5Ziele des Auswahlverfahrens, allgemeine Vorschriften§ 6Zulassung zum Auswahlverfahren§ 7Teile des Auswahlverfahrens, Festlegungen zum Auswahlverfahren§ 8Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens§ 9Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens§ 10Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens§ 11Auswahlkommission§ 12Ergebnis des Auswahlverfahrens§ 13Wiederholte Teilnahme am AuswahlverfahrenAbschnitt 3 Ausbildung§ 14Aufbau und Dauer der Ausbildung§ 15Fachtheoretische Ausbildung§ 16Einführungslehrgang§ 17Inlandspraktikum§ 18Auslandspraktikum§ 19Berufspraktische Ausbildung§ 20Vermittlung von Fremdsprachen§ 21Abschlusslehrgang§ 22ErholungsurlaubAbschnitt 4 Prüfungen und Bewertungen§ 23Bewertung der Leistungen§ 24Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung§ 25Bewertung während der berufspraktischen Ausbildung§ 26Laufbahnprüfung§ 27Prüferinnen und Prüfer für die schriftlichen Sprach- und Fachprüfungen§ 28Prüfungskommission für die mündlichen Sprach- und Fachprüfungen§ 29Sprachprüfung§ 30Fachprüfung§ 31Ermittlung der Abschlussnote§ 32Verhinderung, Säumnis, Rücktritt, Verspätung§ 33Störungen§ 34Verstöße bei Prüfungen§ 35Berufsbezeichnung§ 36Prüfungszeugnis§ 37Prüfungsakten, Einsichtnahme§ 38Wiederholung von Prüfungen und AusbildungsteilenAbschnitt 5 Schlussvorschriften§ 39Übergangsvorschriften