MADVDV
§ 15Fachtheoretische Ausbildung
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst
- 1.
- Grundlagen des öffentlichen Rechts, insbesondere Staatsrecht und allgemeines Verwaltungsrecht; besonderes Verwaltungsrecht, insbesondere Ausländerrecht, Pass- und Staatsangehörigkeitsrecht, Konsularrecht und Recht des öffentlichen Dienstes; Zivilrecht,
- 2.
- Ressourcenmanagement, insbesondere Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Vergaberecht und Reisekostenrecht,
- 3.
- Verwaltungsorganisation, insbesondere Wissensmanagement, Geschäftsabläufe und Immobilienmanagement,
- 4.
- Informationstechnologie sowie
- 5.
- Fremdsprachen: Englisch und eine Wahlpflichtsprache zur Wahrnehmung konsularischer Aufgaben und Kommunikation mit Behörden.
- 1.
- die Lernziele,
- 2.
- die Lerninhalte,
- 3.
- die Stundenzahlen der Lehrveranstaltungen und des angeleiteten und freien Selbststudiums sowie
- 4.
- die Art der Leistungstests.
Sonst: Ersetzt V 2030-7-6-6 v. 28.7.2004 I 1939 (LAP-mDAAV 2004)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR05C0C0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 772a3b5fb2790b4e8a2729b847887ea5d3e31508dc1741a2bb4a29108c564851