MADVDV
§ 11Auswahlkommission
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst
- 1.
- einer der folgenden Personen als Vorsitzender oder Vorsitzendem:
- a)
- der Leiterin oder dem Leiter der Akademie Auswärtiger Dienst,
- b)
- der stellvertretenden Leiterin oder dem stellvertretenden Leiter der Akademie Auswärtiger Dienst,
- c)
- der Leiterin oder dem Leiter der Zentralabteilung des Auswärtigen Amts,
- d)
- der oder dem Beauftragten für Personal im Auswärtigen Amt,
- e)
- der Leiterin oder dem Leiter eines Personalreferats des Auswärtigen Amts oder der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter,
- f)
- der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter für den höheren Auswärtigen Dienst,
- g)
- der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter für den gehobenen Auswärtigen Dienst oder
- h)
- der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter für den mittleren Auswärtigen Dienst und
- 2.
- mindestens zwei und höchstens vier der folgenden Personen als Beisitzerinnen und Beisitzer:
- a)
- der Leiterin oder dem Leiter des Personalreferats für den mittleren Auswärtigen Dienst; vertreten wird sie oder er durch Beschäftigte der Personalreferate für den mittleren, gehobenen oder höheren Dienst, die dem mittleren, gehobenen oder höheren Auswärtigen Dienst angehören oder vergleichbare Tarifbeschäftigte sind,
- b)
- der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter für den mittleren Auswärtigen Dienst; vertreten wird sie oder er durch Beschäftigte der Ausbildungsleitungen für den mittleren, gehobenen oder höheren Dienst, die dem gehobenen oder höheren Auswärtigen Dienst angehören oder vergleichbare Tarifbeschäftigte sind, und
- c)
- Bediensteten des mittleren, gehobenen oder höheren Auswärtigen Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte, die mindestens eine Inlands- und eine Auslandsstandzeit absolviert haben.
Sonst: Ersetzt V 2030-7-6-6 v. 28.7.2004 I 1939 (LAP-mDAAV 2004)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR05C0C0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 772a3b5fb2790b4e8a2729b847887ea5d3e31508dc1741a2bb4a29108c564851