MADVDV
§ 37Prüfungsakten, Einsichtnahme
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst
- 1.
- eine Ausfertigung des Prüfungszeugnisses,
- 2.
- eine Ausfertigung einer Übersicht über alle erbrachten Prüfungsleistungen,
- 3.
- eine Ausfertigung des Zeugnisses über die Sprachprüfung,
- 4.
- Ausfertigungen der Protokolle über die mündlichen Sprach- und Fachprüfungen,
- 5.
- eine Ausfertigung der Zeugnisse der berufspraktischen Ausbildung und
- 6.
- Leistungstests und Prüfungsarbeiten.
Sonst: Ersetzt V 2030-7-6-6 v. 28.7.2004 I 1939 (LAP-mDAAV 2004)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR05C0C0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 772a3b5fb2790b4e8a2729b847887ea5d3e31508dc1741a2bb4a29108c564851