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GtDBwBrandschutzVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 21 V v. 11.3.2026 I Nr. 67, Nr. 115

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR327300017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a49d7551b114f2d75860ec462d36108f78d7404c5a44f691b61afa46ad909fcf

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Vorbereitungsdienst§ 2Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes§ 3Arten des Vorbereitungsdienstes§ 4Dauer des Vorbereitungsdienstes§ 5Erholungsurlaub§ 6EinstellungsbehördeAbschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung§ 7Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren§ 8Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente§ 9Nachteilsausgleich§ 10Auswahlkommission§ 11Ergänzende Festlegungen§ 12Bestandteile des Auswahlverfahrens und Zweck der Bestandteile§ 13Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens§ 14Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens§ 15Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens§ 15aBewertung der Eignungsmerkmale§ 15bPraktischer Teil des Auswahlverfahrens§ 15cGesamtergebnis und Rangfolge§ 15dEinstellung in den VorbereitungsdienstAbschnitt 3 AusbildungUnterabschnitt 1 Berufspraktische Studienzeit§ 16Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende§ 17Rahmenlehrplan§ 18Ausbildungsrahmenplan§ 19Ausbildungsplan§ 20Ausbildungsabschnitte§ 21Lehrgang „Feuerwehrtechnische Grundausbildung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Brandschutz“§ 22Lehrgang „Menschenführung“§ 23Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre“§ 24Lehrgang „Gruppenführung“§ 25Lehrgang „Zugführung“§ 26Lehrgang „Verbandsführung“§ 27Praktische AusbildungUnterabschnitt 2 Bachelorstudium mit studienbegleitender berufspraktischer Studienzeit§ 28Bachelorstudium§ 29Inhalt und Aufbau des Bachelorstudiums§ 30Erfolgreicher Abschluss des Bachelorstudiums§ 31Berufspraktische StudienzeitAbschnitt 4 Laufbahnprüfung§ 32Bestandteile§ 33Prüfungsamt§ 34Einrichtung von Prüfungskommissionen§ 35Mitglieder der Prüfungskommissionen§ 36Entscheidungen der Prüfungskommission§ 37Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung§ 38Prüfungsort und Prüfungstermin§ 39Schriftliche Prüfung§ 40Durchführung der schriftlichen Prüfung§ 41Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfung§ 42Zulassung zur praktischen Prüfung§ 43Praktische Prüfung§ 44Bewertung und Bestehen der praktischen Prüfung§ 45Zulassung zur mündlichen Prüfung§ 46Mündliche Prüfung§ 47Prüfungsgespräch§ 48Kurzvortrag§ 49Bewertung und Bestehen der mündlichen Prüfung§ 50Nachteilsausgleich§ 51Verhinderung, Rücktritt und Säumnis§ 52Täuschung und Ordnungsverstoß§ 53Bewertung von Leistungen§ 54Wiederholung von Prüfungen und Ausbildungsabschnitten§ 55Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote§ 56Abschlusszeugnis§ 57Mitteilung über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis§ 58Prüfungsakten und EinsichtnahmeAbschnitt 5 Schlussvorschriften§ 59Übergangsvorschrift§ 60Inkrafttreten