GtDBwBrandschutzVDV
§ 35Mitglieder der Prüfungskommissionen
- 1.
- für die Klausur zum Prüfungsgebiet „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre“ (§ 39 Absatz 2 Nummer 1)
- a)
- eine Lehrkraft des Bildungszentrums der Bundeswehr oder eine Beamtin oder ein Beamter des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes als Vorsitzende oder Vorsitzender und
- b)
- eine Beamtin oder ein Beamter des höheren oder gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes als Beisitzende oder Beisitzender sowie
- 2.
- für die Klausuren zu den Prüfungsgebieten „vorbeugender Brandschutz“ und „abwehrender Brandschutz“ (§ 39 Absatz 2 Nummer 2 und 3)
- a)
- jeweils eine Beamtin oder ein Beamter des höheren technischen Verwaltungsdienstes in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz als Vorsitzende oder Vorsitzender und
- b)
- jeweils eine Beamtin oder ein Beamter des höheren oder gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz als Beisitzende oder Beisitzender.
- 1.
- eine Beamtin oder ein Beamter des höheren technischen Verwaltungsdienstes in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz als Vorsitzende oder Vorsitzender und
- 2.
- zwei Angehörige des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz als Beisitzende.
- 1.
- eine Beamtin oder ein Beamter des höheren technischen Verwaltungsdienstes in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz als Vorsitzende oder Vorsitzender,
- 2.
- zwei Angehörige des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz als Beisitzende und
- 3.
- eine Beamtin oder ein Beamter des höheren oder gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes als Beisitzende oder Beisitzender.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 21 V v. 11.3.2026 I Nr. 67, Nr. 115
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR327300017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a49d7551b114f2d75860ec462d36108f78d7404c5a44f691b61afa46ad909fcf