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GtDBwBrandschutzVDV

§ 26Lehrgang „Verbandsführung“

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz

Im Lehrgang „Verbandsführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern aufbauend auf dem Lehrgang „Zugführung“ die Kenntnisse für den Einsatz als Verbandsführerin oder Verbandsführer vermittelt. Die Anwärterinnen und Anwärter werden befähigt
1.
zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug,
2.
zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche und
3.
zur selbständigen Führung eines Sachgebiets in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 21 V v. 11.3.2026 I Nr. 67, Nr. 115

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR327300017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a49d7551b114f2d75860ec462d36108f78d7404c5a44f691b61afa46ad909fcf

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