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VerpackDG

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen

Fassungsangaben der Quelle

Hinweis: Änderung durch Art. 4 G v. 13.7.2026 I Nr. 207 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0CF0B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e5ecbe6c52c456e7d1ad9d28ef97cbc9fd6858ef220f5b0eea8882b388eac9b5

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften§ 3Ergänzende BegriffsbestimmungenTeil 2 Bewirtschaftung von Verpackungen und VerpackungsabfällenKapitel 1 Bereitstellung von Verpackungen im Bundesgebiet§ 4Kennzeichnung zur Identifizierung des Verpackungsmaterials§ 5Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung§ 6Registrierung; zuständige Behörde§ 7Systembeteiligungspflicht§ 8Branchenlösungen§ 9Datenmeldungen§ 10Vollständigkeitserklärungen§ 11Ausnahmen von der SystembeteiligungspflichtKapitel 2 Beschränkung der Bereitstellung und anderer Tätigkeiten in Bezug auf Verpackungen im Bundesgebiet§ 12Beschränkungen der Bereitstellung bestimmter Verpackungen§ 13Verbot bestimmter Tätigkeiten in Bezug auf Verpackungen§ 14Ausnahme von Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/40 für schwermetallhaltige Kunststoffkästen und -paletten§ 15Systemanforderungen hinsichtlich Rückgabe und Entsorgung von schwermetallhaltigen Kunststoffkästen und -paletten§ 16Konformitätserklärung und Jahresbericht für schwermetallhaltige Kunststoffkästen und -paletten§ 17Ausnahme von Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/40 für bestimmte Glasverpackungen§ 18Kontrolle der Einhaltung des Schwermetallgrenzwertes bei GlasverpackungenKapitel 3 Zulassung§ 19Zulassung von Herstellern§ 20Zulassung von Systemen§ 21Finanzielle Leistungsfähigkeit der Systeme§ 22Zulassung sonstiger Organisationen für Herstellerverantwortung§ 23Widerruf der ZulassungKapitel 4 Pflichten der Systeme§ 24Gemeinsame Stelle der Systeme§ 25Meldepflichten der Systeme§ 26Ökologische Gestaltung von Beteiligungsentgelten§ 26aVorgaben zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte; VerordnungsermächtigungenKapitel 5 Gestaltung der Sammlung von Verpackungsabfällen§ 27Abstimmung zwischen Systemen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern§ 28Mitbenutzung der Sammelinfrastruktur; Wertstoffsammlung§ 29Rahmenvorgabe§ 30Berechnung der Entgelte§ 31Weitere Pflichten der Systeme im Rahmen der Abstimmungsvereinbarungen§ 32Ausschreibung von Sammelleistungen; Ausschreibungsführer§ 33Durchführung des Ausschreibungsverfahrens§ 34Zuschlagserteilung; Vertragsschluss§ 35Einspruch; Schiedsgerichtsverfahren§ 36Elektronische Ausschreibungsplattform§ 37Anwendbarkeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der VergabeverordnungKapitel 6 Rücknahme, Sammlung und Verwertung von Verpackungen§ 38Getrennte Sammlung§ 39Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung§ 40Pflichten der Systeme zur getrennten Sammlung, Verwertung und Information§ 41Pflichten der sonstigen Organisationen für Herstellerverantwortung§ 42Anforderungen an die Verwertung§ 43MengenstromnachweisKapitel 7 Getränkeverpackungen§ 44Förderung von wiederverwendbaren Getränkeverpackungen§ 45Mindestrezyklatanteil bei Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff§ 46Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen§ 47HinweispflichtenKapitel 8 Zentrale Stelle Verpackungsregister§ 48Errichtung und Rechtsform; Stiftungssatzung§ 49Organisation§ 50Finanzierung durch Systeme und Betreiber von Branchenlösungen§ 51Finanzierung durch sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung und durch Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen§ 52Gesamtumlage und Kalkulationszeitraum§ 53Gemeinkosten§ 54Aufgaben§ 55Automatisierung§ 56Registrierung von Sachverständigen und sonstigen Prüfern§ 57Aufsicht und Finanzkontrolle§ 58Partieller Ausschluss des Widerspruchsverfahrens und der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage; WiderspruchsbehördeKapitel 9 Vermeidung von Verpackungen und Verpackungsabfällen§ 59Pflicht zur Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen§ 60Wiederverwendbare Alternative für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher§ 61Erleichterungen für kleine Unternehmen und für VerkaufsautomatenTeil 3 Konformitätsbewertung§ 62Sprache der EU-Konformitätserklärungen§ 63Unterrichtung bei Nichtkonformität einer Verpackung§ 64Maßnahmen bei Nichtkonformität einer Verpackung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union§ 65Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer VerpackungTeil 4 Bußgeldvorschriften; Übergangsvorschriften§ 66Bußgeldvorschriften§ 67Einziehung§ 68ÜbergangsvorschriftenAnlage 1(zu § 3 Nummer 4) Schadstoffhaltige Füllgüter nach § 3 Absatz 5Anlage 2(zu § 4) Kennzeichnung von Verpackungen