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VerpackDG

§ 44Förderung von wiederverwendbaren Getränkeverpackungen

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen

Der Anteil der in wiederverwendbaren Getränkeverpackungen abgefüllten Getränke soll mit dem Ziel der Abfallvermeidung gestärkt und das Recycling von Getränkeverpackungen in geschlossenen Kreisläufen gefördert werden. Ziel ist es, einen Anteil von in wiederverwendbaren Getränkeverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von mindestens 70 Prozent zu erreichen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der in diesem Gesetz vorgesehenen Förderung der Wiederverwendung von Verpackungen ermittelt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit jährlich den Anteil der in wiederverwendbaren Getränkeverpackungen abgefüllten Getränke und gibt die Ergebnisse bekannt.
Fassungsangaben der Quelle

Hinweis: Änderung durch Art. 4 G v. 13.7.2026 I Nr. 207 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0CF0B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e5ecbe6c52c456e7d1ad9d28ef97cbc9fd6858ef220f5b0eea8882b388eac9b5

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