VerpackDG
§ 12Beschränkungen der Bereitstellung bestimmter Verpackungen
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen
Hinweis: Änderung durch Art. 4 G v. 13.7.2026 I Nr. 207 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0CF0B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e5ecbe6c52c456e7d1ad9d28ef97cbc9fd6858ef220f5b0eea8882b388eac9b5
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 3 EWKVerbotsVBeschränkungen des Inverkehrbringens
„… nsmittelverschwendung zu verhindern. (2) Beschränkungen des Inverkehrbringens von Verpackungen nach § 3 der Einwegkunststoffverbotsverordnung bleiben unberührt. (3) Verpackungen sind so zu entwickeln, herzustellen und zu vertreiben, dass Verpackungsvolumen und …“