Zum Gesetzesinhalt

StrlSchG

Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.10.2024 I Nr. 324

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR196610017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 870e59c04a0a9a16ee6cb1baaca800232663777fed6bca11347ad8ac1cc6841e

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

§ 87Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Tier in der Tierheilkunde§ 88Register über hochradioaktive Strahlenquellen; Verordnungsermächtigungen§ 89Verordnungsermächtigungen zu der Sicherheit von StrahlungsquellenKapitel 6 Melde- und Informationspflichten§ 90Verordnungsermächtigung für Pflichten, Aufgaben und Befugnisse bei Vorkommnissen; Aufzeichnungs-, Übermittlungs- und Aufbewahrungspflichten§ 91Verordnungsermächtigung für Informationspflichten des Herstellers oder Lieferanten von GerätenTeil 3 Strahlenschutz bei NotfallexpositionssituationenKapitel 1 Notfallmanagementsystem des Bundes und der LänderAbschnitt 1 Notfallschutzgrundsätze§ 92NotfallschutzgrundsätzeAbschnitt 2 Referenz-, Dosis- und Kontaminationswerte; Abfälle und Anlagen§ 93Referenzwerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen§ 94Dosiswerte und Kontaminationswerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen§ 95Bewirtschaftung von Abfällen, die infolge eines Notfalls kontaminiert sein können, Errichtung und Betrieb von Anlagen; Verordnungsermächtigungen§ 95aAuskunftsverlangen, Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten§ 96EilverordnungenAbschnitt 3 Notfallvorsorge§ 97Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne§ 98Allgemeiner Notfallplan des Bundes§ 99Besondere Notfallpläne des Bundes§ 100Allgemeine und besondere Notfallpläne der Länder§ 101Externe Notfallpläne für ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential§ 102Notfallübungen§ 103Überprüfung und Änderung der Notfallpläne§ 104Beschaffung von Schutzwirkstoffen§ 105Information der Bevölkerung über die Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für das Verhalten bei möglichen NotfällenAbschnitt 4 Radiologische Lage, Notfallreaktion§ 106Radiologisches Lagezentrum des Bundes§ 107Aufgaben der Länder bei der Ermittlung und Auswertung der radiologischen Lage§ 108Radiologisches Lagebild§ 109Entscheidungen über Schutzmaßnahmen durch die zuständigen Behörden§ 110Zusammenarbeit und Abstimmung bei Notfällen§ 111Dosisabschätzung, Abschätzung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Anpassung der Notfallplanungen bei überregionalen und regionalen Notfällen§ 112Information der betroffenen Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei NotfällenKapitel 2 Schutz der Einsatzkräfte§ 113Unterrichtung, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte im Rahmen der Notfallvorsorge§ 114Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen§ 115Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte§ 116Schutz der Einsatzkräfte bei anderen Gefahrenlagen§ 117Verordnungsermächtigungen zum Schutz der EinsatzkräfteTeil 4 Strahlenschutz bei bestehenden ExpositionssituationenKapitel 1 Nach einem Notfall bestehende Expositionssituationen§ 118Übergang zu einer bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen§ 119Radiologische Lage, Maßnahmen, Zusammenarbeit und Abstimmung in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation§ 120Information der Bevölkerung und VerhaltensempfehlungenKapitel 2 Schutz vor RadonAbschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften§ 121Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung§ 122Radonmaßnahmenplan§ 123Maßnahmen an Gebäuden; VerordnungsermächtigungAbschnitt 2 Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen§ 124Referenzwert; Verordnungsermächtigung§ 125Unterrichtung der Bevölkerung; Reduzierung der RadonkonzentrationAbschnitt 3 Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen§ 126Referenzwert§ 127Messung der Radonkonzentration§ 128Reduzierung der Radonkonzentration§ 129Anmeldung§ 130Abschätzung der Exposition§ 131Beruflicher Strahlenschutz§ 131aAufgabe oder Änderung des angemeldeten Arbeitsplatzes§ 132VerordnungsermächtigungKapitel 3 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten§ 133Referenzwert§ 134Bestimmung der spezifischen Aktivität§ 135Maßnahmen; VerordnungsermächtigungKapitel 4 Radioaktiv kontaminierte GebieteAbschnitt 1 Radioaktive Altlasten§ 136Begriff der radioaktiven Altlast; Verordnungsermächtigung§ 137Verantwortlichkeit für radioaktive Altlasten§ 138Verdacht auf radioaktive Altlasten§ 139Behördliche Anordnungsbefugnisse für Maßnahmen; Verordnungsermächtigung§ 140Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen§ 141Anwendung der Vorschriften für Tätigkeiten mit Rückständen§ 142Information der Öffentlichkeit; Erfassung§ 143Sanierungsplanung; Verordnungsermächtigung§ 144Behördliche Sanierungsplanung§ 145Schutz von Arbeitskräften; Verordnungsermächtigung§ 146Kosten; Ausgleichsanspruch§ 147Wertausgleich; Verordnungsermächtigung§ 148Sonstige bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften§ 149Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus; Verordnungsermächtigung§ 150Verhältnis zu anderen VorschriftenAbschnitt 2 Infolge eines Notfalls kontaminierte Gebiete§ 151Kontaminierte Gebiete in einer Notfallexpositionssituation; Verordnungsermächtigungen§ 152Kontaminierte Gebiete in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation; VerordnungsermächtigungenKapitel 5 Sonstige bestehende Expositionssituationen§ 153Verantwortlichkeit für sonstige bestehende Expositionssituationen§ 154Ermittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation§ 155Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Referenzwerten§ 156Maßnahmen§ 157Kosten; Ausgleichsanspruch§ 158Information§ 159Anmeldung; Anwendung der Bestimmungen zu geplanten Expositionssituationen; Verordnungsermächtigung§ 160Verhältnis zu den Kapiteln 1 bis 4Teil 5 Expositionssituationsübergreifende VorschriftenKapitel 1 Überwachung der Umweltradioaktivität§ 161Aufgaben des Bundes§ 162Aufgaben der Länder§ 163Integriertes Mess- und Informationssystem des Bundes§ 164Bewertung der Daten, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates§ 165Betretungsrecht und ProbenahmeKapitel 2 Weitere Vorschriften§ 166Festlegungen zur Ermittlung der beruflichen Exposition§ 167Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten für die ermittelte Körperdosis bei beruflicher Exposition§ 168Übermittlung der Ergebnisse der Ermittlung der Körperdosis§ 169Bestimmung von Messstellen; Verordnungsermächtigung§ 170Strahlenschutzregister; Verordnungsermächtigung§ 171Verordnungsermächtigung für Vorgaben in Bezug auf einen Strahlenpass§ 172Bestimmung von Sachverständigen; Verordnungsermächtigung§ 173Verordnungsermächtigungen für Mitteilungspflichten bei Fund und Erlangung§ 174Verordnungsermächtigung für behördliche Befugnisse bei kontaminiertem Metall§ 175Dosis- und Messgrößen; Verordnungsermächtigung§ 176Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden§ 177Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher SchadensersatzverpflichtungenTeil 6 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren§ 178Strahlenschutzrechtliche Aufsicht§ 179Anwendung des Atomgesetzes; Anordnungsbefugnis§ 180Aufsichtsprogramm; Verordnungsermächtigung§ 181Umweltverträglichkeitsprüfung